Von Kai Rebmann
In der vergangenen Woche legte Karl Lauterbach (SPD) eine abermalige Kehrtwende hin und verkündete etwas überraschend das vorzeitige Ende fast aller Masken- und Testpflichten in Krankenhäusern und Pflegeheimen zum 1. März 2023. Der plötzliche Sinneswandel ist wohl nicht zuletzt auch dem Druck der Ärzteschaft und dem weitgehenden Konsens führender Experten zu verdanken. Aus dem Munde des Bundesgesundheitsministers klang die Erklärung freilich so: „Deutschland hat weniger Tote zu beklagen als viele andere Länder.“ Aufgrund dieser „erfolgreichen Corona-Politik“ könne früher gelockert werden als ursprünglich geplant, wie es in einer Mitteilung aus Lauterbachs Ministerium hieß.
Und jetzt das: Im Dezember 2022 lag die Übersterblichkeit in Deutschland bei sagenhaften 37 Prozent! Damit liegt die Bundesrepublik innerhalb der EU an der Spitze, erst mit weitem Abstand folgen Österreich (27 Prozent), Slowenien (26), Irland, Frankreich (beide 25), Tschechien, Niederlande, Estland (alle 23), Dänemark (22), Finnland und Litauen (beide 21). Der EU-Durchschnitt für die Übersterblichkeit lag im Dezember 2022 bei 19 Prozent.
Achtung, liebe Faktenchecker: Die Zahlen sind über jeden Zweifel erhaben, denn sie stammen direkt von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union. Für die angeblich so „erfolgreiche Corona-Politik“ von Karl Lauterbach und der Bundesregierung sind die neuesten Daten aus Luxemburg ein Desaster. Wie aber ist diese Entwicklung zu erklären? Jetzt, wo die „Pandemie“ längst auch offiziell für beendet erklärt worden ist und in den Krankenhäusern schon seit Monaten kaum noch Menschen wegen (!) – sondern höchstens mit – Corona behandelt werden?
Särge stapeln sich auf dem Parkplatz
Wolfgang Wodarg, der als Facharzt zu den Maßnahmen-Kritikern der ersten Stunde gehörte, kommentierte die Eurostat-Daten via Twitter wie folgt: „Wenn man die einzig plausible Erklärung hierfür in Facebook erwähnt, wird man gelöscht.“ Da haben die Bertelsmann-Zensoren im Auftrag der Regierungen offensichtlich also wieder ganze Arbeit geleistet und auch der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete musste jetzt die Erfahrung machen, dass Facebook das böse „I-Wort“ meidet wie der Teufel das Weihwasser.
Spannend wäre es natürlich auch zu hören, welche „plausible Erklärung“ die Zensoren aller Länder für folgende Schlagzeile haben, die in der vergangenen Woche über einem Artikel in der „Leipziger Volkszeitung“ stand. „Übersterblichkeit: Krematorium lagert Verstorbene auf Parkplatz – Polizeieinsatz“, war da in dicken Lettern zu lesen. Gegenstand des Berichts ist das von der Segenius GmbH betriebene Krematorium Nobitz in Thüringen, das sich inzwischen als „Discount-Bestatter“ einen Namen gemacht hat. Täglich bis zu zwei Dutzend Särge sollen dort laut LVZ in der Vergangenheit eingeäschert worden sein.
Doch die aktuelle Übersterblichkeit sprengt offensichtlich auch in Nobitz alle bisher dagewesenen Dimensionen. „Etliche Särge mit Verstorbenen reihten und stapelten sich auf dem Grundstück des Unternehmens, außerhalb des Gebäudes, zum Teil direkt neben der Straße“, berichtet das Blatt. Einige der Särge lagerten in Zelten auf dem Parkplatz oder seien notdürftig mit blickdichter Folie abgedeckt, wie es weiter heißt.
Polizei und Gesundheitsamt stehen auf der Matte
Die Zustände rund um das Krematorium sind längst zum Dorfgespräch geworden und selbstverständlich auch dem lokalen Gesundheitsamt nicht verborgen geblieben. Denn das, was sich am Ortsrand von Nobitz abspielt, stellt rein formaljuristisch einen klaren Verstoß gegen das Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) dar, genauer gesagt gegen Paragraf 16. Dort heißt es unter anderem: „Jede Leiche ist innerhalb von 48 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich, in eine Leichenhalle zu überführen.“ Zelte oder umfunktionierte Stellflächen seien daher illegal, beschreiben die Kollegen das Offensichtliche.
Nach einer Inaugenscheinnahme des Geländes alarmierten die Mitarbeiter des Gesundheitsamts die Polizei. Am 7. Februar 2023 ist es dem Vernehmen nach dann zu einem entsprechenden Einsatz bei der Segenius GmbH gekommen. Ärger droht dem Unternehmen aufgrund der ungewöhnlichen Zwischenlagerung der Särge aber wohl nicht, die Behörden zeigten sich vielmehr verständnisvoll: „Grund für die Auslagerungen der Leichen war die überdurchschnittliche Sterblichkeit in den Monaten Dezember 2022 und Januar 2023. Die Masse der Verstorbenen überstieg die Kapazität der Leichenhalle.“
Und so blieb als Vorwurf lediglich bestehen, dass es die Geschäftsleitung offenbar unterlassen hatte, eine entsprechende Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Dieses Versäumnis wurde inzwischen nachgeholt, sodass das Krematorium die Särge, vorerst befristet bis Anfang März, auch außerhalb der Leichenhalle lagern darf. Das Gesundheitsamt knüpfte diese Ausnahmegenehmigung aber an die Bedingung, dass die Särge nicht mehr in Zelten oder unter Planen abgestellt werden, sondern in einem „auf dem Grundstück befindlichen Containerkomplex.“
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Mein aktuelles Video:
Polizeipräsident a.D. analysiert die Übersterblichkeit – und klagt an: schockierender Klartext.
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog. Bild: ShutterstockMehr von Kai Rebmann auf reitschuster.de