Impfpflicht durch die Hintertür – Privilegien für Geimpfte wohl schon ab nächster Woche Entwurf des Justizministeriums

Von Christian Euler

Dieser plötzliche Paradigmenwechsel der Politik war zu erwarten – nur nicht so schnell. Menschen, die kaum noch ansteckend sind, sollen schon bald wieder von einem großen Teil der Einschränkungen ausgenommen werden. Dies sieht ein Entwurf des Bundesjustizministeriums vor, der via Corona-Verordnung schon in der kommenden Woche umgesetzt werden könnte.

Zur Gruppe der Privilegierten gehören neben Geimpften auch Genesene. Für sie sollen nach den Plänen des Justizministeriums keine Ausgangssperren gelten, zudem sind auch private Treffen wieder erlaubt. Ferner wird es ihnen wieder möglich sein, ohne vorherige Testung Läden zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder zu Friseuren und Fußpflegern zu gehen. Nicht zuletzt sollen weitergehende und ausdifferenzierte Erleichterungen sowie Ausnahmen von Schutzmaßnahmen geregelt werden.

Dass die Impfungen die Rückkehr zu bestimmten Rechten erlaubt, war bisher zwar immer ein brisantes Thema – wurde aber seitens der Regierung immer wieder verneint. Nun ist sie greifbar nahe: die Impfpflicht durch die Hintertür.

Gelber Impfpass als Nachweis

In bester Orwellscher Manier begründet das Ministerium seinen Vorstoß im Entwurf so: „Es handelt sich insofern nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe.“ Diese Ausnahmen stellten somit die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen in ihren verbleibenden Anwendungsbereichen sicher.

Als Nachweis müssen Geimpfte den gelben Impfpass mit sich führen, Genesene sollen einen positiven PCR-Test vorlegen. Dieser gilt als Bestätigung, dass die Krankheit durchgestanden ist und mit sehr großer Wahrscheinlichkeit keine Infektiosität vorliegt. Der Test wird als Bescheinigung ausgestellt oder ist in der Corona-Warn-App hinterlegt.

Der Entwurf liegt den zuständigen Bundesministerien zur Ressortabstimmung vor, schon am Montag soll er im Kabinett verabschiedet werden. Am Mittwoch befasst sich der Bundestag damit, Donnerstag soll er Thema im Plenum sein. Bereits am Freitag könnte das Verfahren abgeschlossen werden – wenn die Länderkammer zustimmt. Doch deren Zustimmung dürfte nach ihrer letzten Entscheidung zum neuen Infektionsschutzgesetz lediglich Formsache sein. Auch wenn in manchen Bundesländern angeblich die Sorge besteht, dass es zu Spannungen in der Bevölkerung kommen könnte, wenn Geimpfte und Genesene ihre Grundrechte weitgehend wieder wahrnehmen können – der Rest der Bevölkerung aber dagegen nicht. Geht es nach Justizministerin Christine Lambrecht (SPD), sollen die Privilegien sehr schnell umgesetzt werden.

Ist ein Leben ohne Maske überhaupt noch möglich?

Von sämtlichen Pflichten befreit werden aber selbst Geimpfte und Genesene nicht. Denn unberührt von der Verordnung bleiben „ein Gebot, eine Mund-Nasen-Bedeckung, einen Mund-Nasen-Schutz oder eine Atemschutzmaske zu tragen, und ein Abstandsgebot im öffentlichen Raum.“

Dies wirft allerdings eine Frage auf, deren Antwort augenscheinlich noch lange auf sich warten lassen wird: Unter welchen Bedingungen bekommen die Bundesbürger wieder sämtliche Rechte zurück, die ihnen laut Grundgesetz ohnehin zustehen – und: Wann wird hierzulande, wenn überhaupt, wieder ein Leben ohne Maske möglich sein?

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!
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Dipl.-Volkswirt Christian Euler widmet sich seit 1998 intensiv dem Finanz- und Wirtschaftsjournalismus. Nach Stationen bei Börse Online in München und als Korrespondent beim „Focus“ in Frankfurt schreibt er seit 2006 als Investment Writer und freier Autor u.a. für die „Welt“-Gruppe, Cash und den Wiener Börsen-Kurier.
Bild: Shutterstock
Text: ce

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