Nach Anzeige wegen ARD-Schwindels: Staatsanwaltschaft taucht ab Kein Anschluss unter dieser Nummer

Ein Leser von mir hat gegen ARD-Chef Gniffke und NDR-Intendanten Joachim Knuth Anzeige erstattet wegen des Schwindels mit der angeblich zufällig interviewten Frau in der Tagesschau, die in Wirklichkeit eine Mitarbeiterin der ARD war – und zur politisch motivierten Preiserhöhung bei Penny „zufälligerweise“ genau die Antwort gab, die passgenau kompatibel mit dem Weltbild der rot-grünen Redaktion sein dürfte (siehe hier). Ich habe deswegen am Mittwoch bei der Staatsanwaltschaft Hamburg nachgefragt. Die Antwort hat mich sehr verwundert – denn statt in der Sache etwas mitzuteilen, wurde ich aufgefordert, einen Presseausweis vorzulegen (siehe hier).

Damit weckten die Hamburger Strafverfolger meinen journalistischen Jagdinstinkt – denn hier lag zumindest der Verdacht im Raum, dass hier freie Journalisten schlechter behandelt werden als solche von den staatsnahen Medien. Ich legte deshalb mit fünf Fragen zu genau diesem Verdacht nach (auch diese sind hier nachzulesen).

Am Donnerstag bekam ich tatsächlich eine Antwort. Die allerdings weitgehend an der Sache vorbei ging:

Sehr geehrter Herr Reitschuster,

grundsätzlich ist von hier aus bei sämtlichen Anfragen die Eigenschaft als Pressevertreter zu überprüfen und die meisten Pressevertreter verfügen über einen entsprechenden Presseausweis. Dies ist hiesige Praxis. Wie andere Behörden den Umgang mit Anfragenden regeln, ist hier nicht bekannt und auch nicht relevant.
Eine Strafanzeige gegen Herrn Knuth in dem genannten Kontext ist im hiesigen System nicht erfasst. Für die künftige Beauskunftung wäre es hilfreich, wenn Sie den Namen eines Anzeigenden mitteilen würden, da dies das Auffinden des Verfahrens erleichtern würde.

Mit freundlichen Grüßen/ kind regards“
XXXX XXXX
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Pressesprecherin der Staatsanwaltschaften

Ich legte am Freitag nach:

Sehr geehrte Frau XXXX,

danke für Ihre Antwort. Der Mann, der die Anzeige gestellt hat, ist Prof. Dr. XXXX XXXX, NXXXXXXX X, 2XXXX XXXXX). In Kopie die Anzeige. Herr Prof. Dr. XXX sagt, er habe eine Empfangsbestätigung von seinem Fax vorliegen.
Zu Ihrer Antwort auf meine Fragen zur Legitimierung. Leider gehen Sie darin nicht auf die konkreten Fragen ein.
Nach meinem Wissensstand müssen Kollegen etwa vom Spiegel, Stern, Hamburger Morgenpost etc. bei Ihnen keine Presseausweise vorlegen bei Anfragen.
Kann es sein, dass Kollegen entsprechende Falschbehauptungen verbreiten oder habe ich in Ihrer Antwort etwas nicht verstanden?
Ich verfüge übrigens auch über einen Presseausweis, den bundeseinheitlichen, der vom DJV herausgegeben wurde. In meiner gesamten Praxis in 30 Jahren als Journalist wurde aber von mir noch nie von einer amtlichen Stelle für eine schriftliche Anfrage dessen Vorlage gefordert – zumindest kann ich mich nicht daran erinnern. Und das halte ich auch für richtig so, da ich extrem sensibel bin, was eine – auch nur faktische – Reglementierung der Journalisten-Tätigkeit angeht. Wir haben gerade in Deutschland gute historische Gründe, eine solche zu vermeiden.
Insofern wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir da Ihre Praxis darlegen – insbesondere, seit wann Sie von allen Pressevertretern Presseausweise anfragen und was Sie dazu bewogen hat.
Insbesondere interessiert mich, ob Sie bei Anfragen aus bestimmten Medien die Eigenschaft als Pressevertreter voraussetzen ohne Nachweis durch einen Presseausweis. Und wenn ja, welche Gründe für eine derartige Ungleichbehandlung bestehen.

Besten Dank im Voraus und freundliche Grüße
Boris Reitschuster
reitschuster.de

Mein Lesetipp

Mindestens genauso überrascht war ich, als ich postwendend nach Absenden meiner Anfrage eine Antwort von der Staatsanwaltschaft erhielt – nunmehr eine automatische:

Die Pressestelle der Staatsanwaltschaften ist urlaubsbedingt in der Zeit vom 04.08.2023 bis zum 13.08.2023 nicht besetzt. Eine Vertretung findet nicht statt. Emails werden in der Zwischenzeit nicht weitergeleitet und können nicht beantwortet werden.

Mit freundlichen Grüßen
XXXX XXXX
Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
Pressesprecherin der Staatsanwaltschaften

Dass die Staatsanwaltschaft eines gesamten Bundeslands einfach einmal zehn Tage lang nicht erreichbar ist, haute mich um. Früher galt es als eine der Errungenschaften deutscher Behörden, dass sie auf Presseanfragen in der Regel noch am gleichen Tag reagierten – wenn keine weiteren Recherchen notwendig sind.

Nun ist in einem ganzen Bundesland die Staatsanwaltschaft einfach einmal zehn Tage für die Presse nicht erreichbar. Hamburgs Landespressegesetz schreibt in Paragraf 4 vor: „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse und des Rundfunks die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“

Bei einer zehntägigen Nicht-Erreichbarkeit ist bei dringenden Anliegen diese Verpflichtung nicht mehr zu erfüllen.

Wenig Chancen

Schlechte Chancen, ihrer öffentlichen Aufgabe nachzukommen, wenn Behörden so lange schweigen, haben bei eiligen Fragen zumindest diejenigen Journalisten, die keine engen Kontakte pflegen und deshalb keine Chance haben, auf dem „schnellen Dienstweg“ unter der Hand etwas zugesteckt zu bekommen.

Natürlich hat der Urlaub nichts mit der Anzeige gegen die ARD-Bosse zu tun. Die ist, offen gestanden, eher symbolisch und wird juristisch kaum zu halten sein. Wobei: Ginge es etwa gegen AfD-Anhänger oder Ärzte, die sich bei Corona nicht staatstreu verhielten, wäre das nicht unbedingt ein Hindernis für unsere Justiz, wie zahlreiche Verfahren zeigen.

Auch, dass die Anzeige nicht sofort auffindbar war bei der Staatsanwaltschaft, hat wahrscheinlich nichts zu bedeuten. Die Behörden arbeiten oft am Limit, bis eine Anzeige erfasst ist, kann es dauern.

Bequem ist die Konstellation aber trotzdem: Wenn in neun Tagen die Staatsanwaltschaft wieder erreichbar ist, wird sie wohl bereits sagen können, dass die Prüfung der Anzeige keinen Anfangsverdacht ergeben hat. Das klingt besser, als wenn man jetzt sagen müsste, dass die Anzeige einging und geprüft wird.

Aber das sind nicht mehr als Kollateralnutzen.

Der eigentliche Skandal ist ein anderer: Dass die GEZ-Anstalten kontinuierlich und vorsätzlich gegen das Gebot der Ausgewogenheit im Medienstaatsvertrag verstoßen. Der hat Gesetzesrang. Aber dieser Gesetzesverstoß interessiert niemanden. Weil wir die einmalige Situation haben, dass keine Sanktionen für eine Missachtung vorgesehen sind.

Auf Sie kommt es an – auf Ihre Unterstützung! 1000 Dank!  

Mein Dechiffrier-Video über die Methoden von Markus Lanz hat das ZDF dreimal auf Youtube sperren lassen. Der Schuss ging nach hinten los. Ich habe es im freien Internet auf Rumble hochgeladen. Da wurde es sage und schreibe 6,5 Millionen Mal aufgerufen. Offenbar, weil die Algorithmen „kritische“ Inhalte nicht ausbremsen wie bei Youtube. Ein Leser rechnete aus, dass damit mehr Zuschauer meine kritische Analyse der Sendung gesehen haben als die Sendung selbst. Auch mein Dechiffriert-Video zu dem Hetzstück des ZDF über Hans-Georg Maaßen wurde auf Rumble 6,2 Millionen Mal geklickt. Das macht Mut! Aber es kostet auch sehr viel Zeit und Energie – im konkreten Fall eine Nachtschicht. Umso dankbarer bin ich für Ihre Unterstützung. Ohne die wäre meine Arbeit nicht möglich, weil ich weder Zwangsgebühren noch Steuermillionen bekomme, und auch keinen Milliardär als Sponsor habe. Dafür bin ich unabhängig!
Aktuell sind (wieder) Zuwendungen via Kreditkarte, Apple Pay etc. möglich – trotz der Paypal-Sperre: über diesen Link. Alternativ via Banküberweisung, IBAN: DE30 6805 1207 0000 3701 71. Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut.

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