Silvester-Angreifer frei, Ballweg bleibt hinter Gittern Gericht verlängerte gestern die Untersuchungshaft

Die Koinzidenz hat etwas Unheimliches: Kaum habe ich heute darüber geschrieben, dass die 103 Silvester-Gewalttäter in Berlin allesamt wieder auf freiem Fuß sind, kam eine Nachricht von den Anwälten von Querdenken-Gründer Michael Ballweg. Sie teilen mit: „Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Fortdauer der Untersuchungshaft von Michael Ballweg angeordnet. Im Beschluss vom 02. Januar 2023 sind sämtliche Argumente und Nachweise der Verteidigung vollständig ignoriert worden. Auch hat der Beschuldigte keine Akteneinsicht erhalten, so dass eine ordnungsgemäße vorherige Stellungnahme für ihn nicht möglich war.“

Was sie dann aufzählen in ihrer Pressemitteilung, die Sie in ganzer Länge hier lesen können, hat mir erneut den Atem verschlagen. Man fühlt sich, wenn man so etwas liest, mehr wie in einem autoritären Regime als in einer Demokratie mit einem funktionierenden Rechtsstaat.

Weder der Antrag auf Haftfortdauer und der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart zur Vorlage des Antrags zur Haftfortdauer seien Ballweg zur Kenntnis vorgelegt worden. Auch „sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Verfahrensfehler wurden vollständig ignoriert, das heißt, das Oberlandesgericht hat diese in seinem Beschluss nicht etwa zurückgewiesen, sondern nicht einmal erwähnt“, führen die Anwälte aus.

Sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Sachfragen zu einem angeblichen dringenden Tatverdacht seien vollständig ignoriert worden, schreiben die Verteidiger: „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedarf ein Haftfortdauerbeschluss einer vertieften Begründung. Tatsächlich hat das Oberlandesgericht Stuttgart – trotz bereits widerlegter Vermutungen im Haftbefehl vom 14. November 2022 – ausschließlich auf diesen verwiesen und neue Erkenntnisse nicht berücksichtigt.“

Auch sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Sachfragen zu einer angeblichen Fluchtgefahr wurden vollständig ignoriert, so die Anwälte. Als Beispiele führen sie etwa auf, dass Angaben, wonach Ballweg ein Konto in Costa Rica eröffnet und auf dieses angebliche Konto Geld überwiesen habe, widerlegt seien. Im Haftfortdauerbeschluss sei auf diese neue Erkenntnis nicht eingegangen worden. Das gleiche gelte für die „wahrheitswidrige Behauptung“, Ballweg „hätte in Costa Rica eine Aufenthaltsgenehmigung beantragt.“

Weiter wird es noch heftiger: „Der Beschluss des Oberlandesgerichts vom 02. Januar 2023 beinhaltet überhaupt keine Begründung. Über eine floskelhafte Wiedergabe des Gesetzes hinaus, setzt sich das Oberlandesgericht weder mit dem Inhalt der Akte noch mit dem Vortrag der Verteidigung auseinander“, schreiben die Anwälte.

Ihr Fazit: „Der Umgang der Justiz in Stuttgart mit den Grund- und Menschenrechten des Beschuldigten Michael Ballweg lässt immer mehr vermuten, dass hier andere Motive hinter den Entscheidungen stehen als strafrechtliche. In einem Haftverfahren darf erwartet werden, dass sich mit rechtlichem Vortrag und Tatsachen durch Gerichte auseinandergesetzt wird. Es kann unterschiedliche Bewertungen geben und unterschiedliche Auffassungen. Dass Gerichte aber Vortrag, Belege, Nachweise, Zeugenangebote und Bitten um Vorlage von Ermittlungsakten oder Übersendung von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft vollständig ignorieren, hat mit rechtsstaatlichem Verfahren nichts mehr zu tun.“

Die Tatsache, „dass die Verteidigung den Beschluss zunächst ausschließlich auf dem Postweg erhalten sollte und nur aufgrund massiver Nachfragen dieser an einen Verteidiger per Fax vorab übermittelt worden ist, während die Presse direkt durch das Oberlandesgericht informiert wurde, zeigt den Umgang des Oberlandesgerichts Stuttgart mit den Rechten des Querdenken-Gründers“, schreiben die Anwälte.

Ich habe am 15. Dezember eine Presseanfrage an die Justizvollzugsanstalt Stuttgart, in der Ballweg einsitzt, zu den Haftbedingungen gestellt. Sie wurde ignoriert – trotz Nachfrage am 30. Dezember. In meinen Augen verletzt die Justiz in Baden-Württemberg damit die eigenen Gesetze. § 4 des Gesetzes über die Presse (Landespressegesetz) vom 14. Januar 1964 besagt nämlich: „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“

Auch an die Staatsanwaltschaft und das Gericht habe ich heute Presseanfragen geschickt und sie gebeten, zu den Vorwürfen der Anwälte Stellung zu beziehen. Sollte ich – anders als von der Justizvollzugsanstalt – eine Antwort erhalten, werde ich diese umgehend hier nachreichen.

Mein Video-Tipp

Was ist da los? RBB berichtet ehrlich über Silvester-Schlacht: Alibi oder Umkehr? Hier meine Analyse:

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PS: Ich kann mir vorstellen, wie belastend das Eingesperrtsein ist – und wie jede Aufmerksamkeit willkommen ist, gerade jetzt um den Jahreswechsel. Daher hier die Koordinaten, unter denen Sie Ballweg eine kleine Neujahrsfreude bereiten können: 

Michael Ballweg
c/o Justizvollzugsanstalt Stuttgart
Asperger Str. 60
70439  Stuttgart

Während selbst in Russland in vielen Haftanstalten für die Insassen ein Empfang elektronischer Nachrichten möglich ist, ist man in Deutschland dazu leider nicht in der Lage. Ursprünglich stand hier die E-Mail des Gefängnisses, doch Leser, die dorthin schrieben, bekamen folgende Standard-Antwort:

Es handelt sich bei dieser Email-Adresse um eine dienstliche Adresse, die nicht für den Postverkehr mit Gefangenen zur Verfügung steht.
Daher wird die Email nicht an den Gefangenen weitergeleitet.
Es wird gebeten, Gefangene auf dem hierfür vorgesehenen Postweg zu kontaktieren.
Poststelle
JVA Stuttgart

Wenn Sie sich über dieses Vorgehen beschweren wollen, können Sie dafür aber die E-Mail-Adresse der JVA Stammheim verwenden: [email protected]. Vielleicht hilft das, ein zeitgemäßes, ja humaneres Herangehen in Sachen Post zu erwirken.

Mein aktuelles Video:

„Das ist Mittelalter“: Bestseller-Autor Uwe Tellkamp über „gute und schlechte“ Ängste und den Umgang mit Zuwanderung.

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Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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