„Epidemische Lage“: Wie sich der Bundestag selbst kastriert Freiwillige Entmächtigung, damit Abgeordnete in Ruhe urlauben können?

„Warten Sie es ab, freiwillig geben Regierungen Vollmachten, die sie einmal erhalten haben, einfach so nicht zurück.“ Diese Warnung hatte mir der frühere russische Vize-Regierungschef Alfred Koch mit auf den Weg gegeben, als ich mit ihm im November vergangenen Jahres über die weitreichenden Ermächtigungen (Original-Diktion) sprach, die sich die Regierung mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes geben ließ.

Inzwischen hat sich die Corona-Lage entspannt, die Zahlen sind massiv gesunken, selbst die Regierung räumt ein, dass auf den Intensivstationen keine aktuelle Überlastungsgefahr mehr besteht. Und auch die Risikogruppen, die immer das wichtigste Argument für den Notstand waren, sind nach offizieller Version weitgehend geschützt – zumindest bekam jeder ein Impfangebot.

Und jetzt das: „Große Koalition will epidemische Lage verlängern“, titelt die Zeitung „Welt“ in ihrem Corona-Ticker.

Weiter schreibt das Blatt: „Die Koalition will die Pandemie-Notlage nationaler Tragweite verlängern, die als rechtliche Grundlage etwa zu Impfungen und Testkosten dient. Der Bundestag hatte die ‚epidemische Lage‘ erstmals am 25. März 2020 festgestellt und sie im November bestätigt. Nun solle die festgestellte epidemische Notlage nationaler Tragweite, die sonst Ende Juni auslaufen würde, erneut verlängert werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Mittwoch aus Koalitionskreisen. Wann diese Verlängerung genau greifen soll, sei noch offen.“

Das Nachrichtenportal „ThePioneer“ zitierte am Donnerstag laut „Welt“ aus einem Bundestagsantrag der Großen Koalition, wonach eine Verlängerung für weitere drei Monate erforderlich sei. Laut Gesetz soll die Notlage automatisch als aufgehoben gelten, wenn der Bundestag nicht spätestens drei Monate nach Feststellung einer solchen Lage entscheidet, dass sie fortbesteht.

Mit der Feststellung der „Pandemie-Notlage von nationaler Tragweite“ entmachtet sich das Parlament jedes Mal auf gewisse Weise selbst: Denn es gibt damit der Regierung die Erlaubnis zu massiven Einschränkungen von Grundrechten ohne jeweiligen Auftrag der Volksvertretung. Sozusagen auf dem schnellen Verordnungsweg. Man mag nun so eine faktische „Notstands-Ordnung“ rechtfertigen, wenn das aktuelle Geschehen wirklich außer Kontrolle zu geraten droht und große Gefahr im Verzug ist. Ob das im vergangenen November beim ersten faktischen Verhängen des Notstands gerechtfertigt war – darüber gehen die Meinungen auseinander.

Aber Hand aufs Herz: Jetzt, wo ganz Europa zu einem halbwegs normalen Leben zurückkehrt, ja sogar Deutschland, ist es da gerechtfertigt, den Ausnahmezustand einfach nochmal um drei Monate zu verlängern? Bis Ende September? Wo jetzt schon, Anfang Juni, die Entspannung massiv ist. Garnicht zu reden davon, was wir in vier Wochen haben werden, wenn der aktuelle Ausnahmezustand ausläuft?

Vor allem die Union war Vorreiter bei den Plänen für eine dreimonatige Verlängerung, während die SPD sich zunächst für eine Vier-Wochen-Frist ausgesprochen hatte. Offenbar gibt die SPD nun nach. Dabei sind selbst vier Wochen viel, wenn es um das Regieren per Verordnung geht und um die faktische Ausschaltung des Parlaments in der ganz wesentlichen Frage der Grundrechtseingriffe.

Faktisch kastrieren sich unsere Parlamentarier, zumindest die Mehrheit von ihnen, mit so einem Vorgehen selbst.

Und sie verhöhnen damit das Grundgesetz.

Beteiligt an dieser Verhöhnung sind all jene, die so ein skandalöses Vorgehen einfach hinnehmen und/oder herunterspielen.

Hinter den Kulissen in Berlin ist zu hören, vielen Abgeordneten gehe es um ihren eigenen Urlaub. Damit sie den nicht unterbrechen müssen für eine neue Entscheidung, entmächtigen sie sich quasi selbst.

Egal, ob es um den eigenen Urlaub geht oder andere Motive hinter der Selbst-Kastration stehen: Wer als Abgeordneter die Kontrolle der Regierung, die Grundrechte und die Gewaltenteilung freiwillig aus der Hand gibt, hat in meinen Augen als Volksvertreter versagt.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut! Bitte beachten Sie die neue Bankverbindung (wegen Konto- kündigung durch die N26): DE70 6003 0100 0012 5710 24.

 

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Bild: Boris Reitschuster
Text: br

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