Ewiggestrig: Bußgeld für ungeimpfte Pflegeheim-Mitarbeiterin 500 Euro für Verstoß

Von Daniel Weinmann

Wer sich impft, schützt nicht nur sich selbst, sondern auch die anderen. Die Impfung ist ein solidarischer Akt mit den Älteren, Kranken und Schwachen der Gesellschaft. So lautete die klare Ansage der Impf-Adepten an die Unvakzinierten. Besonders entwürdigend: Wer in Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen arbeitete, musste seinem Arbeitgeber seit März 2022 einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. Kam er oder sie dieser Zwangsmaßnahme nicht nach, drohte die Entlassung.

Tempi passati. Zwischenzeitlich mehren sich fast täglich die Bestätigungen, dass die Impfung weder eine Infektion noch eine Weitergabe des Virus verhindert. Im niedersächsischen Celle ist dies offensichtlich aber noch nicht angekommen. Der Landkreis hatte die Mitarbeiterin der Pflegeeinrichtung Lobetal (Motto: „Gemeinsam sind wir stark und geimpft sind wir stärker“) mit einem Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro belegt, weil sie keinen Impfnachweis vorlegen konnte.

Der Staatsanwalt zeigte zumindest teilweises Einsehen und sprach sich auf ein Bußgeld von 500 Euro aus. Der Vorsitzende Richter folgte seinem Antrag und verurteilte die ungeimpfte Hauswirtschafterin zur Zahlung des Betrages zuzüglich der Prozesskosten.

Die Lobetal-Mitarbeiterin kann das Urteil nicht nachvollziehen und bringt die groteske Entscheidung des Amtsgerichts laut „Celle heute“ so auf den Punkt: „Ich werde dafür bestraft, dass ich arbeiten gegangen bin. Alle Bewohner waren geimpft, es wurde stetig vor Ort in unserer Einrichtung getestet, wir haben mit FFP2-Maske gearbeitet.“ Zudem verwies sie auf ein Attest ihres Arztes, der ihr wegen ihrer Autoimmunerkrankung ausdrücklich von einer Impfung gegen Covid abgeraten hat. Davon ließen sich aber weder der Richter, noch der Staatsanwalt beeindrucken.

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»Würde meine Mandantin in Bayern wohnen, säßen wir nicht hier«

Die Angeklagte habe ja ihren Arbeitsplatz wechseln können, betonte der Staatsanwalt. Im Ergebnis sei das Bußgeld rechtmäßig. Gleichwohl sei der Landkreis „über das Ziel hinausgeschossen“. In der Tat gleicht Deutschland einem rechtlichen Flickenteppich, jedes Bundesland verfährt nach eigenem Gusto. Dass Recht wird offensichtlich nicht danach ausgelegt, was geschehen ist, sondern, wo man wohnt.

In Dresden etwa hatte erst im März eine Mitarbeiterin eines Seniorenheimes gegen ihre unbezahlte Freistellung aufgrund ihrer fehlenden Impfung geklagt und Recht bekommen. Zusätzlich zum entgangenen Bruttolohn von 18.000 Euro musste der Arbeitgeber eine Entschädigung von 2500 Euro zahlen. Ende Januar hatte eine Karlsruherin Einspruch gegen ihren Bußgeldbescheid eingelegt und erhielt recht. Und Bayern hatte angesichts des Mangels an Pflegekräften bereits kurz nach der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verkündet, sie nicht umzusetzen.

„Würde meine Mandantin in Bayern wohnen, säßen wir nicht hier“, unterstreicht auch der Anwalt der Lobetal-Mitarbeiterin Volker Holzkämper. Seine Mandantin habe von ihrem verfassungsmäßigen Recht Gebrauch gemacht und entschieden, sich nicht impfen zu lassen.

Noch gibt es keine Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichtes Celle. Holzkämper will weitere Verfahren anstrengen und kündigte an, in Revision zu gehen.

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Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Potashev Aleksandr/Shutterstock

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