Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist eines der grundlegendsten Rechte in einer Demokratie. Es ist unveräußerlich. Autoritäre Staaten zeichnen sich dadurch aus, dass sie dieses Recht unter den verschiedensten Vorwänden einschränken. Ich kenne das persönlich aus Russland. Ständig werden irgendwelche Gründe vorgeschoben, um so formal nachvollziehbar das Recht auf Demonstrationen zu sabotieren. Lieblings-Vorwand: Dass durch die geplanten Versammlungen die Interessen anderer eingeschränkt werden.
In meinen 16 Jahren als Büroleiter des Nachrichtenmagazins Focus in der russischen Hauptstadt war es meistens so, dass die vom Kreml stramm gesteuerten Behörden die Demonstrationen gar nicht verbieten wollten – sondern sie lediglich an Plätze in der Hauptstadt verlegten, wo sie entweder weit weg vom eigentlichen Geschehen kaum beachtet worden wären oder wo zumindest der Name der Örtlichkeit für ein gewisses „Framing“ sorgte. So war es immer einer der Lieblingstricks der Behörden, Kundgebungen nur für den „Sumpf-Platz“ zu erlauben: Der ist zwar nicht weit weg vom Kreml und im Zentrum – aber der Name macht sich eben nicht so gut.
Die umbenannte SED ist mit dabei
Die deutschen Behörden gehen nun weiter als die russischen mit ihrer Schikane gegenüber Regierungskritikern. Das Ordnungsamt in Bremen hat eine Demonstration der „Querdenker“, die für den heutigen Samstag geplant war, verboten. Die Begründung können Sie unten im Original nachlesen. Sie ist in meinen Augen eine zynische Absage an den Rechtsstaat. „Schuldvermutung“ gegenüber Regierungskritikern inklusive. Und Framing, indem man ihnen einfach eine Nähe zu Rechtsextremen unterstellt. Künftige Historiker werden anhand des Dokumentes akribisch den Verfall von Rechtsstaat und Demokratie nachforschen können. Besonders pikant: Mit an der Regierung in Bremen ist ausgerechnet die umbenannte SED. Die DDR-Diktaturpartei hat ihre ganz eigenen Erfahrungen mit Demokratie und Demonstrationen. Und jetzt verbietet sie diese wieder mit.
Sowohl das Verwaltungsgericht in Bremen als auch das Oberverwaltungsgericht bestätigen das Verbot, das dem Grundgesetz Hohn spricht. Ich sage es ganz offen: Ich habe bis zuletzt darauf gehofft, dass das Bundesverfassungsgericht noch unabhängig und kritisch genug ist, um diesem undemokratischen Treiben ein Ende zu setzen. Umso mehr hat mich die heutige Entscheidung der Richter entsetzt. Getroffen wurde sie von dem Senat, dessen Vorsitzender Stephan Habarth noch bis vor kurzem Bundestagsabgeordneter der CDU war und von Merkels Gnaden nach Karlsruhe kam. Man kennt sich. Man hilft sich. Neben Habarth traf Gabriele Britz die Entscheidung, die von der SPD für das Gericht nominiert wurde. Und Henning Radtke, den ebenfalls die Union nominierte. Es ist schon ein Treppenwitz, dass dabei unsere Medien und Politik ständig Polen kritisieren, weil die dortige Regierung zu großen Einfluss auf die Besetzung der Gerichte nehme.
Die drei Richter wiesen den Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Verbotsentscheidung zurück. Sie begründeten dies damit, dass der mögliche Gesundheitsschaden durch eine Demonstration mit 20.000 Teilnehmern für eine einstweilige Verfügung schwerer wiege als das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Dass bisher allerdings nach Großdemonstrationen keinerlei steigende Krankheitszahlen zu beobachten waren (siehe hier), ignorierten die Richter. Ebenso wie die Tatsache, dass die Bundesregierung regelmäßig die Demonstrationen in Weißrussland lobt. Dort gehen viel mehr Menschen auf die Straße als in Bremen geplant. Hygieneregeln bestehen dort nicht. Von einem sprunghaften Anstieg von Infektionen als Folge ist nichts bekannt. Wenn der Gesundheitsschutz wirklich an erster Stelle steht, wäre zudem zu fragen, warum etwa in Berlin in der zweiten Novemberhälfte Wasserwerfer eingesetzt wurden gegen Demonstranten, darunter auch Kinder und viele Senioren. Die Süddeutsche Zeitung schreibt: „Anders als die ‚Querdenker‘-Demonstration waren mehrere Gegendemonstrationen nicht verboten worden.“
Neben Bremen wurden diverse andere regierungskritische Demonstrationen verboten. Es sei kaum noch möglich, für politischen Protest auf die Straße zu gehen, heißt es aus dem Umfeld der Protestbewegungen. Sie werden nicht nur eines der wichtigsten Grundrechte beraubt. In Medien und Politik werden sie regelmäßig als Staatsfeinde hingestellt. Auch das ein Phänomen, das man aus autoritären Staaten kennt und das in einer Demokratie tabu sein sollte.
