Ein Gastbeitrag von Thomas Maul
Es scheint, als mache sich unter Kritikern der staatlichen Anti-Corona-Maßnahmen, die in Summe und Dauer den größten Angriff auf die Grundrechte seit 1945 darstellen, allmählich Defätismus und Resignation breit. Das ist verständlich, wenn man seinen Blick auf Deutschland beschränkt. Alles wird hierzulande immer irrer und es ist auch kein baldiges Ende in Sicht.
Der Richter eines Familiengerichts bescheinigt dem Corona-Verordnungsgeber eine „Tatsachenferne […], die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat“ und konstatiert mit wasserdichter Argumentation und gutachtenbasiert eine Kindeswohlgefährdung durch Maskenpflicht, PCR-Testung und Abstandsgebote. Die Quittung sind Hausdurchsuchungen und strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen den Richter wegen angeblicher Rechtsbeugung. Die vierte Gewalt feiert die grundlose Attacke auf die richterliche Unabhängigkeit als notwendige Repression gegen einen gefährdenden Querdenker. Die Befürchtung, dass der Ausnahmezustand niemals mehr endet, kann sich in zahllosen ähnlichen Beispielen – etwa die medialen Reaktionen auf den Schauspielerprotest von #allesdichtmachen, die Haltung des Verfassungsgerichts gegenüber dem Inzidenzwert-Automatismus oder die Etablierung eines indirekten Impfzwangs, sogar für Kinder – bestätigt sehen.
Und doch dreht sich der Wind. Die politische und juristische Aufarbeitung der „Corona-Krise“ wird in drei Akten vollzogen werden:
In Akt 1 setzt sich die Einsicht in die Sinnlosigkeit der Maßnahmen durch, weshalb sie unisono und bedingungslos beendet werden. Akt 2 erkennt nicht nur den durch die übergriffigen Staatsmaßnahmen verursachten gesamtgesellschaftlichen Schaden an, sondern sucht mittels neuer Gesetze dem vorzubeugen, dass jemals wieder auf Wirtschafts-Lockdowns, Maskenpflicht und Ausgangssperren zurückgegriffen wird. Akt 1 und Akt 2 schaffen damit zumindest vergleichsweise günstige Voraussetzungen dafür, dass die Anstrengungen des dritten Aktes nicht mehr von vornherein zum Scheitern verurteilt sind: die strafrechtlichen Ermittlungen und zivilrechtlichen Schadensersatzklagen gegen jene Politiker und wissenschaftlichen Berater und Institutionen, die wider besseren Wissens und vorsätzlich die Pseudorealität eines gesundheitspolitischen Notstandes geschaffen und aufrechterhalten bzw. gegen jede Evidenz eine bloße PCR-Test-Pandemie als echte gesundheitsgefährdende „epidemische Lage nationaler Tragweite“ inszeniert haben.
Beispiel North und South Dakota
Für die Coronagenießer und Mitläufer des Pandemie-Regimes in Politik, Wissenschaft, Medien und Bevölkerung wird völlig überraschend eine Welt zusammenbrechen, eine Blase platzen, denn eine solche gesellschaftliche Entwicklung liegt außerhalb ihres Vorstellungsvermögens, sie halten Zweifel am Killervirus-Narrativ für vollkommen jen- und abseitig, ja geradezu unmoralisch. Es wird sie kalt erwischen, weil sich neue Wirklichkeiten auch dann auswirken können, wenn akut noch nicht oder nur spärlich über sie berichtet wird. Was auch Kritikern des Corona-Wahns als zu optimistischer Wunschtraum erscheinen mag, die Wiederherstellung wenigstens der alten Normalität hat nämlich jenseits des Atlantiks längst Gestalt angenommen. Dutzende Bundesstaaten der USA befinden sich inzwischen in Akt 2, Florida sogar in Akt 3.
Das Beispiel North Dakota zeigt, dass Massenhysterie nicht gleich Massenhysterie ist, dass man aus ihr auch herausfinden kann, wenn man panische Überreaktionen nicht wie in Deutschland um ihrer selbst willen und zwanghaft bis zum bitteren Ende lebt, sondern irgendwann einmal zu einer nüchternen Bestandsaufnahme und kritischen Reflexion des eigenen Handelns gelangt. Es ist eigentlich ganz einfach: Während der Nachbarstaat South Dakota im Kampf gegen Corona nicht auf Business-Restriktionen und Maskenpflicht setzte, hat man sich in North Dakota ein Beispiel an New York City genommen.
Bald jedoch offenbarte ein nüchterner Blick auf die Zahlen, dass das pcr-Test-basierte Infektions- und Sterbegeschehen in beiden Staaten nahezu identisch ist, South Dakota aber den Vorteil hat, der eigenen Wirtschaft nicht geschadet und die in den USA hoch im Kurs stehenden Freiheitsrechte der Bürger nicht verletzt zu haben. Also nahm North Dakota die Restriktionen zurück, öffnete sich wieder (Akt 1) und startete Gesetzesinitiativen mit dem Ziel, staatliche Maskenmandate in Zukunft unmöglich zu machen (Akt 2). Anfang April 2021 schrieb der Grand Forks Herald:
„Gewählte Beamte in einigen anderen Bundesstaaten, darunter Arizona und Idaho, haben erwogen, Maskenanordnungen in irgendeiner Form zu verbieten, aber der Gesetzgeber von North Dakota könnte der erste sein, der ein umfassendes Verbot staatlich angeordneter Maskenvorschriften verabschiedet.“
Beispiel Florida
Noch weiter in Sachen praktischer Aufklärung ist Florida. Gouverneur Ron DeSantis führte seinen Staat von Anfang vergleichsweise liberal (bzw. schwedisch) und dabei erfolgreicher als die Lockdowner durch die Pandemie:
In Florida gab es nie eine Maskenpflicht, die Strände waren zu keinem Zeitpunkt geschlossen – und seit September gehen alle Kinder ganz normal zur Schule. Trotzdem sind weniger Menschen an Corona gestorben als im US-Durchschnitt. Wie kann das sein? (Die Welt, 22.03.21)
Ein Grund ist: DeSantis ließ sich im September 2020 beraten und in seinem Weg bestärken von Fachleuten, die in Deutschland als Querdenker und/oder Virus-Verharmloser gelten: die Stanford-Professoren Nobelpreisträger Michael Levitt, Martin Kulldorff und Jay Bhattacharya, die im krassen Unterschied zu Wieler und Drosten etwas vom Gegenstand verstehen und überdies auch kein Interesse daran haben, die Selbstzerstörung der bürgerlichen Gesellschaft „wissenschaftlich“ zu fundieren.
Nachdem DeSantis dann Ende März 2021 unter Beteiligung derselben und einiger weiterer Wissenschaftler erneut öffentlich Bilanz gezogen hatte, leitete er nicht nur Prozesse zur sukzessiven Abräumung der wenigen noch installierten Anti-Corona-Maßnahmen ein (Phase 1), sondern setzte auch einige Zeichen für den weiteren Umgang mit Corona und künftigen ähnlichen Herausforderungen (Phase 2):
Der Gouverneur unterzeichnete am 3. Mai in St. Petersburg gemeinsam mit lokalen Abgeordneten und Kleinunternehmern die Senate Bill (SB) 2006 sowie bereits davor und auch danach einige Executive Orders, denen sämtlich der Wille zu entnehmen ist, lokale und staatliche Überregulierungen einzudämmen und die bürgerliche Freiheit des Einzelnen auch im Katastrophenfall vor willkürlichen und zu lang anhaltenden staatlichen Übergriffen zu schützen.
Florida will Impfpass verbieten
So wurden beispielsweise alle lokalen Notstandsordnungen bis zum 1. Juli 2021 ausgesetzt und ab diesem Zeitpunkt dauerhaft außer Kraft gesetzt. Es soll sichergestellt sein, dass weder der Staat noch die lokalen Behörden Geschäfte schließen oder Schüler vom Unterricht an Floridas Schulen fernhalten können – außer bei Hurrikan-Notfällen. Zudem werden alle lokalen Notfälle auf sieben Tage begrenzt. Außerdem soll es dem Gouverneur von Florida zukünftig erlaubt sein, eine lokale Notstandsanordnung für ungültig zu erklären, wenn sie die Rechte oder Freiheiten des Einzelnen unnötig einschränkt. Darüber hinaus wird Florida nicht nur keinen Impfpass einführen (der kommt für über 20 weitere US-Bundesstaaten ebenfalls nicht in Frage), sondern einen solchen (wie inzwischen mit dem kürzlich dazugekommenen Wyoming und 12 weiteren Staaten) explizit verbieten. 5.000 Dollar Strafe kostet es in Florida, wenn Schulen und Unternehmen die Teilnahme an Veranstaltungen von der Vorlage eines Impfnachweises abhängig machen.
Da die zentralen Gesundheitsbehörden durch ihre Politik der Schließungen Floridas Kreuzfahrtindustrie großen Schaden zugefügt haben, attackierte DeSantis CDC und HHS nicht nur auf mehreren Pressekonferenzen für die vielen und allgemeinen Verfehlungen nicht gewählter Bürokraten, sondern hat – Akt 3 – auch konkret Klage eingereicht:
„The lawsuit was filed Thursday in the U.S. District Court for the Middle District of Florida in Tampa against the Department of Health and Human Services, the Centers for Disease Control and Prevention, and the agencies‘ directors. It asks the court to declare the conditional sail order unlawful.“
Man stelle sich – auch wenn der Vergleich hinken mag – vor, Laschet würde das Robert-Koch-Institut wegen seiner katastrophalen Politik verklagen und öffentlich immer wieder Drosten und Wieler für die immensen Kollateralschäden der Maßnahmen verantwortlich machen.
Vorbeugungen gegen einen Wiederholungsfall
Die im momentanen Deutschland noch unvorstellbare Selbstverständlichkeit, nach Monaten der Pandemiepolitik nüchtern Bilanz zu ziehen, führt in den USA dazu, dass sich die liberalen Staaten in ihrem Kurs bestätigt sehen und immer mehr Lockdowner umkehren und Vorbeugungen gegen einen Wiederholungsfall treffen, wozu auch gehören könnte, die Verursacher vermeidbarer Schädigungen zur politischen und juristischen Verantwortung zu ziehen.
Die Vereinigten Staaten von Amerika sind nicht ohne internationalen Einfluss: Das Virus der Aufklärung könnte ansteckend sein und bald auch Europa erreichen. Wenn auch nicht Deutschland, so ist anderen Nationen prinzipiell zuzutrauen, wieder pragmatisch zu werden und im eigenen Interesse (aus wiederentdeckter Liebe zur Freiheit etwa) so auf Schweden zu blicken wie North Dakota auf South Dakota, was den Druck auf Deutschland nach und nach erhöhen wird.
Offenbar muss der entscheidende Impuls für Deutschland wieder einmal von außen kommen. Das ist bitter. Umso tröstlicher aber, dass sich außen etwas bewegt, und zwar nicht gerade wenig. Den Widerstand im Innern könnte dies beflügeln. Jedenfalls waren die Superspreader von Panik und Autoritarismus zu selbstherrlich und dreist, um ihre Spuren zu verwischen. Es könnte sich also noch auszahlen, dass auf Achgut.com und in anderen unabhängigen Medien jeder Rechtsverstoß der Regierung, ihrer Behörden und Berater minutiös protokolliert wurde.
Lesen Sie zu diesem Thema auch das neue Buch aus der Achgut.com-Edition von Dr. Gunter Frank: Der Staatsvirus
Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Thomas Maul ist Autor mehrerer Bücher, unter anderem zum Islam und zu Kritischer Theorie. Er publizierte bis März 2020 regelmäßig in der Zeitschrift BAHAMAS. Weiterführender Link: https://www.thomasmaul.de. Dieser Beitrag erschien zuerst auf der „Achse des Guten“. Die zeigte immer, wenn ich angegriffen wurde, vorbildliche Solidarität, wofür ich den Kollegen sehr dankbar bin.
Text: Gast
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