Arrest und 5.500 Euro Strafe für „Impfverweigerung“ bei Bundeswehr Verteidigungsministerium macht falsche Angaben bei Kleiner Anfrage

Von Mario Martin

Während die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Gesundheitspersonal noch immer am 15. März in Kraft treten soll, gilt für die Bundeswehr bereits seit dem 24. November 2021 die Duldungspflicht für die Corona-Impfung. Soldaten müssen also dem Befehl zur Impfung nachkommen.

Einige Abgeordnete des Bundestages und die AfD-Fraktion stellten im Januar eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung. Es wurde um Auskunft zur aktuellen Situation rund um COVID-19 und die Impfung gebeten. Die Antworten des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) auf die 21 eingereichten Fragen, zeichnen ein Bild des Nichtwissens und des Nicht-Wissen-Wollens. Dazu wird in mindestens einer Antwort eine falsche Behauptung aufgestellt. Aber der Reihe nach.

Covid bei der Bundeswehr

Die ersten Fragen behandeln die Auswirkungen von COVID-19 auf die Bundeswehr. Noch immer wird seitens der Führung versucht, den Anschein zu wahren, die Duldungspflicht sei eine Reaktion auf die große Gefahr, die von der Krankheit ausgeht.

Auf die Frage, wie die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr bisher gewährleistet werden konnte, antwortet die Bundesregierung: “Die Einsatzbereitschaft der Bundeswehr konnte auf Grund der konsequenten Einhaltung der präventivmedizinischen Vorgaben und Schutzmaßnahmen (u. a. AHA-L) sowie der schnellen Umsetzung der angewiesenen Impfprophylaxe aufrechterhalten werden.”

Anscheinend konnte die Einsatzfähigkeit also auch ohne Impfung sichergestellt werden, da erst seit Frühjahr 2021 geimpft wurde. Wie gefährlich COVID-19 in der Zwischenzeit für die Soldaten gewesen sein muss, kann anhand der nächsten Frage nachvollzogen werden.

Laut Angabe des BMVg sind bisher zwei Soldaten an COVID-19 verstorben. Weiterhin sind keine Fälle bekannt, in denen eine Dienstunfähigkeit auf Grund von “Long-COVID-19” eingetreten ist. Angaben über die Anzahl der aufgrund von COVID-19 hospitalisierten Fälle liegen der Bundeswehr nicht vor.

Das sind also die (nicht vorhandenen) medizinischen Basisdaten, mit denen bei der Bundeswehr die Duldungspflicht für eine experimentelle Impfung erlassen wurde. Wer braucht schon lästige Daten, um zehntausenden Soldaten eine Impfung aufzuzwängen? Die Bundeswehr jedenfalls nicht.

Impfkampagne der Bundeswehr

Allerdings gibt es nicht nur keine Daten zu mit Covid hospitalisierten Soldaten, es gibt auch keine Angaben zu den durch die Impfung verursachten Schäden. Auf die Frage, wie viele Soldaten durch eine Impfreaktion einen Tag oder länger ausgefallen seien, macht das BMVg keine Angaben: “Hierzu liegen keine spezifischen Erkenntnisse vor.”

Der Staat verabreicht also mehr als 150.000 Soldaten eine Impfung gegen eine Krankheit, die für Soldaten so gefährlich ist, dass noch nicht einmal die Fälle der Hospitalisierungen gezählt werden, und für die keine Langzeitschäden bekannt sind. Auftretende Impfschäden werden nicht registriert und ein Risiko-Nutzen-Profil der Impfung gar nicht erst erstellt.

Das einzig relevante Kriterium scheint für die Verantwortlichen die Impfquote zu sein. Bei der Bundeswehr wären derzeit 94 Prozent der Soldaten geimpft oder genesen, gibt das BMVg bekannt. Überraschenderweise plane man allerdings derzeit keine Duldungspflicht für Beamte und zivile Mitarbeiter.

Verletzung der Duldungspflicht

Ein einheitlicher Maßnahmenkatalog für die Bestrafung der sich widersetzenden Soldaten wäre nicht vorgesehen. Und das scheint auch der Wahrheit zu entsprechen, denn bisher wirken die verhängten Strafen wenig einheitlich.

Reitschuster.de sind sowohl eine verhängte Arreststrafe als auch Disziplinarbußen bekannt, die an Soldaten ausgesprochen wurden. In einem Fall wurde ein Soldat mit der ersten Disziplinarbuße für 2.500 Euro zur Kasse gebeten und dann nochmal für 3.000 Euro, nachdem er die Impfung weiterhin verweigerte.

Im Hinblick darauf ist die im Fragenkatalog der Kleinen Anfrage gestellte 14. Frage besonders interessant. Dort heißt es:

14. Wie viele Disziplinarverfahren sind seit Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Liste duldungspflichtiger Impfungen am 24. November 2021 gegen Soldaten, die sich einer COVID-19-Impfung verweigerten, eingeleitet worden?

Antwort: Seit der Aufnahme der COVID-19-Impfung in die Liste der duldungspflichtigen Impfungen am 24. November 2021 wurden bisher keine gerichtlichen Disziplinarverfahren wegen einer Weigerung, sich impfen zu lassen, eingeleitet.

Das BMVg gibt also zur Auskunft, es wären überhaupt keine Disziplinarverfahren in Folge einer Verweigerung der Impfung eingeleitet wurden. Das entspricht nicht der Realität. Es wurden diverse Disziplinarmaßnahmen eingeleitet und angedroht.

Herrscht bei der Bundeswehr inzwischen so ein Chaos, dass die eine Hand etwa nicht mehr weiß, was die andere Hand tut? Schwer zu glauben.

Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee, die im Auftrag des Parlaments eingesetzt wird. Wie verträgt sich dieses Mandat damit, bei einer parlamentarischen Auskunft die Unwahrheit zu verbreiten? Wie soll das Parlament Aufträge erteilen, wenn Informationen vorenthalten werden?

Hier ein weiteres Beispiel für ein eingeleitetes Disziplinarverfahren gegen einen Soldaten:

In diesem Fall wurde das Verfahren auf Basis des § 20 Wehrstrafgesetz (“Gehorsamsverweigerung”) eröffnet. Der Paragraph sieht eine Maximalstrafe von drei Jahren Haft vor. Hier wird also wegen einer verweigerten Impfung mit drei Jahren Gefängnis gedroht. Was wohl die übrigen rund zehntausend nicht-geimpften Soldaten davon halten, dass man ihrem nicht-geimpften Kameraden mit drei Jahren Haft droht?

Auch im Falle des Oberfeldwebels Oberauer von den Bad Reichenhaller Gebirgsjägern liegt ein Disziplinarverfahren vor, das bereits im Dezember eingeleitet wurde.

Auswirkungen der Duldungspflicht

Absurd wird es dann auch nochmal am Ende des Fragenkatalogs. Auf die Frage, wie sich die Duldungspflicht auf den inneren Zusammenhalt in der Truppe ausgewirkt hätte, antwortet das BMVg: “Die erwartete Erhöhung der Einsatzbereitschaft durch Einführung der Duldungspflicht ist anhand der sehr hohen Impfquote in der Bundeswehr nachweislich eingetreten. Erkenntnisse über negative Auswirkungen auf das innere Gefüge der Bundeswehr liegen nicht vor.”

Den Nachweis für diese unlogische Behauptung bleibt das BMVg dann aber schuldig.

Besonders zynisch wirkt diese Antwort in Anbetracht der Hetze, die gegen ungeimpfte Soldaten in der Bundeswehr inzwischen praktiziert wird. Ob sich die verleugneten Disziplinarmaßnahmen und angedrohten Strafen wohl auch positiv auf die Einsatzbereitschaft auswirken?

