Wie sie uns das Autofahren verbieten wollen – und das scheibchenweise schon tun „Niemand hat die Absicht …“

Von Kai Rebmann

Vor einigen Monaten hat reitschuster.de über Pläne berichtet, wonach im Rahmen der viel zitierten „Agenda 2030“ umfassende Einschränkungen der individuellen Freiheitsrechte drohen. Konkret ging es dabei um die sogenannten „C40 Städte“ und Programme wie „Cities Race to Zero“, mit denen mehrere hundert Städte weltweit, darunter auch viele deutsche, die ach so schädlichen CO2-Emissionen möglichst schnell gen Null bewegen wollen.

Die Aufregung in den betreffenden Städten war dementsprechend riesig und es folgten teils sehr energische Dementis aus den Rathäusern. Nein, man wolle den Bürgern den Genuss von Fleisch, die Lust auf das Reisen und den Luxus eines eigenen Autos nicht verbieten, so der einhellige Tenor. Derartige Behauptungen seien absurd und entbehrten jeder Grundlage.

Natürlich wäre es reichlich naiv, zu glauben, irgendein Bürgermeister oder Kommunalparlament würde sich dazu versteigen, ein solches Verbot offen zu fordern oder gar zu beschließen. In der Praxis geschieht dies auf eine sehr viel subtilere Art und Weise. Der Entzug der individuellen Freiheitsrechte erfolgt in Etappen, scheibchenweise sozusagen. Oder, um es im Geiste der DDR auszudrücken: „Niemand hat die Absicht, das Autofahren zu verbieten.“

Das hat bekanntlich bei den Corona-Maßnahmen schon so gut funktioniert, dass es jetzt in anderen Zusammenhängen geradezu nach Wiederholung schreit. Jedenfalls aus Sicht der rot-grünen Verbotsstrategen – der Frosch im langsam zu sieden beginnenden Wasser lässt grüßen.

Park-Wucher, Kriechspuren und gesperrte Straßen

Für bundesweites Aufsehen hat vor wenigen Tagen die Stadt Koblenz (Rheinland-Pfalz) gesorgt. Dort sollen Halter von SUVs ab März pro Jahr knapp 200 Euro (Beispiel VW Tiguan) für einen Anwohner-Parkplatz berappen und damit rund doppelt so viel wie die Besitzer von Kleinwagen. Dass ein solches Vorgehen weder mit der Einschätzung einschlägig spezialisierter Juristen noch der gängigen Rechtsprechung vereinbar ist, scheint in Koblenz niemanden zu stören. Erst im Juni 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht eine ähnliche Gebührenordnung der Stadt Freiburg für unwirksam erklärt.

Einige Kilometer weiter südlich, ebenfalls in Rheinland-Pfalz, liegt Landau (50.000 Einwohner). Dort amtiert seit Jahresbeginn mit Lukas Hartmann (Grüne) ein neuer Bürgermeister, in dessen Zuständigkeitsbereich unter anderem das Thema Mobilität fällt. Wie um dem neuen Tatendrang Ausdruck zu verleihen, erhebt die Stadt rund um das kommunale Südpfalzstadion im Quartier West ab sofort Parkgebühren.

Wie die lokale „Rheinpfalz“ berichtet, trainieren und spielen dort unter anderem acht Mannschaften des Jugendfördervereins Landau. Eltern, die ihre Kinder zu den Einheiten bringen oder abholen, müssen künftig also ein Parkticket lösen, um nicht Gefahr zu laufen, ein Knöllchen zu kassieren. Dasselbe gilt für Gymnasiasten, die in Landau den Leistungskurs Sport gewählt haben und gegebenenfalls mit dem eigenen fahrbaren Untersatz ins Quartier West kommen, um dort am praktischen Unterricht teilzunehmen.

Landau dient aber auch ganz allgemein als gutes Beispiel für die eingangs angedeutete „Salami-Taktik“, mit der die Bürger allem Anschein nach umerzogen werden sollen, ohne dass sie es selbst merken. Im Juli 2023 verkündeten die lokalen Grünen und ihr heutiger Bürgermeister ganz offen, wie gut sie mit diesem „erklärten Ziel“ vorankommen. In der dazugehörigen Pressemitteilung heißt es unter anderem:

„An die Sperrung für den Autoverkehr in der Waffenstraße haben wir uns längst gewöhnt. Auch die roten Aufstellflächen für Fahrradfahrende an den Kreuzungen sind keine Aufregung mehr wert. […] So unspektakulär und selbstverständlich uns heute manche Maßnahmen erscheinen, sie waren politisch heiß umkämpft und wurden nur durch viel Erklären und Überzeugen, aber auch Verhandeln (Koalitionsvertrag) durch uns Grüne und Lukas Hartmann Realität.“

Es muss aber nicht immer ein vollständiges Verbot sein und Sie werden es womöglich aus eigener Erfahrung kennen: In immer mehr Städten und Gemeinden sind selbst Hauptverkehrsstraßen längst in eine Zone 30, Zone 20 oder gar einen verkehrsberuhigten Bereich (Schritttempo) umgewandelt worden. Auch dahinter ist nicht weniger als die Absicht zu vermuten, den Autofahrern die Lust auf den eigenen fahrbaren Untersatz über kurz oder lang madig zu machen.

In eben diese Kategorie passt ein weiteres aktuelles Beispiel aus Lübeck. Auch im hohen Norden wurde eine der bekanntesten Verkehrsadern, die Jürgen-Wullenwever-Straße, im Mai 2023 zunächst zur „Fahrrad-Zone“ erklärt. Inzwischen wird die Allee von mehreren hundert Stein-Pollern gesäumt, die das Parken für Anwohner und Besucher nahezu unmöglich machen. Auch hier liegt der Verdacht nahe, dass die Bürger über die tatsächliche Auswirkung der Maßnahme im Unklaren gelassen wurden. Die „Bild“ zitiert eine Anwohnerin: „Eigentlich hatte ich nichts gegen die neuen Pläne. Aber damit habe ich nicht gerechnet. Die Straße sieht jetzt aus wie ein Soldatenfriedhof.“

Ob Zufall oder nicht: In allen oben genannten Städten gibt es in den jeweiligen Stadträten rot-grüne Mehrheiten. Es spricht grundsätzlich absolut nichts dagegen, das Auto auch einmal stehen zu lassen – und sei es nur der körperlichen Ertüchtigung oder frischen Luft wegen.

Andererseits wird man es aber besorgten Vätern und Müttern in Zeiten wie diesen auch kaum verübeln können, wenn sie das „Eltern-Taxi“ aktivieren und ihre Kinder lieber persönlich in die Schule oder zum Sport fahren. Ebenso wird es auch immer Handwerker und sonstige Berufspendler geben, die nicht vom Homeoffice aus arbeiten können und zwingend auf das eigene Auto angewiesen sind und auch in Zukunft bleiben werden.

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