Mann spielt als Frau beim Frauen-Basketball mit – 3 Verletzte Abbruch zur Halbzeit

Von Kai Rebmann

Er wollte doch nur spielen! Dennoch war es leider nur eine Frage der Zeit und jetzt ist es an einer Highschool in den USA passiert. Ein Mann, der sich für eine Frau hält, soll in einem Spiel drei seiner körperlich hoffnungslos unterlegenen Gegenspielerinnen verletzt haben. Bereits in früheren Artikeln wurde auf reitschuster.de davor gewarnt, Frauen und Männer beim Sport in einen Topf zu werfen, da das Verletzungsrisiko schlicht zu hoch ist.

Es sind entscheidende Wochen in der Highschool-Liga im Bundesstaat Massachusetts, die Playoffs stehen vor der Tür. In der Partie zwischen der KIPP Academy und der Collegiate Charter School of Lowell (CCSL) steht es zur Halbzeit 31:14. Zum zweiten Durchgang traten die Gäste gar nicht mehr an. Was war geschehen?

Einbahnstraßen-Basketball mit Folgen

Unter Berufung auf Quellen vor Ort schildert „Fox News Digital“ die Ereignisse, die sich in etwa so zusammenfassen lassen: KIPP bot einen Schüler auf, der sich offenbar als Frau identifiziert und dem gemäß den Gesetzen von Massachusetts die Teilnahme am Spiel deshalb grundsätzlich zu ermöglichen ist. Da ist es auch unerheblich, dass besagter Spieler den Angaben zufolge über 1,80 Meter groß ist und einen Bart trägt.

Das Team der CCSL hingegen reiste ohnehin schon ersatzgeschwächt an, vom eigentlichen 12er-Kader standen für die Partie nur acht Spielerinnen zur Verfügung. Schnell entwickelte sich ein sehr einseitiges Spiel und KIPP zog Korb um Korb davon. Doch das sollte die geringste Sorge des unterlegenen Teams bleiben.

Im Laufe der ersten Halbzeit verletzten sich drei Spielerinnen der CCSL. In mindestens einem Fall resultierte diese Verletzung aus einem direkten Zweikampf um den Ball zwischen einer CCSL-Spielerin und ihrem hünenhaften Gegenüber, wie in diesem Video zu sehen ist. Mit Blick auf die bevorstehenden Playoffs und dem Umstand geschuldet, dass nunmehr gerade noch fünf Spielerinnen zur Verfügung standen, nahm Trainer Kevin Ortins seine Mannschaft endgültig vom Feld und trat zur zweiten Halbzeit nicht mehr an.

In einer Pressemitteilung verteidigte die Schulleitung der CCSL die Entscheidung ihres Coaches und betonte dabei, dass ihm letztlich auch keine andere Wahl geblieben ist: „Als sich die dritte (Spielerin) verletzt hatte, äußerten die verbliebenen fünf ihre Bedenken zur Weiterführung des Spiels. Die Spielerinnen befürchteten, sich zu verletzen und für die Playoffs auszufallen.“

Schulgesetz fördert Wettbewerbsverzerrung

Und was sagt die KIPP zu dem geschenkten Sieg? Dort will man von einer Wettbewerbsverzerrung nichts wissen und lässt trocken mitteilen: „Die Vision von KIPP Massachusetts ist es, dass jedes Kind in der Freiheit aufwächst, die Zukunft zu gestalten, die es für sich und seine Community wünscht. Um das zu erreichen, arbeiten wir daran, fröhliche und identitätsstiftende Schulen zu schaffen und legen großen Wert auf die Sicherheit von Schülern und Mitarbeitern, die wir über alles andere stellen.“

Die Sicherheit im Sinne der körperlichen Unversehrtheit insbesondere der Schülerinnen anderer Schulen kann damit offenkundig nicht gemeint sein. Und so fügt die KIPP noch hinzu: „Wir verurteilen die bösartigen Kommentare im Internet gegenüber Mitgliedern unserer Gemeinschaft und werden uns weiterhin von unserer Vision, Mission und den Prinzipien unserer Organisation in unserem Handeln leiten lassen.“

So bitter es für die Mädchen in Massachusetts auch sein mag, das Handeln der KIPP steht in völligem Einklang mit den Schulgesetzen des Bundesstaats. Darin heißt es unter anderem: „Niemand darf aufgrund von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Geschlechtsidentität, Religion, Nationalität, Herkunft oder sexueller Orientierung von der Aufnahme an einer öffentlichen Schule einer Stadt oder dem Zugang zu Vorteilen, Privilegien oder Studiengängen einer solchen öffentlichen Schule ausgeschlossen oder diskriminiert werden.“

Im Klartext: Auch das Basketballspielen im fremden Geschlecht darf niemandem verboten werden. Ein weiterer Artikel enthält lediglich eine Bestimmung, wonach „Schulen bei Bedarf mit ihren Gegnern über die geschlechtsspezifischen Bedürfnisse ihrer Mannschaft kommunizieren“, was sich jedoch nicht auf die offenkundige Chancenungleichheit bezieht, sondern in erster Linie auf das Vorhandensein entsprechender Umkleideräume und sanitärer Anlagen.

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Bild: Screenshot Youtube „NewsNation“

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