Ballweg-Richter: „Zu dem Ablauf äußern wir uns nicht“ "Vernehmung von Zeugen ist zwar zulässig, jedoch unüblich"

Die Justizvollzugsanstalt Stuttgart, in der Michael Ballweg eingesperrt ist, ignoriert seit einem Monat meine Presseanfrage und bricht damit das Gesetz. Obwohl ich mehrfach darüber schrieb, scheint das niemanden zu interessieren in Justiz und Regierung Baden-Württembergs. Auch die Generalstaatsanwaltschaft in Stuttgart ignoriert meine Presseanfrage seit fast zwei Wochen. Das Oberlandesgericht hat meine Anfrage beantwortet, wenn es auch auf meine Fragen nicht einging und Allgemeinplätze schrieb (siehe hier). Überrascht war ich, dass das Amtsgericht Stuttgart nun meine Presseanfrage mit einem 28 Punkte umfassenden Fragenkatalog am nächsten Arbeitstag beantwortete. Ich will die Antwort hier bewusst nicht kommentieren und überlasse die Wertung meinen Lesern. Meine Fragen finden Sie unter der Antwort.

Nicht verhehlen kann ich mir allerdings den Hinweis, dass in Deutschland Frauenmörder und Kinderschänder trotz Wiederholungsgefahr auf freien Fuss kommen, weil die Justiz überlastet ist, und gerade zwei Messerangreifer trotz versuchten Totschlags und schwerer Traumatisierung des lebensgefährlich verletzten Opfers den Gerichtssaal als freie Männer verlassen konnten, ebenso wie der Vergewaltiger einer Elfjährigen im Neustrelitzer Stadtpark. Gegen einen 27-jähriger Syrer, der dieser Tage eine 16-Jährige auf ein Bahngleis zerrte und dort festhielt, wurde nicht einmal Untersuchungshaft beantragt. Sie alle waren anders als der seit mehr als sechs Monaten inhaftierte Ballweg nicht politisch engagiert und haben nicht die Regierung kritisiert. Gleichzeitig kommen Ärzte wegen Masken-Attesten ins Gefängnis (siehe hier und hier).

Nicht verhehlen kann ich mir noch einen weiteren Hinweis: Wenn das Amtsgericht auf die Staatsanwaltschaft verweist, stößt mir das bitter auf, weil die Staatsanwaltschaft ja meine  Presseanfrage ignoriert. Aber nun endlich die Antwort des Amtsgerichts:

Sehr geehrter Herr Reitschuster,

zu dem Ablauf und dem Inhalt einer nichtöffentlichen Sitzung äußern wir uns – auch im Falle eines Einverständnisses des Beschuldigten bzw. der Verteidigung – grundsätzlich nicht. Aus diesem Grund wird auch die Sitzungsniederschrift nicht veröffentlicht.

Soweit sich Ihre Fragen auf Details der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen beziehen, verweise ich Sie an den Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart, wo die Ermittlungen geführt werden.

Ganz allgemein gilt, dass bei Haftprüfungsterminen – wie auch bei der strafprozessualen Hauptverhandlung – die vorsitzende Richterin bzw. der vorsitzende Richter entscheidet, wann eine Sitzung beendet ist und nicht etwa die Verteidigung. Dem Beschuldigten wurde in mehreren Terminen vor dem Amtsgericht Stuttgart – insgesamt über viele Stunden hinweg – rechtliches Gehör gewährt. Das an sich korrekt wiedergegebene Zitat „Nach mehreren Stunden ist dann einfach aus Sicht des Richters der Punkt erreicht gewesen, wo man sich nur noch wiederholt.“ bezieht sich jedoch auf einen anderen Termin, nicht den letzten Termin.

Die Vernehmung von Zeugen in einem Haftprüfungsterminen ist zwar zulässig, jedoch unüblich. Der Beschuldigte hat nach der Strafprozessordnung jedenfalls keinen Anspruch hierauf (vgl. § 118a Abs. 3 Satz 2 StPO).

Soweit wiederholt der Vorwurf erhoben wurde/wird, die Justiz bzw. das Amtsgericht Stuttgart handele politisch motiviert, ist dies schlichtweg unzutreffend und die Verteidigung hat hier auch keine Belege.

Zu Vorgängen in der saarländischen Justiz äußern wir uns ebenfalls nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim F. Spieth
Richter am Amtsgericht (waR)
Leiter der Strafrichterabteilung
Pressesprecher des Amtsgerichts

Amtsgericht Stuttgart
Hauffstr. 5, 70190 Stuttgart 

An die Pressestelle des Amtsgerichts Stuttgart/
Kopie Herrn Richter Dr. Berger
Kopie: Herrn Präsident Hans-Peter Rumler

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verteidiger von Michael Ballweg erheben in einer Presseerklärung schwere Vorwürfe: https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/verteidigerteam-michael-ballweg-bleibt-auch-nach-sechs-monaten-rechtswidrig-in-untersuchungshaft/

Zudem verbreitet der Anwalt Ludwig die unten stehende Erklärung.

Ich bitte Sie entsprechend Landespressegesetz um eine Stellungnahme zu diesen Vorwürfen.