Dazu kommt es immer wieder zu Mobbingattacken. Wie in diesem Fall, bei dem einem Soldaten ein Davidstern mit einer Spritze auf den Arbeitsplatz gelegt wurde. Anstatt den Fall aufzuklären und den Soldaten zu schützen, wurde dem Soldaten zur Schande der Bundeswehr im Anschluss an den Vorfall auch noch Wehrzersetzung vorgeworfen und er wurde beschuldigt, den Stern selbst platziert zu haben.

Vorfälle dieser Art scheinen für das Verteidigungsministerium wohl nicht unter die Kategorie “negative Auswirkung” zu fallen. Man stelle sich nur mal den Aufschrei und die Empörung vor, wenn ein geimpfter Soldat mit dieser Symbolik verunglimpft worden wäre.

Laut Angaben des BMVg sind bisher zwei Soldaten wegen ihrer Impf-Entscheidung aus dem Dienst entlassen worden.

Zuletzt wird die Frage nach dem potenziellen Risiko aufgeworfen, das durch die freiwillige Abwanderung von Soldaten in andere Bereiche entstehen könnte. Auch dieses Problem wird einfach ignoriert.

Dass die Personaldecke der Bundeswehr durch die grundrechtswidrige Duldungspflicht beschädigt wird, wird abgestritten. In der Antwort heißt es: “Es liegen keine Erkenntnisse der Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr vor, dass aufgrund der duldungspflichtigen COVID-19-Impfung für Soldatinnen und Soldaten Bewerbungen bzw. Anträge auf Dienstzeitverlängerung nicht abgegeben oder zurückgenommen wurden.”

Die nächste dubiose Antwort des BMVg. Natürlich werden Soldaten aus dem Dienst ausscheiden, wenn sie zur Impfung gezwungen werden. So, wie es in den USA bereits geschieht.

Wem nützt die Duldungspflicht?

Betrachtet man die Situation mit etwas Abstand, drängt sich der Gedanke auf, dass von Seiten der Politik und der Führung der Bundeswehr bewusst gegen die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr gearbeitet wird und die Wehrfähigkeit absichtlich beschädigt wird. Medizinische Gründe für die Einführung der Duldungspflicht gibt es nicht, da Schäden in der Bundeswehr durch COVID-19 quasi nicht-existent sind. Das lässt sich an den vom BMVg genannten Zahlen nachvollziehen.

Die Duldungspflicht beschädigt den Zusammenhalt und die Moral der Truppe. Anders lassen sich solch groteske Attacken, unter denen die nicht-geimpften Soldaten zu leiden haben, nicht erklären. Negative Konsequenzen werden vollständig geleugnet.

Dazu kommen potenzielle Schäden der Impfung, für die es vorsichtshalber überhaupt keine Aufzeichnungen gibt. Gerade die besonders leistungsfähigen Soldaten dürften sich sehr genau überlegen, ob sie einer experimentellen Impfung zustimmen, deren Risiko-Nutzen-Verhältnis für sie besonders schlecht ist. Daher ist die Impfquote bei Spezialeinheiten, wie dem KSK, auch im Vergleich zur restlichen Truppe besonders niedrig.

Schaut man in die USA, wird deutlich, wohin dieser Kurs führt. Anfang des Monats kündigte das US-Verteidigungsministerium an, damit zu beginnen, nicht-geimpfte Soldaten zu entlassen. Die Soldaten würden ein Sicherheitsrisiko für die Streitkräfte darstellen.

Entlassungen dieser Art dürften wohl bei der Bundeswehr auch sehr bald auf der Tagesordnung stehen. Bis es soweit kommt, bieten betroffene Soldaten im Kanal “Soldaten für das Grundgesetz” ihren Kameraden Hilfe an.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Mario Martin ist Ökonom und arbeitet als Software-Projektmanager in Berlin.

Bild: Justin Moeser / Shutterstock.com
Text: mm

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