Der 26-jährige Liban M. hat am 18. Oktober 2022 in Ludwigshafen-Oggersheim zwei junge Männer im Alter von 20 und 35 Jahren mit einem langen Messer erstochen. Darüber hinaus hackte er einem 27-Jährigen die Hand ab und verletzte ihn lebensgefährlich. Bei seiner Tat rief der Somalier „Allahu Akbar“.
Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Frankenthal in Rheinland-Pfalz sah es zwar als erwiesen an, dass der Asylbewerber aus Somalia die Taten begangen hat. Die Richter stellten auch fest, dass er die „Arg- und Wehrlosigkeit“ der Opfer ausnutzte, womit das Mordmerkmal der „Heimtücke“ vorliege. Aber nach Ansicht der Richter war Liban M., der im Prozess keine Reue zeigte, aufgrund einer akuten paranoiden Schizophrenie zur Tatzeit nicht schuldfähig. Er habe an Wahnvorstellungen gelitten, höre Stimmen und fühle sich verfolgt. Deshalb sei ein Freispruch zwingend notwendig. Er wird deshalb auch nicht ins Gefängnis müssen. Schon vor dem Urteil wurde er aus dem Gefängnis in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. Dort muss er nun bleiben.
Jemanden, der schuldlos handelte, könne man nicht bestrafen, sagte die Vorsitzende Richterin laut dem Portal „Ludwigshafen24“: Daher sei der Freispruch, „so schmerzhaft er sei“, unausweichlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Krankheit ist laut Gericht nicht heilbar. Der Täter selbst betonte laut „SWR“ immer wieder, er sei „nicht verrückt“. Deshalb sträubt er sich auch gegen die Einnahme entsprechender Medikamente gegen Schizophrenie und Psychosen. Seine schrecklichen Taten habe er bewusst getan. Nicht zuletzt deshalb wurde der 26-Jährige vor der Verlegung in die Psychiatrie als große Gefahr für Mithäftlinge und Personal der JVA Frankenthal eingestuft, so das „Ludwigshafen 24“.
Der Somalier verübte die Tat, die bundesweit für Aufsehen sorgte, nachdem er sich mit seiner Freundin um den Aufenthalt der gemeinsamen Kinder gestritten hatte. Danach verlor er die Nerven und die Beherrschung und stach wahllos auf Passanten ein.
Bemerkenswert sind an dem Urteil zwei Dinge: Die Berichterstattung der Medien, die zum einen nur auf Sparflamme berichten und zudem – wie etwa der Münchner Merkur – die Herkunft des Mannes verschweigen.
In einer funktionierenden Presselandschaft und Demokratie müsste das Urteil eine breite Diskussion darüber auslösen, welche Gefährdung durch massenweisen Zuzug aus Krisengebieten entsteht, insbesondere auch durch psychische Erkrankungen von teilweise zuvor traumatisierten Migranten. Und wie man mit dieser Gefährdung umgehen kann.
Erinnern Sie sich noch an die Reaktionen auf die Tötung des farbigen US-Amerikaners George Floyd durch Polizisten 2020? Eine riesige Protestwelle gegen Polizeigewalt überrollte die USA und auch Deutschland. Wer dagegen das unbestreitbare Problem Zuwanderer-Gewalt auch nur zaghaft thematisiert, wird in der Bundesrepublik sofort diffamiert. Als herrschende Ideologie gilt nach wie vor der Ausspruch der früheren FdJ-Funktionärin und heutigen Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt auf der Synode der Evangelischen Kirche im November 2015 in Bremen: „Wir kriegen jetzt plötzlich Menschen geschenkt.“ Wie zynisch muss das für die Angehörigen der Opfer klingen!
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Der Rechtsstaat zuckt noch: Bhakdi freigesprochen. Aber Staatsanwaltschaft sinnt auf Rache.
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