Hoppla, was ist da los? AfD siegt in Karlsruhe gegen Merkel Kurz-Analyse der Entscheidung

Hier mein Video-Kommentar zu dem Thema

Zuerst traute ich meinen Augen nicht, als ich die Schlagzeile las: „Merkel-Äußerungen zur Thüringen-Wahl 2020 verletzten Rechte der AfD.“ Die meisten großen Medien verstecken die Nachricht eher dezent weiter unten auf ihrer Webseite – zumindest am Mittwochmittag. Wobei ich mir kaum vorstellen kann, dass es bei vielen heute zuvor groß und prominent ganz oben stand.

Was ist geschehen: „Angela Merkel äußerte sich 2020 kritisch zur Wahl eines Ministerpräsidenten in Thüringen. Mit ihren Äußerungen zur Ministerpräsidenten-Wahl in Thüringen 2020 hat die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) Rechte der AfD verletzt. Das stellte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit einem am Mittwoch verkündetem Urteil fest“, schreibt Focus Online.

Sie erinnern sich sicher noch: Als der Landtag in Thüringen mit den Stimmen der AfD den FDP-Politiker Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten wählte, war das der Super-GAU für das System Merkel: Ihre Strategie, dass dank der Ausgrenzung der AfD keine Mehrheit ohne eine Beteiligung von Rot oder Grün möglich ist, wäre damit gescheitert. Die Kulturrevolution, die sie in der Bundesrepublik angezettelt hat, und der Umbau der Gesellschaft nach rot-grün-lila-Manier wäre damit zum ersten Mal ernsthaft gefährdet gewesen. Das konnte sie nicht durchgehen lassen.

Obwohl sich weder CDU noch FDP dagegen wehren konnten, dass die AfD ohne ihr Wissen für den FDP-Kandidaten stimmte, versetzten die Kulturkrieger die Bundesrepublik damals in den Ausnahmezustand. Der Liberale Kemmerich wurde bedroht, sogar seine Familie und sein Haus brauchten Polizeischutz. Eigentlich eine Bedrohung von Verfassungsorganen und damit ein Straftatbestand. Doch in Merkels „bestem Deutschland aller Zeiten“ schaut man da nicht so genau hin, wenn der Mob von der richtigen politischen Seite aus droht und das Opfer ein böser „Rechter“ ist, wie inzwischen alle diffamiert werden, die sich der „Transformation“ widersetzen. Die ist übrigens keine Verschwörungstheorie, sondern steht im Koalitionsvertrag der „Ampel“!

‘Unverzeihliche' Wahl

Kanzlerin Merkel (CDU) meldete sich fernab der Heimat auf Reisen am Tag nach der Wahl zu Wort. In einer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa machte sie eine Vorbemerkung „aus innenpolitischen Gründen“ und forderte, das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht“ werden. Und: „Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“ Merkel bezeichnete die Wahl gar als „unverzeihlich“.

Ein ungeheuerlicher Vorgang – dass ein Verfassungsorgan, und das war Merkel damals, fordert, dass eine demokratisch einwandfreie Wahl rückgängig gemacht wird. So etwas kennt man nur aus autoritären Systemen. Das Fass-Kommando kam an, der Druck auf Kemmerich wurde so groß, dass er nach drei Tagen zurücktrat. So wurde Wahlverlierer Bodo Ramelow von der „Linken“, der eigentlich abgewählt war, dank Merkel wieder Ministerpräsident. Man muss sich das vorstellen: Eine CDU-Kanzlerin verhindert mit einer Einmischung in die Wahlen einen liberalen Regierungschef und drückt durch, dass die umbenannte SED trotz Wahlniederlage an der Macht bleibt.

Bemerkenswert auch, wie Merkels Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) in der Karlsruher Verhandlung im Juli 2021 die Äußerungen seiner Chefin verteidigte: Die mitreisenden Journalisten und vor allem der Koalitionspartner hätten eine Positionierung gewollt. Es sei auch um das internationale Ansehen der Bundesrepublik Deutschland gegangen. Wie bitte? Und deshalb fordert man die Rückgängigmachung einer demokratischen Wahl?

Die Karlsruher Richter stellten nun fest, Politiker müssten das Gebot staatlicher Neutralität wahren, wenn sie sich in ihrer Rolle als Regierungsmitglied äußern. Eine Kehrtwende in Karlsruhe? Mitnichten – leider, denn gerne hätte ich Ihnen einmal wieder positive Nachrichten präsentiert. Die Richter, seit der Ernennung von Merkels Liebling Stephan Habarth zum Präsidenten des Verfassungsgerichts stramm auf Linie, haben hier nicht mehr als Gratismut gezeigt. Oder ist es gar eine Alibi-Entscheidung?

Da, wo es der Regierung wirklich wehtun könnte, etwa bei den Corona-Maßnahmen, sind sie brav und auf eine geradezu himmelschreiende Weise stramm auf Kurs. Die Entscheidung zu Merkel tut niemandem weh. Nicht einmal Merkel. Die kann getrost lachen über den Spruch der Richter. Ihre Mission hat sie erfüllt. Warum sollte man da nicht ein wenig so tun, als schütze Karlsruhe noch die Grundrechte – wo doch allzu offensichtlich ist, dass es längst die Regierung vor den Grundrechten schützt. Und auch die Medien tun so, als sei das für sie ein Thema. Halten es aber dezent im Kleingedruckten. Böse und zugespitzt könnte man sagen: Hier werden Rechtsstaat und vierte Gewalt simuliert.

Hier mein Video-Kommentar zu dem Thema

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David
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!


Bild: photocosmos1/Shutterstock
Text: br

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