Es wird immer unfassbarer: Lauterbach wollte 1G für Handel und Restaurants Neue Enthüllungen bringen Minister noch weiter in Erklärungsnot

Von Kai Rebmann

Es waren einige der ersten Amtshandlungen des damals frischgebackenen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) im Winter 2021/22: Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate, Einführung des sogenannten „2GPlus“ in der Gastronomie oder die Befeuerung der Debatte um eine allgemeine Impfpflicht. Den Nachweis eines Nutzens nur einer dieser Maßnahmen blieb Lauterbach schon damals schuldig – sie wurden von der Bundesregierung schlicht und einfach erlassen, weil sie es konnte.

Doch es hätte noch deutlich schlimmer kommen können, zumindest für die Ungeimpften, und es wird jetzt auch klar, weshalb in den vor wenigen Wochen freigeklagten RKI-Protokollen teilweise ganze Seiten geschwärzt waren. Dass Lauterbachs Behauptung, dabei handele es sich lediglich um die Namen von Mitarbeitern, kaum stimmen kann, liegt auf der Hand. Dass sich hinter unkenntlich gemachten Stellen in offiziellen Akten auch Fakten verbergen können, die den Minister selbst in höchste Bedrängnis bringen könnten, zeigen jetzt die Unterlagen aus dem Expertenrat.

Der Frankfurter Arzt Christian Haffner hatte auf die Offenlegung der dort geschwärzten Passagen geklagt. Am kommenden Montag war ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin erwartet worden. Dem versuchte die Bundesregierung jetzt zuvorzukommen und hat ausgewählte Stellen freigegeben. Doch auch die bergen gewaltigen politischen Sprengstoff, der in anderen Zeiten wohl nur den Rücktritt des zuständigen Ministers zur Folge hätte haben können, in diesem Fall von Karl Lauterbach.

Die Überraschung und noch mehr die Empörung waren riesig, als Lauterbach im Januar 2022 aus der Hüfte heraus die Verkürzung des Genesenenstatus von sechs auf nur noch drei Monate verfügt hatte. Im selben Atemzug – und ebenfalls ohne jede Evidenz – wurde „2GPlus“ in der Gastronomie eingeführt. Es drängt sich der Verdacht auf, dass der Minister damit einen Kompromiss durchdrücken wollte – nachdem er mit der Etablierung von noch härteren Maßnahmen gescheitert war.

Die „Berliner Zeitung“ zitiert aus den jetzt freigeklagten Passagen der RKI-Protokolle aus einer Sitzung des sogenannten „Expertenrats“ vom 28. Dezember 2021: „BM Lauterbach ändert seinen in der letzten Sitzung unterbreiteten Vorschlag (1G in Gastronomie und Handel) dahingehend ab, dass auch 2GPlus in der Gastronomie denkbar sei, wobei Geboosterte vom Testerfordernis ausgenommen werden.“ Begründet wurde diese Maßnahme mit einem angeblich „höheren Infektionsrisiko“ in der Gastronomie.

Im Klartext: Ungeimpfte hätten nach dem ursprünglichen Willen von Karl Lauterbach kein Restaurant, keine Bäckerei und keinen Supermarkt mehr betreten dürfen. Selbst dann nicht, wenn sie einen Genesenenstatus hätten nachweisen können. Wer den Panik-Minister letztlich zurückgepfiffen hat oder ob dieser doch noch selbst zur Besinnung gekommen ist, geht aus den Dokumenten nicht hervor.

Doch damit noch nicht genug: Die Bundesregierung wollte insbesondere die Hausärzte unter Druck setzen, um die im Frühjahr 2022 nahezu zum Erliegen gekommene Impfkampagne wieder in Fahrt zu bringen. Zu einer Sitzung vom 9. Februar 2022 ist in den Protokollen vermerkt: „Auf der Datenbasis von Umfragen stagniert (die) Impfkampagne, der Anteil der Impfgegner bleibt konstant. Impfgegner bleiben demnach weiterhin eher skeptisch ggü. einer Impfung. Anreize werden hier nicht reichen. Eine Beratung und Öffentlichkeitsarbeit werden trotzdem weiterhin als notwendig und wichtig erachtet.“

Und dann folgt der ungeheuerliche Satz: „Zusätzlich muss man sich auch mit der Gruppe von Ärzten auseinandersetzen, die eine Impfung ablehnen, da Empfehlungen von Ärzten im Allgemeinen sehr deutlich wirken.“ Das ist richtig, und genau deshalb wird sich kein gewissenhafter Arzt von einer Bundesregierung – oder sonst jemandem – vorschreiben lassen, was er seinen Patienten aufgrund der jeweils individuellen Situation empfiehlt.

Ranghohe Politiker, unter anderem NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst („Jetzt kümmern wir uns um die Ungeimpften“) oder eben Karl Lauterbach („Jetzt sind endlich mal die Ungeimpften dran“) hatten im Zuge der Debatten rund um eine allgemeine Impfpflicht recht deutlich erkennen lassen, dass eine solche vor allem aus politischen Gründen heraus als notwendig erachtet wird. Auch dieser Eindruck wird jetzt endgültig bestätigt.

In den RKI-Protokollen heißt es dazu: „Eine Impfpflicht nur für ältere Menschen wird kritisch gesehen, da es ein falsches Signal für alle anderen Altersgruppen sein könnte (als wenn diese keine Impfung mehr bräuchten).“

Es ging also immer nur um „Signale“, nie um einen echten und vor allem evidenzbasierten Nutzen für die Allgemeinheit. Tatsächlich wussten die Bundesregierung und ihr Gesundheitsminister, dass es einen solchen Nutzen gar nicht gegeben hat, jedenfalls nicht in der von ihnen stets behaupteten Größenordnung, wie aus einer weiteren Passage hervorgeht: „Eine neue Haushaltskontaktstudie aus DNK [= Deutscher Nachhaltigkeitskodex] zeige, dass die mRNA-Booster-Impfung einen 46-prozentigen Schutz vor Infektionen mit Omikron biete, die zweifache Impfung jedoch nicht.“

Wir erinnern uns: Beteuerungen von einem Schutz von 90 Prozent und mehr waren im Frühjahr 2022 an der Tagesordnung und wurden von Politik und Medien fast gebetsmühlenartig wiederholt.

Bemerkenswert ist auch, dass die Bundesregierung die eingangs erwähnte Klage des Frankfurter Arztes mit der Freigabe der wohlgemerkt selbst gewählten Entschwärzungen nunmehr für erledigt hält. Der Kläger sieht das freilich ganz anders und stellt klar, dass er auch weiterhin auf volle Transparenz pochen wird: „Es ist bei so gravierenden Einschränkungen der Grundrechte wichtig zu wissen, dass das Ganze im Interesse der Bevölkerung ist und nicht im Interesse der Industrie.“

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Transparenz-Hinweis: Bei den von Christian Haffner freigeklagten Dokumenten handelt es sich um Protokolle des Expertenrats.  Diese sind nicht identisch mit den vor wenigen Wochen veröffentlichten (und in wesentlichen Teilen geschwärzten) RKI-Protokollen. Leider hat der ursprüngliche Text diesen falschen Eindruck erweckt. Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

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