Insbesondere möchte ich Sie fragen:

    1. Der Anwalt zitiert Sie wie folgt: „Nach mehreren Stunden ist dann einfach aus Sicht des Richters der Punkt erreicht gewesen, wo man sich nur noch wiederholt.“ Ist dieses Zitat zutreffend?
    2. War also ausreichend Zeit für Michael Ballweg und er hat diese nicht genutzt?
    3. Oder hat er sich nur noch wiederholt?
    4. Der Anwalt schreibt: „Das Gericht könnte – anstatt Spekulationen anzuheizen – doch einfach das Protokoll der Sitzung veröffentlichen. Die Verteidigung stimmt dem ausdrücklich zu.“ Warum veröffentlichen Sie das Protokoll der Sitzung nicht?
    5. Der Anwalt schreibt: „Aus dem Protokoll geht eindeutig hervor, dass Michael Ballweg innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu allen Vorwürfen Stellung nehmen konnte und dass es keinerlei Wiederholungen gab.“ Trifft das zu?
    6. Der Anwalt schreibt weiter: „Zudem geht aus dem Protokoll hervor, dass der Richter am Amtsgericht den Entlastungszeugen schlicht vor der Tür stehen lassen hat. In Anbetracht der bevorstehenden Verfassungsbeschwerde eine offensichtliche Falschauskunft des Amtsgerichts.“
      Trifft es zu, dass Sie den Entlastungszeugen schlicht vor der Tür stehen haben lassen?
    7. Der Anwalt schreibt: „Man stellt sich auch die Frage, warum der Termin am 11. Januar 2023 dann nur 20 Minuten gedauert hat?“ Können Sie diese Frage beantworten?
    8. Der Anwalt schreibt: „Warum hat der Haftrichter erneut eine mündliche Verhandlung einfach abgebrochen und dem Beschuldigten untersagt, sich zu den Vorwürfen zu äußern?“
      Trifft es zu, dass die Verhandlung „einfach abgebrochen“ wurde?
    9. Wenn ja – warum?
    10. Wenn nein – wie war der Ablauf des Endes der Verhandlung?
    11. Trifft es zu, dass Sie dem Beschuldigten untersagt haben, sich zu den Vorwürfen zu äußern?
    12. Wenn ja, warum?
    13. Wenn nein – wie war der Ablauf?
    14. Anwalt Dr. Christ schreibt: „Wir können mit Belegen nachweisen, dass der Querdenkengründer mehr Geld für die Zwecke der von ihm gegründeten Grundrechtebewegung „Querdenken“ ausgegeben hat als er über Schenkungen eingenommen hat. Trifft das zu?
    15. Wenn ja – warum teilen Sie nicht die Auffassung der Anwälte, dass der Vorwurf damit hinfällig ist, da dann keine Bereicherungsabsicht besteht?
    16. Wenn nein – wie sehen Sie das Verhältnis privater Ausgaben und Einnahmen? Wie ausgiebig haben Sie dieses Verhältnis untersucht?
    17. Die Anwälte schreiben, die Aufrechterhaltung der Haft werde aktuell ausschließlich dadurch begründet, dass Ausgaben, die Ballweg zwischen Juni 2020 und Februar 2022 getätigt hat, durch Staatsanwaltschaft und Gerichte nicht zur Kenntnis genommen werden. Trifft es zu, dass Sie diese nicht zur Kenntnis genommen haben?
    18. Trifft es zu, dass Sie die Aufrechterhaltung der Haft ausschließlich damit begründen?
    19. Falls nein – womit dann?
    20. Weiter schreiben die Anwälte: „Weiterhin wird der Haftbefehl mit einer angeblichen Fluchtgefahr begründet, die darauf beruhen soll, dass Michael Ballweg ein Konto zur Erlangung einer Aufenthaltsgenehmigung in Costa Rica eröffnet haben soll und hierauf Einzahlungen vorgenommen haben soll. Tatsächlich entspricht diese Vermutung nicht den Tatsachen, entsprechende Bestätigungen eines Rechtsanwalts aus Costa Rica hat das Amtsgericht Stuttgart nicht entgegengenommen.“
      Trifft es zu, dass diese Annahmen für den Haftbefehl relevant sind?
    21. Wenn ja – trifft es zu, dass Sie Widerlegungen der Anwälte nicht zur Kenntnis nehmen?
    22. Wenn ja – warum?
    23. Die Konten von Querdenken wurden durch die Banken gekündigt. Michael Ballweg musste deshalb Geld auf Privatkonten übertragen, so seine Darstellung. Wird ihm zum Vorwurf gemacht, dass er Geld von Querdenken auf seine Privatkonten übertragen hat?
    24. Wie ist die außerordentlich lange Haftzeit zu begründen in Zeiten, in denen selbst schwere Kriminelle bis zum Gericht auf freien Fuß gesetzt werden (vgl. Kuschel-Kartell: Wie Berlins Justiz Straftäter hätschelt…und Medien das manipulativ verschleiern)
    25. Kritiker sprechen von einem politischen Verfahren, da die Vorwürfe und die Untersuchungshaft in einem groben Missverhältnis stünden. Wie kommentieren Sie diese Vorwürfe? Gibt es über die bekannten Vorwürfe hinaus solche, die nicht öffentlich bekannt sind, und geeignet, die Härte des Vorgehens zu erklären?
    26. Sind Sie – bei Einverständnis der Anwälte – bereit, Details der Vorwürfe zu veröffentlichen, um die Vorwürfe, Ihr Vorgehen sei politisch begründet, zu widerlegen?
    27. Warum wird der Haftbefehl nicht gegen Auflagen, wie etwa eine Kaution, außer Vollzug gesetzt?
    28. Im Saarland wurde ein Frauenmörder auf freien Fuß gesetzt, weil die Justiz überlastet ist und Fristen versäumen ließ, ähnliche Fälle mit Kriminellen gab es auch in anderen Bundesländern. Inwieweit ist bei einer solchen Überlastung der Justiz die Aufwendung so erheblicher Ressourcen im Fall Ballweg zu erklären?
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