Anklage-Kartenhaus gegen Ballweg zusammengebrochen GAU für die Staatsanwaltschaft, Triumph für Querdenken-Gründer

Wegen Geldwäsche und versuchten Betrugs hat die Staatsanwaltschaft in Stuttgart im März den zeitweisen „Systemfeind Nummer eins“ angeklagt: Querdenken-Gründer Michael Ballweg. Mit besonderem Ermittlungseifer ging die Behörde, die der CDU-Justizministerin Marion Gentges gegenüber weisungsgebunden ist, gegen den früheren Computer-Unternehmer vor. Vom 29. Juni 2022 bis 4. April 2023 saß Ballweg deswegen in Untersuchungshaft im berüchtigten Gefängnis in Stuttgart-Stammheim: mehr als neun Monate.

Und jetzt das! Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage gegen Ballweg nicht zugelassen. Es hält sie für zu dünn, um einen Prozess zu eröffnen.

Mehr als ein halbes Jahr nahm sich das Landgericht Zeit, um die Anklage zu prüfen.

Und hat dabei offenbar festgestellt, dass die Arbeit der Anklagebehörde keine Substanz hatte. Nur in Fällen, in denen ein Freispruch wahrscheinlicher ist als eine Verurteilung, dürfen sich Gerichte dafür entscheiden, trotz Anklage kein Hauptverfahren einzuleiten.

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In einem Fall, der für so viel Schlagzeilen sorgte wie der Fall Ballweg, dürften die Richter wohl kaum leichtfertig eine solche Entscheidung treffen. Sie müssen dafür sehr handfeste Gründe haben, dass sie keinen hinreichenden Tatverdacht gegen den 48-Jährigen sehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Ballweg vorgeworfen, seit 2020 durch öffentliche Aufrufe Spenden in Höhe von mehr als einer Million Euro für „Querdenken-711“ erhalten und die Spender über die Verwendung getäuscht zu haben. Er soll 500.000 Euro für eigene Zwecke verwendet und die Herkunft der Gelder verschleiert haben, wie der „Südkurier“ schreibt. Daneben war noch eine Steuerstrafsache anhängig.

Ballweg hat die Vorwürfe stets bestritten.

Dem Blatt hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, die seit Beginn des Verfahrens einen unglaublichen Verfolgungseifer an den Tag gelegt hatte, noch am Dienstagabend angekündigt, vor dem Oberlandesgericht sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts einzulegen.

Egal, ob das Oberlandesgericht politisch stramm auf Linie ist als die offenbar unabhängigen Richter am Landgericht oder nicht – die Klatsche für die Staatsanwaltschaft ist heftig.

Denn das Landgericht bestätigte amtlich genau das, was die Anwälte von Ballweg seit langem sagen und rot-grüne Journalisten und Aktivisten als „Schwurbelei“ diffamierten: Dass die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft weder Hand noch Fuss hatten.

Damit drängt sich der Verdacht auf, dass auch ein zweiter Vorwurf der Ballweg-Anwälte zutrifft: Dass seine Verfolgung politisch motiviert war. Fakt ist: Sie war ein deutlicher Warnschuss an alle Regierungskritiker in Deutschland und mit ihrer großen Signalwirkung dazu angetan, Andersdenkende einzuschüchtern.

Die Anwälte warfen den Behörden vor, rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen zu treten. Unter anderem sei ihrem Mandanten rechtliches Gehör verweigert worden (siehe hier). „Es besteht offensichtlich ein Interesse, obwohl juristisch nicht mehr begründbar, Michael Ballweg in Haft zu lassen“, kritisierte Ballwegs Rechtsanwalt Ralf Ludwig im Dezember 2022.

Besonders bizarr: Während in Deutschland etwa Kinderschänder und Mörder trotz Urteil auf freien Fuß kommen, weil die Justiz nach eigenen Angaben zu wenig Ressourcen hat (siehe hier und hier), reichten diese Ressourcen gleichzeitig für die – offenbar unberechtigte – Verfolgung von einem der bekanntesten Regierungskritiker aus.

So erfreulich es ist, wenn Ballweg nun Gerechtigkeit widerfährt – für die neun Monate im Gefängnis gibt es keine wirkliche Wiedergutmachung.

Die Wahrscheinlichkeit, dass gegen die zuständige Staatsanwältin und den zuständigen Haftrichter, die beide laut den Anwälten extrem verfolgungswütig waren, wegen des Anfangsverdachts der Rechtsbeugung ermittelt wird, wie gegen den Weimarer Masken-Richter Dettmar (siehe hier), ist freilich gering.

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