Laut Informationen aus Querdenker-Kreisen verlagerte die Polizei massive Kräfte nach Bremen, auch Wasserwerfer. In der Stadt kommt es zu einem massiven Vorgehen der Ordnungskräfte gegen Menschen, die sie für Demonstranten halten. Tagsüber wurde eine größere Menschengruppe in der Stadt eingekesselt – dem Anschein nach von Polizei auf der einen und Antifa-Demonstranten auf der anderen Seite (anzusehen hier). Ein Livestream von dort, den der Rechtsanwalt Markus Haintz auf Telegram teilte, wurde von Youtube wegen angeblicher Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen gesperrt (siehe hier). So weitgehende Schritte kenne ich nicht einmal aus Russland. Später wurde Haintz laut Augenzeugenberichten aus den Armen seiner Freundin heraus von zehn Beamten mitten in der Stadt festgenommen.
[videopress UH4VXXZy] [videopress CJ6etjnI]Mein Glaube an den Rechtsstaat und die Demokratie in Deutschland war bis 2011 unerschütterlich. Nach meiner Rückkehr nach Deutschland 2012 erlitt er erste Risse. Ab 2015 massive Risse. In diesem Jahr bricht er völlig zusammen. Auf Schritt und Tritt erlebe ich Russland-Déjà-vus. Und genauso wie diese entsetzt mich, dass viele meiner Mitbürger das ganz offensichtliche Wegbrechen von Demokratie und Rechtsstaat nicht bemerken. Oder nicht bemerken wollen.
Tragische Geschichts-Ignoranz
Grundrechte haben keine Schönwetter-Funktion, wie viele glauben. Im Gegenteil. Sie sind dazu da, in Situationen, in denen eine Mehrheit meint, einer Minderheit demokratische Rechte nehmen zu können, ja zu müssen, als Schutzmechanismus zu funktionieren. Wir erleben gerade genau das Gegenteil: So sehr die Grundrechte in ruhigen Zeiten hochgehalten wurden, als das zum Nulltarif möglich war, so schnell und leichtfertig werden sie jetzt, wo sie so nötig sind wie kaum zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik, kastriert. Und die großen Medien schweigen mehrheitlich, sehen gezielt weg oder klatschen Beifall.
Ganz egal, wie man zu den Protesten steht: Eine Demokratie macht es aus, andere Meinungen nicht zu verbieten und zu diffamieren. „Ich lehne ab, was Sie sagen, aber ich werde bis auf den Tod Ihr Recht verteidigen, es zu sagen“, – dieses Zitat wird irrtümlich Voltaire zugeschrieben, stammt aber in Wirklichkeit von seiner Biographin stammt, die damit seine Überzeugungen zusammenfassen wollte. Können Sie sich vorstellen, dass führende Politiker und Journalisten in Deutschland es heute bezogen auf ihre Gegner sagen würden? Dieses Gedankenexperiment zeigt, wie weit wir uns vom Ideal der Freiheit und Aufklärung entfernt haben: Große Teile von Medien und Politik tun alles, damit Menschen mit Meinungen, die sie für falsch halten, diese nicht mehr verbreiten können. Viele werden das Demo-Verbot bejubeln. Die besondere Tragik: Sie verstehen nicht, dass Einschränkungen von Freiheit und Demokratie in der Geschichte immer aus der Überzeugung heraus stattfanden, dem Guten zu dienen und das Böse zu bekämpfen. Selbst die Nationalsozialisten und die Kommunisten handelten mehrheitlich aus dieser Überzeugung heraus.
Die Lehre aus der Geschichte müsste deshalb sein: Niemand darf anderen das Wort oder die Möglichkeit des Protestes verbieten im Glauben, für das Gute und gegen das Böse zu handeln. Dass große Teile von Politik und Medien das nicht verinnerlicht haben, ja heute (wieder) genau das Gegenteil tun, zeigt: Die so oft (selbst) gelobte Vergangenheitsbewältigung in Deutschland ist gescheitert. Wieder wird mit dem Schüren von Angst – vor „Nazis“ und neuerdings vor Corona – die Freiheit amputiert. Und die Demokratie getötet. Langsam. Schleichend. Aber umso gefährlicher.
»Diese Leute […] basteln sich ihre Realität passend.« pic.twitter.com/feE5iT6TOZ
— Argo Nerd (@argonerd) December 5, 2020
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Bild: oxinoxi/Shutterstock
Text: br
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Karlsruher Entscheidung vom 5.12.2021
Verbotsverfügung der Stadt Bremen: