And the winner is: Bundesverfassungsgericht! Kreativer Umgang mit Grundrechten: Preisverleihung in Köln

Ein Gastbeitrag von Vera Lengsfeld

Am Abend des 25.Oktober fand in Köln erstmalig die Verleihung des 1bis19-Preises für den kreativsten Umgang mit unseren Grundrechten statt, der vom gleichnamigen Verein ausgelobt wurde. Dieser 1bis19-Preis soll künftig jährlich denjenigen verliehen, werden, die die Grund- und Freiheitsrechte nicht angemessen respektieren.

Spätestens seit Beginn der Corona-Jahre wurden Grundrechte auf eine nie zuvor da gewesene Art eingeschränkt. Die Unverletzlichkeit der Wohnung, die Bewegungsfreiheit, das Recht auf Selbstbestimmung in Bezug auf den eigenen Körper und andere mehr.

Preisträger können Personen oder Institutionen sein, die durch ihr Handeln einen besonders «kreativen» Umgang mit den Grundrechten gezeigt haben.

Die Einreichung von Vorschlägen war bis zum 19.09.2025 möglich. Es sind fast 100 Vorschläge eingegangen! Zur Preisverleihung kamen über hundert Personen ins Maritim-Hotel.

Kopp Vertreibung 2

Nur auf Platz 3 schaffte es Angela Merkel. Ich hatte die Ehre, die Verdienste der Bronze – Gewinnerin zu würdigen. Merkel, die von zwei Inoffiziellen Mitarbeitern der Staatssicherheit der DDR in die Politik katapultiert wurde, hat sich schon als Ministerin für Frauen und Jugend durch einen eigenwilligen Umgang mit rechtsstaatlichen Prinzipien ausgezeichnet. Am Ende ihrer Amtszeit legte sie einen Gesetzentwurf vor, nach dem Arbeitgeber nachweisen sollten, dass sie die Bewerbung einer Frau nicht abgelehnt haben, weil sie eine Frau ist. Damit wollte Merkel die von Linken immer wieder geforderte Beweislastumkehr. Es kümmerte sie nicht, dass „In dubio pro reo“ eine der tragenden Säulen des Rechtsstaates ist. Ihre Verachtung des Grundgesetzes demonstrierte Merkel 2015, indem sie anwies, dass auch Personen ohne oder mit sichtbar gefälschten Papieren ins Land gelassen werden müssten. Damit setzte sie §16 A, Absatz 2 des Grundgesetzes als „nicht praktikabel“ außer Kraft, der festlegt, dass sich auf Asyl nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt. Ihre Anweisung gilt bis heute und hat unter Kanzler Merz dazu geführt, dass Afghanen von der Regierung eingeflogen wurden, deren Pässe von der Hamas gefälscht waren. Ihre Missachtung demokratischer Wahlen demonstrierte Merkel, als sie die Wahl des FDP-Kandidaten zum Thüringer Ministerpräsidenten rückgängig machen ließ. Seitdem ist kreativer Umgang mit Wahlen nicht nur in Deutschland, sondern auch in der EU an der Tagesordnung, ob bei der Präsidentschaftswahl in Rumänien, bei der Wahl zum Sächsischen Landtag oder bei Kommunalwahlen in Frankfurt/Oder.

Auf Platz 2 landete der Wahlausschuss von Ludwigshafen, der den aussichtsreichsten Kandidaten einfach von der Wahlliste strich, weil angeblich Bedenken ob seiner Verfassungstreue bestünden. Roland Tichy erinnerte in seiner Laudatio daran, dass mit diesem Vorgehen, das Heiligste der Demokratie, die freien Wahlen angegriffen würden. Leider hat das Ludwigshafener Verfahren schon mindestens einen Nachahmer.

Der Sieger war das Bundesverfassungsgericht! Diese einstmals hoch angesehene Institution ist im den letzten zwanzig Jahren nicht nur ihrer Neutralität verlustig gegangen, sondern ist zum Erfüllungsgehilfen der Politik degeneriert. In den Corona-Jahren hat das Verfassungsgericht alle, auch die unsinnigsten Corona-Maßnahmen der Regierung bestätigt, egal, wie sehr sie die Grundrechte der Menschen beeinträchtigten. Auch hier war Merkel maßgeblich beteiligt. Sie entsannte nicht nur mit Stephan Harbarth einen strammen Merkelianer ins höchste Gericht. Sie empfing auch am Vorabend einer wichtigen Entscheidung die betreffenden Richter zum Dinner im Kanzleramt, die am nächsten Tag prompt entschieden, wie Merkel es wünschte.

Noch bedenklicher ist, dass die Richter in Karlsruhe durch ihre Entscheidungen Politik machen. Ihr Klimaurteil von 2021 wird vom Rechtswissenschaftler Sebastian Müller-Franken so bewertet: Das Bundesverfassungsgericht habe die Grenzen der Rechtsfortbildung überschritten und sei als verfassungsändernder Gesetzgeber tätig geworden. Das Gericht habe sich berufen gefühlt, die „Vormundschaft“ über die Klimaschutzpolitik zu übernehmen und als eine Regierung der Richter, die in Deutschland geltenden Regeln für die Rettung der Welt dekretieren zu müssen. Das Grundgesetz verpflichte das Bundesverfassungsgericht aber nicht dazu, den Deutschen den Verlust ihrer Freiheit „zur Weltrettung per Gerichtsbeschluss“ aufzuerlegen.

Inzwischen ist die Gefahr der Regierung der Richter gewachsen. Die kürzlich auf Ticket der SPD zur Verfassungsrichterin gewählte Ann-Katrin Kaufhold ist der Meinung, per Gericht müssten Beschlüsse per Urteil durchgesetzt werden, die von der Politik nicht in Kraft gesetzt werden könnten.

Die demokratische Öffentlichkeit hat deshalb die Pflicht, dem Verfassungsgericht auf die Finger zu sehen. Der Preis für den kreativsten Umgang mit unseren Grundrechten ging deshalb zu Recht nach Karlsruhe.

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Vera Lengsfeld, geboren 1952 in Thüringen, ist eine Politikerin und Publizistin. Sie war Bürgerrechtlerin und Mitglied der ersten frei gewählten Volkskammer der DDR. Von 1990 bis 2005 war sie Mitglied des Deutschen Bundestages, zunächst bis 1996 für Bündnis 90/Die Grünen, ab 1996 für die CDU. Seitdem betätigt sie sich als freischaffende Autorin. 2008 wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande geehrt. Sie betreibt einen Blog, den ich sehr empfehle. Das neue Buch „Ist mir egal“ zu Merkel können Sie hier vorbestellen.

Bild: EUS-Nachrichten / Shutterstock.com

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