Neue Bargeld-Grenzen ab 2027: Mehr Bürokratie, weniger Datenschutz Schon ab 3.000 Euro

Von Kai Rebmann

Hunderttausende Unternehmen und insbesondere der Mittelstand werden in den Mühlen der Bürokratie regelrecht zermahlen. Die Politik verspricht immer wieder Abhilfe, was ebenso regelmäßig nichts anderes bedeutet, als dass neue Hürden schon aufgebaut und längst beschlossene Sache sind.

So wie jetzt etwa die Verordnung (EU) 2024/1624. Dahinter verbirgt sich eine neue Geldwäscheverordnung, die laut offizieller Darstellung auf die Bekämpfung organisierter Kriminalität abzielen soll, konkret die Finanzierung von Terrorismus. Tatsächlich verursacht das neue Bürokratiemonster aus Brüssel und Berlin für die Betriebe aber nur weitere ungezählte Arbeitsstunden und damit zusätzliche Kosten in noch nicht absehbarer Höhe.

Spätestens ab dem 10. Juli 2027 wird EU-weit „im gewerblichen Kontext“ eine Bargeld-Obergrenze von maximal 10.000 Euro gelten – und damit ein in Deutschland schon jahrelang gehegter Traum zur Realität. Sämtliche Transaktionen, die über diesen Wert hinausgehen, dürfen dann grundsätzlich nicht mehr bar abgewickelt werden. Doch Big Brother will auch schon bei weit kleineren Geschäften wissen, wer wann wo was kauft – und die entsprechenden Daten jahrelang speichern lassen.

Als unfreiwillige Erfüllungsgehilfen werden dabei die Unternehmer verpflichtet. Diese müssen ab kommendem Jahr schon bei sämtlichen Geschäften ab 3.000 Euro alle relevanten Daten des jeweiligen Käufers erfassen, dokumentierten und mindestens 5 Jahre lang aufbewahren, in „Einzelfällen“ – nach offizieller Lesart, wenn ein berechtigter „Verdacht“ oder „erhöhtes Risiko“ besteht – können die Behörden auch deutlich längere Fristen verlangen. Nur wirklich böse Zungen werden hier einwenden, dass genau diese Formulierung die angebliche Ausnahme eher zur Regel machen wird.

Denn welche Käufer „verdächtig“ sind und/oder ein „erhöhtes Risiko“ für wen oder was auch immer darstellen, das entscheidet – Richtig! – natürlich die jeweils zuständige Behörde auf nationaler bzw. EU-Ebene. Vielmehr drängt sich der Eindruck auf, als sei diese Maßnahme nur eine weitere Etappe auf dem Weg zur Abschaffung des Bargelds.

Weiterer Schritt zur Abschaffung des Bargelds?

Diejenigen, die die neuen Bargeld-Obergrenzen angeblich treffen sollen, lachen sich gehörig ins Fäustchen. Denn die globale Terrorfinanzierung läuft längst über Kryptowährungen, versteckte Banküberweisungen und ebenso weit verzweigte wie geheime Netzwerke. Das Geld fließt dabei nicht selten auf die Konten vermeintlicher Hilfsorganisationen, landet letztendlich dann aber beim IS, den Hamas oder ähnlichen Vereinigungen.

Die Geldströme fließen dabei häufig via Western Union, Paypal oder ähnliche Dienstleister über Strohmänner etwa in der Türkei nach Syrien oder in andere Zielregionen im Nahen und Mittleren Osten. Oder die Transaktionen werden gleich über das im arabischen Raum fest etablierte Hawala-System abgewickelt, das sämtliche Banken per se außen vorlässt. Eine Rückverfolgung oder auch nur Detektierung solcher Überweisungen wird in allen vorgenannten Fällen schwierig bis unmöglich.

Durch die neue Geldwäscheverordnung, die in der EU im kommenden Jahr in Kraft treten wird, lässt sich keiner dieser Sümpfe austrocknen. Und Brüssel weiß das auch. Trotzdem wird dieses Feigenblatt als angeblicher Ausweg für ein Problem präsentiert, das zwar real ist, sich so aber kaum wird lösen lassen.

Unter dem Strich bleiben also mehr Bürokratie, weniger Datenschutz und tiefere Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger. Ja, die neue Geldwäscheverordnung gilt lediglich für Transaktionen „im gewerblichen Kontext“. Dies dürfte aber erstens nur der Einstieg sein und gilt, zweitens, schon jetzt (auch) für private Käufer.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shuttertsock

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