ARD und ZDF klären Jugendliche über oralen Anal-Sex auf „Am besten ein Lecktuch verwenden“

Von Kai Rebmann

Die Geschmäcker sind bekanntlich sehr verschieden. Das gilt selbstverständlich auch für die Vorgänge in deutschen Schlafzimmern und dagegen ist grundsätzlich auch nichts einzuwenden. Schon etwas kritischer ist es wohl zu sehen, wenn ARD und ZDF über die vermeintlichen Vorzüge von – sagen wir „sehr speziellen“ – Sexpraktiken berichtet. Richtig problematisch wird es aber spätestens, wenn sich ein solches Angebot nicht zuletzt auch an Jugendliche unter 18 Jahren richtet.

„Beim Rimming/Rim Job wird der Anus mit der Zunge und/oder den Lippen stimuliert. Das kann von außen und von innen passieren. Es kann zum Beispiel geleckt, gesaugt oder geküsst werden. […] Hygiene ist wichtig, weil Darmbakterien Infektionen auslösen können. After und Enddarm sollten vorab gereinigt werden. Wichtig: Über den Anus können auch Geschlechtskrankheiten übertragen werden. Am besten ein Lecktuch verwenden. Nicht ohne Reinigung zu Mund oder Vulvina wechseln. […] Po und Anus gehören zu den erogenen Zonen. Manche Menschen macht es an, wenn sie dort berührt werden. Es kann außerdem den Schließmuskel entspannen. Kann eine Vorbereitung für Analsex sein.“

Ihre Gebühren im Einsatz!

Nein, diese Aussagen stammen nicht etwa aus einem drittklassigen Porno oder einer einschlägigen Internetseite. So informiert die „funk“-Redaktion in einem aktuellen Instagram-Post ihre Zielgruppe, die per Selbstdefinition aus Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 14 und 29 Jahren besteht. Veröffentlicht wurde der Beitrag auf dem Kanal von „Glanz&Natur“, so dass vielen Nutzern auf den ersten Blick gar nicht bewusst gewesen sein dürfte, dass derartige „Aufklärungsarbeit“ mit ihren Zwangsgebühren finanziert wird.

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Die Redaktion des öffentlich-rechtlichen Formats rechtfertigt ihr Plädoyer für das „Rimming“ gegenüber dem „Focus“ damit, dass es ihr Auftrag sei, „die Lebenswirklichkeit von 14- bis 29-jährigen abzubilden“. Nutzer der entsprechenden Zielgruppe befänden sich in einer Lebensphase, „in der Themen rund um Freundschaft, Familie, Selbstfindung/Identität, Umgang mit Krisen und Sexualität eine wichtige Rolle spielen“.

Nun ist der Übergang vom Kindes- über das Jugend- bis ins Erwachsenenalter bei der „funk“-Zielgruppe offenbar fließend. Gerade dieser Umstand bedingt jedoch – und erst recht bei einem ÖRR-Format – eine besonders hohe Sensibilität bei der Auswahl der vorgestellten Themen bzw. der Art und Weise, wie darüber berichtet wird. So fiel „funk“ in der Vergangenheit schon mehrfach mit der Verherrlichung umstrittener Thesen auf, zum Beispiel als vor knapp einem Jahr für die Sterilisation mit Anfang zwanzig geworben wurde.

Budget liegt bei über 45 Millionen Euro

Dabei sind es längst nicht nur die über das „funk“-Netzwerk verbreiteten Inhalte an sich, die Fragen aufwerfen, sondern auch die Art der dafür gewählten Medien. Eigenen Angaben zufolge ist das Netzwerk mit 60 Formaten „auf mehreren Plattformen“ vertreten. Man scheint sich also ein schlechtes Beispiel an den „Müttern“ ARD und ZDF zu nehmen, die sich einen weltweit beispiellosen Dschungel aus TV- und Radiosendern leisten – mit den entsprechenden Kosten.

Den Zwangsgebührenzahler kostet dieser Luxus im laufenden Jahr allein bei „funk“ 45,5 Millionen Euro. Das ruft unter anderem Thomas Hacker, den medienpolitischen Sprecher der FDP, auf den Plan. Der Bundestagsabgeordnete will den ÖRR-Sendern die Notwendigkeit einer gewissen Präsenz auch in den sozialen Medien zwar nicht grundsätzlich absprechen. Die „entscheidenden Fragen“ seien dabei jedoch, in welchem Umfang, mit welcher Zielsetzung, mit welchen rechtlichen Grenzen und vor allem zu welchem Preis dies stattfinde.

Denn: Dass sich ARD und ZDF, etwa mit dem „funk“-Angebot, ausschließlich auf die Präsenz in den sozialen Medien konzentrierten, sei mit dem „eigentlichen Programmauftrag“, sprich dem Bildungsauftrag bzw. Medienstaatsvertrag, nicht zu vereinbaren, so Hacker.

Zwangsgebühren für gekaufte Reichweite

Für noch mehr Verwunderung sorgt aber die Tatsache, dass ARD und ZDF offenbar nicht wenig Geld dafür ausgeben, um sich Reichweite in den sozialen Medien zu erkaufen. Klicks, Likes und Kommentare sind bekanntlich die Währung, mit der auf Facebook, Twitter, Instagram und Co bezahlt wird.

So nennt der „Focus“ ein Beispiel, in dem etwa das ZDF allein für eine einzelne „Spezialsendung“ des öffentlich-rechtlichen Einpeitschers Jan Böhmermann bis zu 12.000 Euro lockergemacht hat, um für das entsprechende Angebot zu werben. Da dies, im Gegensatz zu privaten Medienhäusern und Verlagen, mit zwangsweise erhobenen Gebühren finanziert wird, stellt sich umso mehr die Frage, ob und in welchem Umfang derartige Investitionen als angemessen betrachtet werden können.

Vor solchen Hintergründen – sowohl bei der Gestaltung des „Informationsangebots“ als auch der dafür eingesetzten Mittel – müssen dann auch die ständigen Forderungen des nimmersatten ÖRR nach weiteren Erhöhungen der Zwangsgebühren beleuchtet werden. Während die meisten Nachbarn in Europa ihren öffentlich-rechtlichen Umfang zumindest gewaltig abspecken oder die Zwangsgebühren sogar vollständig abschaffen, droht dieses Dickicht in Deutschland immer intransparenter und teurer zu werden.

Braucht es in Deutschland wirklich rund 90 TV- und Radiosender? Und vor allem: Braucht es öffentlich-rechtliche Formate, in denen Jugendliche ab 14 Jahren an Praktiken rund um Anal-Sex herangeführt werden oder ihnen die frühzeitige – und irreversible – Sterilisation nahegelegt wird?

Übrigens: In weiteren aktuellen Beiträgen von „Glanz&Natur“ geht es um die „Kack-Konsistenz“, „Blähungen in der Schule“ oder die Einordnung der These „Je feuchter, desto geiler!“. Alles finanziert mit freundlicher Unterstützung der Zwangsgebührenzahler.

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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Shutterstock

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