Mildes Urteil: Syrischer Messerstecher auf freiem Fuß Stiche gegen Dresdner Fahrkartenkontrolleur nur Kavaliersdelikt

„Gut, dass wir so verständige Richter haben, sonst würden unsere Neuankömmlige womöglich traumatisiert werden!“ – Mit diesem Kommentar schickte mir ein Freund – vor seiner Pensionierung erfolgreicher Manager, der in vielen Ländern gelebt hat – einen Artikel über ein Urteil des Landgerichts Dresden. Allein die Überschrift spricht für sich: „Syrischer Schwarzfahrer stach Kontrolleur nieder: Messerstecher nach Urteil auf freiem Fuß.“ Eigentlich könnte man nach diesem Titel diesen Beitrag beenden. Denn damit ist alles gesagt.

Doch ein paar Details möchte ich Ihnen nicht ersparen. Der Mann, der als „Schutzsuchender“  – wie man Asylbewerber jetzt politisch korrekt nennt – aus Syrien nach Deutschland gekommen ist, war am 30. Oktober 2022 mit der Buslinie 66 unterwegs. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass er keinen Fahrschein hatte. Weder für sich noch für das Fahrrad. Deshalb bekam er gleich zwei Strafen: 60 Euro für ihn plus 60 Euro fürs Rad. Das war dem 24-Jährigen zu viel. Er verlor die Nerven und rastete aus. Zuerst stach er mit seinem Butterfly-Messer auf die Reifen des Busses ein. Als der Kontrolleur versuchte, ihn zu stoppen, stach der Syrer ihn zweimal mit dem Messer, direkt in den Bauch.

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Der Vorsitzende Richter Pröls fand das offenbar nicht so schlimm. Seine Kammer verurteilte Nour J. am Montag zu nur zwei Jahren und acht Monaten Haft – nur wegen gefährlicher Körperverletzung, Waffenbesitz und Sachbeschädigung. Schließlich habe es keine Tötungsabsicht gegeben, fand Pröls. Und setzte sogar den Haftbefehl außer Vollzug. Mit anderen Worten: Nour J. durfte als freier Mann aus dem Gerichtssaal. Was für eine Botschaft!

Der Richter klang fast wie ein Verteidiger des Angeklagten: „Er hatte das Messer noch in der Hand, wollte sich von dem Kontrolleur befreien, es gab keine Tötungsabsicht. Die Klinge drang 2,5 Zentimeter in den Bauch des Kontrolleurs ein, erreichte aber die Bauchhöhle nicht. Sein dickes Fettgewebe schützte ihn“, sagte Pröls laut dem erwähnten Bericht der „Bild“.

Zum Vergleich: Im Dezember 2021 verurteilte ein Amtsgericht in Schweinfurt drei Teilnehmer einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen in einem „Blitzurteil“ nur einen Tag nach der Kundgebung zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und einem Jahr auf Bewährung. Ihnen wurden Angriffe auf Polizeibeamte zur Last gelegt. Von einem Messer war dabei nie die Rede, Augenzeugen sprachen von einem Gerangel, das dann vom Gericht als „Angriff“ ausgelegt wurde. Querdenken-Gründer Michael Ballweg wiederum saß länger in Haft als der Dresdner Messerstecher.

Bild“. Das Blatt versteckte den Beitrag in seiner Regionalausgabe. Auf der überregionalen Seite war er wenn dann nur kurz zu sehen – ich konnte ihn dort nicht finden. Vielleicht würde er ja auch die Leser beunruhigen. Laut Googles Nachrichtensuche hat auch kein anderes Medium über das Urteil berichtet. Auch die Kollegen wollen die Nerven der Deutschen offenbar schonen.

Als Grund für seinen Ausraster gab der Syrer laut „Bild“ vor Gericht an, er habe sich betrogen gefühlt, wegen der doppelten Strafe. Die ist aber in den Beförderungsbedingungen so vorgeschrieben. „Ich habe gedacht, der verlangt zu viel“, sagte der Angeklagte vor Gericht über den Kontrolleur, und beteuerte: „Ich wollte ihn nicht töten.“ Damit, und mit einer Entschuldigung bei seinem Opfer („Ich habe einen Fehler gemacht, es tut mir wirklich leid, ich wünsche Ihnen alles Gute!“). kam der Messerstecher durch!

Der 24-Jährige, der weder unter Drogen noch unter Alkohol stand, konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. „Die sieben Monate U-Haft werden auf seine Gesamtstrafe angerechnet, doch die muss Nour J. nicht sofort antreten“, schreibt die „Bild“: „Er bekam Haftverschonung, muss sich jeden Donnerstag bei der Polizei melden, bis er zum Absitzen der restlichen Strafe geladen wird.“

Ob diese Ladung wirklich erfolgt, darf man wohl bezweifeln. Er kann etwa zurück nach Syrien reisen. Über seinen Status in Deutschland berichtet die „Bild“ nichts.

Das Signal solcher Urteile an andere potentielle Straftäter ist klar: Wer in Deutschland andere absticht, kann mit viel Milde rechnen. Das zwingt geradezu die Frage auf: Wo ist die Grenze zwischen Nachsicht der Justiz und Ermunterung zu Straftaten?

Erst vergangene Woche hatte ich darüber berichtet, wie in Mainz in der S-Bahn Fahrkarten-Kontrolleure mit der Machete bedroht wurden. Die Fahndung nach dem Täter blieb erfolglos. Da kann man die Berliner Fahrkarten-Kontrolleure verstehen, die vor meinen Augen vor zwei aggressiven Passagieren aus Schwarzafrika aus dem Waggon geflohen sind, statt sie zu kontrollieren (siehe meinen Bericht hier). Wenn die Justiz solche Signale setzt, dass man so glimpflich mit Messerattacken davon kommt, ist Flucht wohl der einzige Weg. Womit wir auf dem Rückweg ins Faustrecht sind. Von wegen Rechtsstaat!

PS: Passend dazu sind auch Forderungen aus dem Dresdener Stadtrat, die Strafen für Schwarzfahren abzuschaffen. Das ist fast schon Realsatire.

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Der Rechtsstaat zuckt noch: Bhakdi freigesprochen. Aber Staatsanwaltschaft sinnt auf Rache.

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Bild: Frau aus UA/Shutterstock
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