Was darf ich? Lass uns Grundrechte spielen… Das große Spiel Deutschlands

Von Ekaterina Quehl

Das „Was darf ich?“-Spiel ist schwer, es gibt mehrere Aktivitäten, Spieler mit unterschiedlichem Status und Berechtigungen, die Regeln sind unübersichtlich. Je nach ihrem Status dürfen die einen Spieler fast alle Aktivitäten ausüben, die anderen nur bestimmte und Spieler ohne Status nur ganz wenige. Das Hauptziel des Spiels und der mögliche Gewinner sind nicht so ganz klar, die Regeln dürfen aber nicht verletzt werden.

Da in jedem Bundesland die Spielregeln unterschiedlich sind, wurden sie in den jeweiligen Corona-Verordnungen verankert. Doch nur wenige können die Regeln durchblicken, deshalb versuchen viele Medien mit Erklärungen, Verwaltungen und Privatunternehmen mit zahlreichen Hilfswerkzeugen wie Apps, Armbändern als Passierscheine für bestimmte Spielfelder, Behörden mit Formulierungen in sogenannter „leichter Sprache“ die komplizierten Regelwerke für die Freiheiten ihrer Bürger übersichtlicher zu gestalten.

Ein besonderes Tool für das Grundrechte-Spiel hat sich das NDR Landesfunkhaus Hamburg überlegt. Mit einem sogenannten Corona-Regel-Check können Hamburger für sich überprüfen lassen, welches „Angebot“ – wie es im Tool heißt – sie für sich in Anspruch nehmen können oder dürfen.

Das Werkzeug ist einfach wie genial. Es besteht aus zwei sogenannten Dropdown-Menüs, jeweils für den Status und für die Aktivität, und einem zusätzlichen Feld, in dem je nach Auswahl der Menü-Elemente ein Ergebnis generiert wird. Jeder Bewohner von Hamburg kann somit spielerisch alle für seinen Status zugänglichen Aktivitäten checken, noch bevor er das Haus verlässt.

In dem Corona-Regel-Check sind alle Bewohner von Hamburg je nach ihrem Status in elf Kategorien unterteilt:

Und Lebensbereiche sind in Form von sogenannten „Aktivitäten“ bzw. „Angeboten“ dargestellt. Es sind folgende (ingesamt 20):

Die Bedingungen für das Ausüben der „Aktivitäten“ lauten wie folgt:

3G-Regel
2G-Regel
2G-Plus-Regel

Möchte man beispielsweise als eine geboosterte Person in eine Gaststätte gehen, so könne man das Angebot laut dem Werkzeug ohne Test nutzen, wenn man einen Impf- oder Genesenen-Nachweis und einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegt.

Prüft man, ob man als einmal Geimpfter ins Kino gehen darf, so gibt das Werkzeug folgende Regel aus:

„Hier gilt 2G-Plus.

Sie können das Angebot zur Zeit nicht nutzen.

Bei 2G-Plus sind zwei Impfungen und zusätzlich ein negativer Corona-Test erforderlich. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage alt sein…“

Das Gleiche gilt für Genesene, egal ob vor mehr als 3 Monaten oder 28 Tagen.

Möchte man herausfinden, ob man als Ungeimpfter mit dem Bus fahren darf, so bekommt man bei der Kombination folgendes Ergebnis:

„Hier gilt 3G.

Sie können das Angebot nutzen, wenn Sie die 3G-Regeln beachten. Dafür ist ein negativer Corona-Test oder der Nachweis einer vollständigen Impfung oder einer Genesung nötig.

Der Corona-Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden in sein (PCR-Test 48 Stunden). Er kann auch vor Ort gemacht werden. Außerdem herrscht für alle Fahrgäste ab 14 Jahren Maskenpflicht (FFP2). Kinder unter 6 und Schülerinnen und Schüler müssen während der Schulzeit keinen Test vorzeigen. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren reicht das Tragen einer medizinischen Maske. Kinder unter sechs Jahren müssen keine Maske tragen.“

Wie man sieht, lässt sich mit dem Regel-Check-Werkzeug im Nu herausfinden, welches Grundrecht man ausüben darf und welches nicht.

Und wenn Sie, liebe Leser, noch kein „Was darf ich?“-Spiel in Ihrem Bundesland haben und sich möglicherweise bei der Ausübung all der Grundrechte überfordert fühlen, dann können Sie gern in den Kommentaren Ihre Gedanken dazu schreiben, wie Sie in Ihrer Region am besten mit all den „Angeboten“ klarkommen. Oder wie man demokratische Freiheiten sonst mit Füßen treten kann. Denn wir müssen Deutschland „zurück in die Freiheit“ impfen, weil nur die Impfung das „Licht ans Ende des Tunnels“ bringt.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge von anderen Autoren geben immer deren Meinung wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Ekaterina Quehl ist gebürtige St. Petersburgerin, russische Jüdin, und lebt seit über 16 Jahren in Berlin. Pioniergruß, Schuluniform und Samisdat-Bücher gehörten zu ihrem Leben wie Perestroika und Lebensmittelmarken. Ihre Affinität zur deutschen Sprache hat sie bereits als Schulkind entwickelt. Aus dieser heraus weigert sie sich hartnäckig, zu gendern. Mit 27 kam sie nach einem abgeschlossenen Informatik-Studium aus privaten Gründen nach Berlin und arbeitete nach ihrem zweiten Studienabschluss viele Jahre als Übersetzerin, aber auch als Grafik-Designerin. Mittlerweile arbeitet sie für reitschuster.de.

Bild: Shutterstock
Text: eq

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