Asylbewerber aus Polen: Tappt die Bundesregierung im Dunkeln? "Keine statistischen Angaben dazu, wo ein klassischer Fall einer unerlaubten Einreise vorliegt"

Was passiert wirklich an der polnisch-deutschen Grenze? Heute habe ich auf meiner Seite einen Insider-Bericht eines Bundespolizisten veröffentlicht. Während offiziell der Eindruck erweckt wird, es gäbe Zurückweisungen an der Grenze, gibt es diese dem Bericht des Beamten zufolge gar nicht (nachzulesen hier). Gerne stelle ich diesem Bericht heute das Wortprotokoll der Bundespressekonferenz vom Freitag zu dem Thema gegenüber. Besonders ans Herz lege ich Ihnen aber mein Video von der Veranstaltung, in der ich ausführlich die Argumentation der Bundesregierung kommentiere – die für mich nicht nachvollziehbar ist. Den Wortlaut finden Sie unten, das Video hier (wegen der Zensur auf Youtube auf Rumble). 

 

MerchendisingREUTER: Wie schätzen Sie die humanitäre Lage hinsichtlich der Flüchtlinge an der deutsch-polnischen Grenze ein? Haben Sie Maßnahmen eingeleitet oder vorbereitet, um die Lage zu entspannen?

ALTER (Sprecher Innenministerium): Zunächst einmal ist die Situation, die wir an der deutsch-polnischen Grenze seit Monaten beobachten, allen Behörden bekannt. Die Bundespolizei hat dort seit August ein deutlich erhöhtes Aufkommen an illegaler Migration festgestellt. In diesem Zeitraum gab es ca. 4300 unerlaubte Einreisen. Das ist etwa das Zehnfache dessen, was wir im Jahr 2019 hatten. Das Jahr 2019 ist ein Jahr, das sich noch vor der Coronasondersituation befand. Deswegen ist das eine Referenzgröße, die wir da hinzuziehen.

In den Erstaufnahmeeinrichtungen in Brandenburg wird die Registrierung und Identifizierung der dort ankommenden Personen durchgeführt. Dann wird, wie üblich, nach dem Königsteiner Schlüssel in die Bundesländer weiterverteilt, in denen dann die Unterbringung der Menschen erfolgt.

Der Bundesinnenminister hat vor wenigen Tagen mit der Landesregierung in Brandenburg abgestimmt, dass die Kapazitäten, die der Bund zur Registrierung zur Verfügung hat, also auch die Bundespolizei und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, dort noch einmal deutlich erhöht werden, sodass der Prozess der Registrierung sehr schnell erfolgen kann.

Insofern haben wir im Moment die Information, dass die Situation in Brandenburg völlig unter Kontrolle ist. Die Menschen können dort untergebracht werden. Wir sind bestrebt, die Weiterleitung in die anderen Bundesländer so schnell wie möglich zu ermöglichen.

SASSE (Sprecherin Außenministerium): Ich kann noch ergänzen, was das Thema Belarus angeht, was ja im Hintergrund mit eine Rolle spielt. – Ich kann Ihnen sagen, dass wir zu der Lage in Polen, an der Grenze zu Deutschland und auch, was das belarussische Grenzgebiet angeht, in sehr engem Austausch mit den EU-Institutionen und auch mit den anderen EU-Mitgliedstaaten stehen. Wir prüfen kontinuierlich, ob und wie wir alle uns zur Verfügung stehenden Instrumente, darunter auch gezielte Listungen im Sanktionsbereich, einsetzen können, um eine Handlungsänderung des Regimes in Minsk herbeizuführen.

Unsere europäische Antwort hat mehrere Ansätze. Zum einen hat die EU bereits im Juni – das wissen Sie – Sanktionen erlassen, die das Regime Lukaschenko in Belarus und seine Unterstützer empfindlich treffen. Diese Sanktionen entfalten nun unserer Ansicht nach Wirkung. Die Bundesregierung hat zudem eine Erweiterung des EU-Sanktionsregimes zu Belarus vorgeschlagen, um gezielt gegen Menschenschmuggel und die politische Instrumentalisierung von Flüchtlingen und Migranten durch das Regime Lukaschenko vorzugehen.

Zum anderen: Die EU unterstützt die betroffenen Mitgliedstaaten; denn das Handeln von Belarus das sehen Sie alle richtet sich nicht allein gegen Polen oder Litauen, sondern gegen die gesamte EU.

Drittens sprechen wir Herkunfts- und Transitstaaten der Flüchtlinge und Migranten aktiv an, um deutlich zu machen, Beihilfe zu Schleuserei, die das Regime Lukaschenko betreibt, ist inakzeptabel und wird von der EU nicht ohne Weiteres hingenommen. Unsere Gespräche mit dem Irak beispielsweise haben dazu Wirkung gezeigt. Der Irak hat direkte Flugverbindungen nach Minsk inzwischen eingestellt.

Zudem haben wir in Zusammenarbeit mit den deutschen Auslandsvertretungen unsere Kommunikation in sozialen Medien ausgebaut. Wir wirken dort gezielt Falschinformationen oder Gerüchten entgegen, so zum Beispiel, dass eine Einreise in die EU über Belarus problemlos möglich sei.

JOLKVER: Ich habe eine Frage an Herrn Alter und dann auch noch eine an Frau Sasse, und zwar zu dem neuen Registrierzentrum. Können Sie ein bisschen ausführen, wo dieses Zentrum entstehen soll. Wie groß soll es sein? Was kostet es? Vielleicht haben Sie ein paar Details dazu.

ALTER: Ich kenne die Medienberichte von gestern, die von einem neuen Registrierzentrum berichtet haben. Woher diese Information letztlich kommt, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Aus unserer Sicht wird kein neues Zentrum eingerichtet, sondern es gibt bereits Registrierzentren in Brandenburg, mehrere in Eisenhüttenstadt und in Frankfurt/Oder. Nach den Kenntnissen, die wir haben, und nach den Gesprächen, die wir mit der Landesregierung geführt haben, wird dort die Bearbeitungskapazität ausgebaut. Es gibt also kein neues Zentrum, sondern das Ganze wird beschleunigt. Die Beschleunigung wird durch mehr Personal und mehr Sachmittel herbeigeführt, sodass die Prozessgeschwindigkeit erhöht werden kann.

JOLKVER: Können Sie sagen, was das den Bund ungefähr kosten wird?

ALTER: Der Bund hat im Prinzip damit keine Zusatzkosten, außer vielleicht Reisekosten, die durch Dienstreisen entstehen; denn es wird ja das vorhandene Personal für diese Aufgabe eingesetzt. Es werden auch die vorhandenen Sachmittel für diese Aufgabe eingesetzt. Das wird verlagert. Durch den Verlagerungsprozess entstehen Verwaltungskosten. Aber das ist etwas, was in der deutschen Behördenlandschaft nichts Ungewöhnliches ist.

JOLKVER: Frau Sasse, Sie haben schon gesagt, mit dem Irak hat es geklappt, dass die Flüge eingestellt wurden. Ich habe einmal nachgeschaut: Es gibt Reisebüros, die ganz einfach Flüge von Beirut aus nach Minsk vermitteln. Mit welchen Ländern noch werden Verhandlungen geführt, oder gegenüber welchen Ländern noch wird Druck gemacht, damit die Flüge nach Minsk eingestellt werden oder damit zumindest die Länder in Betracht kommen, die eine Visafreiheit mit Belarus haben, bei denen man kein Visum braucht, um dorthin zu kommen?

SASSE: Vielen Dank für Ihre Frage. – Ich habe den Irak als Beispiel erwähnt, weil wir mit dem Irak sehr erfolgreich gesprochen haben und dies zur Einstellung der Direktflüge nach Minsk geführt hat. Unsere Botschaften sprechen darüber hinaus in anderen Herkunfts- und Transitländern mit den dortigen Stellen, um klarzumachen, dass die Schleusungsaktivitäten der Machthaber in Minsk eine perfide Ausnutzung der Menschen bedeuten.

Vielleicht noch ergänzend: Zu unseren eigenen Aktivitäten gibt es natürlich auch Aktivitäten der EU in diesem Bereich. Auch die EU bringt dieses Thema gegenüber Herkunfts- und Transitstaaten an, dazu zählen beispielsweise Kongo und Pakistan , teilweise auch in gemeinsamen Gesprächen mit den Mitgliedstaaten. Wir wollen die gemeinsamen Anstrengungen weiter intensivieren. Dazu stehen wir im Austausch mit den EU-Institutionen. Wie ich bereits erwähnt habe, ist am Montag das Treffen der Außenminister in Luxemburg. Auch dort wird das Thema Belarus auf der Tagesordnung stehen.

JOLKVER: Gehört der Libanon auch dazu?

SASSE: Weitere Länder kann ich Ihnen an dieser Stelle nicht nennen. Wenn wir dazu etwas mitzuteilen haben, gebe ich Ihnen Bescheid.

Ich kann ergänzend noch darauf hinweisen – Sie haben das vielleicht gesehen –, dass sich Außenminister Maas gestern auch gegenüber einer deutschen Zeitung zum Thema dieser Flüge geäußert hat. Auf diese Äußerung möchte ich an dieser Stelle noch ergänzend verweisen.

ABBAS: Ich möchte in diesem Zusammenhang fragen, ob das Auswärtige Amt davon ausgeht, dass die Entscheidung für die besagte Schleusung dieser Menschen in Minsk oder vielleicht auch in Moskau getroffen wird.

SASSE: Ich denke, ich habe schon mit meinen vorherigen Ausführungen deutlich gemacht, dass wir davon ausgehen, dass das Regime Lukaschenko daran beteiligt ist, dass Menschen den Weg über Belarus und Polen nach Deutschland oder in andere EU-Mitgliedstaaten finden. Wir haben Hinweise darauf, dass das teilweise sehr gezielt passiert. Auch das hat Außenminister Maas gestern in seinem O-Ton angedeutet, in dem er erwähnt hatte, dass einige Airlines daran beteiligt sein können. Es soll Charterflüge geben. Sie kennen die entsprechenden Meldungen aus den Medien. Wie gesagt: Wir haben Erkenntnisse dafür, dass die Schleusung der Flüchtlinge aktiv vom Regime in Minsk gesteuert wird.

JOLKVER: Ich habe eine etwas naive Frage, Herr Alter: Offensichtlich haben die Flüchtlinge, die jetzt über diese Route kommen, kaum Chancen, Asyl in Deutschland zu bekommen. Warum werden die nicht gleich wieder zumindest zurück nach Polen geschickt?

ALTER: Zunächst einmal ist die Frage, ob man Chancen auf einen Asylstatus hat oder nicht, eine individuelle Frage. Das kann man nicht pauschal oder an Gruppen bezogen feststellen, auch nicht an der Staatsangehörigkeit. Das muss in jedem Einzelfall geprüft werden, wenn ein Antrag gestellt wird. Das geschieht auch.

Dann gibt es innerhalb der Europäischen Union – Polen ist EU-Staat – Verfahren. Das heißt, wenn in Deutschland jemand einen Asylantrag stellt, erfolgt zunächst einmal die Zuständigkeitsprüfung, ob ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist. Für den Fall, dass Polen der zuständige Mitgliedstaat wäre, kommt es zu einer Dublin-Überstellung. Dann wird die Person nach Polen überstellt, um dort das Asylverfahren zu durchlaufen. Wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind, also kein anderer EU-Mitgliedstaat als zuständiger Staat ermittelt werden kann, werden diese Verfahren in Deutschland durchgeführt.

Soweit kein Asylantrag gestellt wird, es sich also um eine ganz klassische unerlaubte Einreise ohne Pass, ohne erforderliches Visum handelt, gibt es Rückübernahmeprozesse auch mit Polen.

JOLKVER: Wie lange dauert denn diese Prüfung? Ich weiß, dass der Prozess 2015/2016 ziemlich lange gedauert hat. Hat sich das jetzt geändert? Wie schnell geht so etwas?

ALTER: Welche Prüfung konkret meinen Sie?

JOLKVER: Ob der Asylsuchende nach Polen überstellt wird.

ALTER: Das geht sehr schnell. Das wird im Prinzip schon im Rahmen der Erstregistrierung in Brandenburg, wie ich das gerade schon gesagt habe, festgestellt, nämlich über eine Überprüfung der Fingerabdrücke. Alle EU-Staaten sind verpflichtet, wenn sie Asylantragsteller oder unerlaubt Eingereiste feststellen, sie nach der EURODAC-Verordnung in EURODAC mit Fingerabdrücken zu hinterlegen. Das wäre dann sehr schnell auf elektronischem Wege feststellbar. Dann kommt ein solcher Prozess in Gang.

Es gibt auch weitere Kriterien. Manchmal kann es auch sein, dass keine Registrierung erfolgte, aber dass es familiäre Bezüge in einen EU-Mitgliedstaat gibt oder dass einmal ein Aufenthaltstitel, ein Visum erteilt wurde. Es gibt also eine ganze Reihe von Kriterien, die zu einer Zuständigkeit führen können. Das wird schon im Rahmen der Erstregistrierung festgestellt, geht sehr schnell und ist nicht vergleichbar mit 2015.

JOLKVER: Was heißt „sehr schnell“, