Nur bei 0,56 Prozent der Corona-Fälle Ansteckung dokumentierbar Vernichtende Zahlen in Antwort der Regierung auf Kubicki-Anfrage

Gäbe es die Aussage nicht schwarz auf weiß, auf dem Briefkopf des Gesundheitsministeriums, würde es schwer fallen, diese zu glauben: In sage und schreibe nur 0,56 Prozent der Fälle von positiv Getesteten konnte die Behörde etwa in der – exemplarisch angefragten – 16. Meldewoche des laufenden Jahres den Ort der Ansteckung dokumentieren. Das ist das Ergebnis einer Anfrage, die der Bundestags-Vizepräsident und FDP-Abgeordnete Wolfang Kubicki an die Bundesregierung gestellt hat. Warum das Ergebnis so eine große Relevanz hat, beschreibt der Liberale auf seiner Facebook-Seite (den ganzen Text der Antwort des Bundesgesundheitsministerium finden Sie unten):

Wenn wir zum Teil immer noch hören, im kommenden Herbst müsse man wegen der problematischen Infektionslage wieder mit Grundrechtseinschränkungen rechnen, dann könnte man vernünftigerweise erwarten, dass dem Robert Koch-Institut mittlerweile bekannt ist, wo die Infektionen stattfinden. Auf diesen wichtigen Punkt hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bereits im Februar 2021 hingewiesen. Das Gericht ermahnte das Institut damals, in dieser Frage tätig zu werden, da durch die fortgesetzte Unsicherheit über die tatsächliche Lage undifferenzierte, schwerwiegende Grundrechtseingriffe und in der Folge auch gesellschaftliche Akzeptanzprobleme drohten. Ich bin deshalb für die ehrliche und offene Antwort des Bundesgesundheitsministeriums dankbar, denn aus den verlinkten Daten ergibt sich, dass z.B. in der 16. Meldewoche dieses Jahres 714.879 Ansteckungsfälle entweder „nicht dokumentiert“ oder „unbekannter“ Herkunft sind, die 3.976 Fällen gegenüberstehen, bei denen der Ort der Ansteckung bekannt ist. So sind aufgerundet 0,56 Prozent der Infektionen in jener Woche eindeutig einem Setting nachweisbar. Es steht außer Frage, dass a) diese Kenntnislage nicht annähernd das ist, was das OVG Lüneburg verlangte und b) künftige Grundrechtsbeschränkungen schon aus rechtsstaatlicher Sicht ausgeschlossen sind.

Kubicki trifft hier in der Tat einen wunden Punkt. Von einer unabhängigen und kritischen Medienlandschaft sollte man erwarten, dass sie das breit aufgreift – zumal die Quelle ja völlig unverdächtig ist: das Bundesgesundheitsministerium. Ich habe deshalb via Suche auf Google-News recherchiert, wie oft die großen Medien Kubickis Anfrage, die Antwort und seine Analyse aufgegriffen haben. Die Antwort – überrascht es Sie? – keine einzige Fundstelle (Stand: Freitag, 6. Mai, 14.42 Uhr).

DAVID
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: Juergen Nowak/Shutterstock
Text: br

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