Psychose? Atemnot? Datenschutz bei Corona-Attesten scheint die Regierung nicht zu interessieren Ausweichende Antworten

Sehen Sie hier mein Video von der heutigen Bundespressekonferenz.

Selbst der Arbeitgeber darf nicht erfahren, was für eine Diagnose kranke Mitarbeiter haben – er bekommt nur eine Krankmeldung. Ganz anders ist es bei Menschen, die mit einem Attest von der Maskenpflicht befreit sind. Galt auch hier anfangs, dass die Diagnose niemanden etwas angeht, hat sich dies nun geändert. Auf den Attesten muss stehen, woran genau der Betroffene leidet. Mir schrieb ein Arzt dazu eine bittere Klage – er schrieb von einer Patientin, die Opfer einer Vergewaltigung wurde, und nun aus psychischen Gründen keine Masken tragen kann. Was es eine Kassiererin im Supermarkt oder einen Schaffner in der Bahn angehe, dass die Frau psychisch erkrankt sei, fragte der Arzt. Seine Sorge: Das Leiden von ohnehin schwer beeinträchtigten Menschen wird damit geradezu vervielfältigt. Ich nahm den Brief zum Anlass, heute in der Bundespressekonferenz nachzufragen:

Meine Frage: „Mit Maskenbefreiungsattesten ist es ja so, dass die inzwischen eine Diagnose enthalten müssen. Da beklagen sich Ärzte und sagen, es gebe massive psychische Probleme, das müsste dann notiert werden und die Betroffenen müssten das dann im Alltag etwa bei Kassierern vorzeigen. Wie sieht es da mit dem Datenschutz aus?“

Maximilian Kall, Sprecher des Justizministeriums: „Ich kann jetzt nicht erkennen, inwiefern es ein spezifisches Verbraucherschutzthema ist, genau welche Informationen ärztliche Atteste enthalten müssen. Sie müssen sicherlich bestimmte Informationen enthalten, damit sie überprüfbar und plausibel sind. Ich weiß nicht, ob das Gesundheitsministerium dazu etwas ergänzen kann.“

Teresa Nauber: „Nein, ich kann dazu nichts ergänzen. Auch nach meiner Information muss da die Diagnose vermerkt sein. Wenn es dazu noch mehr zu sagen gibt, dann kann ich das gerne noch nachreichen. Ich meine, wir hätten Ihnen die Informationen dazu auch schon einmal geschickt, aber vielleicht erinnere ich das auch falsch.“

Meine Nachfrage: „Ich kann mich nicht erinnern, aber dann doch nochmal die Bitte um eine Einschätzung: Wie sehen Sie es aus datenschutzrechtlichen Erwägungen, dass hier jeder jedem gegenüber im Zweifelsfall seine Krankheitsgeschichte offenbaren muss?“

Nauber: „Wie gesagt…“

Der Vorsitzende Feldhoff: „Wir warten dann auf eine Nachlieferung, wenn es die denn gibt.“

Ich finde das bemerkenswert. In einem Land, in dem der Datenschutz den Status eines Heiligen Grals hat und sich auch in vielem massiv auf den Alltag auswirkt, ist es der Regierung ganz offensichtlich ziemlich egal, dass hier massivst Prinzipien des Datenschutzes regelrecht mit Füßen getreten werden.

Eine Anfrage an den Berliner Senat des Abgeordneten Marcel Luthe (Freie Wähler) im vergangenen Jahr hatte ergeben, dass offiziell nur hoheitlich tätigte Personen wie Polizeibeamte oder Mitarbeiter von Ordnungsämtern befugt sind, Maskenatteste einzusehen. In der Praxis funktioniert das aber regelmäßig nicht. Menschen ohne Masken wird oft der Zugriff verweigert, vor allem wenn sie kein Attest vorzeigen. Auch gegenüber Beamten und Verwaltungsmitarbeitern ist das Vorzeigen von Diagnosen ein weit reichender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.

 

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Bild: Shutterstock
Text: red

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