(red) Die Sache des linken Oskar Lafontaine sind die Ärmsten der Gesellschaft. In Sachen zahlungspflichtige Tests ist eine Empörung also obligatorisch, aber lesen Sie selbst:
„„Wenn Ihr wüsstet, mit wie wenig Aufwand von Verstand die Welt regiert wird, so würdet Ihr Euch wundern“, sagte einst Papst Julius III. (1550-1555). Die Merkel-Runde hat mit ihren Corona-Beschlüssen Julius III. auf beeindruckende Weise wieder bestätigt. Mit der Einführung der Testpflicht für Nicht-Geimpfte, die Norbert Häring zu Recht „Impfpflicht für das ärmere Drittel der Bevölkerung“ nennt, hat die Runde erneut ihr mangelndes Urteilsvermögen unter Beweis gestellt. Ab Oktober müssen Ungeimpfte ihre Tests selbst bezahlen, die nur 48 bzw. 24 Stunden Gültigkeit haben. Warum hat keiner in der Runde allein schon gegen diese Zumutungen für Ärmere Einspruch erhoben?
Mit der Einführung des Impfzwangs durch die Hintertür wollten Kanzlerin, Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten die Impfquote steigern. Sie brachen Ihre Versprechen (siehe Norbert Häring) und wussten bei ihren unsinnigen Beschlüssen nicht, wie viele Erwachsene tatsächlich bereits geimpft sind. Das RKI hat eingeräumt, dass es keine belastbaren Zahlen zur Impfquote hat (siehe Jens Berger auf den Nachdenkseiten). Die angestrebte Quote von 80 Prozent der Erwachsenen kann bereits erreicht sein.
Da ist es doch ein Trost, dass es in Dänemark, Schweden, in einzelnen Bundesstaaten der USA und, ja auch in Großbritannien, noch Politiker gibt, die noch nicht völlig durchgedreht sind.
Zur Erinnerung: Zuerst wollten sie die Alten, bei denen die Krankheit zum Tod führen kann, schützen. Die sind mittlerweile aber fast alle geimpft. Dann wollten sie die Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden. Im Nachhinein haben sich die Alarmmeldungen um die Jahreswende als falsch herausgestellt. Dass sie mit Statistiken nicht umgehen können, zeigt schon das Beharren auf den Inzidenzwerten, weil der in Grundrechtseinschränkungen verliebte bayerische Ministerpräsident Söder nicht begreifen will, dass in Bayern so genannte Impf-Unwillige, die in einem Landkreis wohnen, in dem viel getestet wird, gegenüber solchen, die in einem Landkreis wohnen, der wenig testet, erheblich benachteiligt sind.
Es bleibt zu hoffen, dass die deutschen Gerichte die Ritter der Merkel-Runde daran erinnern, dass der Gleichbehandlungs-Grundsatz und die Verhältnismäßigkeit fester Bestandteil unseres Rechtsstaates sind. Und dass es völlig verantwortungslos ist, nachdem der ältere Teil der Bevölkerung weitgehend geimpft ist, Kinder und Jugendliche und unter 50-Jährige zu zwingen, sich mit einem Präparat impfen zu lassen, von dem der Hersteller sagt, dass „die langfristigen Wirkungen und die Wirksamkeit derzeit nicht bekannt sind, und dass der Impfstoff unerwünschte Wirkungen haben kann, die derzeit nicht bekannt sind“.
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Bild: 360b/Shutterstock
Text: red
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