Live von der Demo aus Berlin Proteste gegen das "Dritte Corona-Gesetz"

HIER GEHT ES ZUM ZUSAMMENSCHNITT DER WICHTIGSTEN MOMENTE AUS MEINEN DIVERSEN LIVESTREAMS

Bundesregierung und Bundestag haben die geplanten Proteste gegen das „Dritte Corona-Gesetz“ vor dem Reichstag mitsamt Gegenprotesten verboten – unter Berufung auf das „Befriedete Bezirke“-Gesetz. Dieses grenzt für den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und das Bundesverfassungsgericht einen „Befriedeten Bezirk“ ab, in dem Versammlungen unter freiem Himmel grundsätzlich verboten sind. Auf der Webseite des Innenministeriums heißt es dazu: „Durch das grundsätzliche Verbot von Versammlungen in befriedeten Bezirken sollen die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Deutschen Bundestages, des Bundesrats und des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet werden.“ Weiter steht da: „Im Hinblick auf den hohen Rang der Versammlungsfreiheit haben Bürgerinnen und Bürger nach § 3 BefBezG einen Anspruch auf die Zulassung einer Versammlung im befriedeten Bezirk, wenn eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der geschützten Verfassungsorgane und eine Behinderung des freien Zugangs zu ihren in dem befriedeten Bezirk gelegenen Gebäuden nicht zu besorgen ist. Hiervon ist z.B. in der sitzungsfreien Zeit des Deutschen Bundestages in der Regel auszugehen.“

„Über die Anträge auf Zulassung einer Versammlung entscheidet das Bundesministerium des Inneren im Einvernehmen mit dem Präsidenten des jeweiligen betroffenen Verfassungsorgans“, heißt es auf der Seite des Ministeriums. Flüchtlingshilfsorganisationen, die von ihren Kritikern teilweise als Schleuser bezeichnet werden, hatten dennoch etwa am 26. August 2020 vor dem Bundestag eine Kundgebung für die Aufnahme von Migranten aus dem Lager Moria in Griechenland durchführen können. Diese Aktion fand zwar in einer Sitzungswoche statt, wurde aber trotzdem genehmigt, wie das Innenministerium reitschuster.de auf Anfrage bestätigte: „In Abwägung mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit sowie im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag wurde die Versammlung unter Auflagen genehmigt, die eine Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestages“ ausschließen.

Bei der Demonstration gegen das Corona-Gesetz kamen die Behörden offenbar zu einem anderen Schluss. Tatsächlich sind hier auch, wie die Erfahrungen der letzten Kundgebungen zeigen, durchaus Provokationen möglich – ja, leider sogar wahrscheinlich. Auch Zusammenstöße mit Gegendemonstranten sind nicht auszuschließen. Die Kundgebungen sollen jetzt auf der Straße des 17. Juni, Unter den Linden und am Brandenburger Tor stattfinden.

YouTube player

+++aktuelle Bilder von den Livestreams+++

Galerie erstellt von Ekaterina Quehl


[themoneytizer id=“57085-2″] [themoneytizer id=“57085-16″]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert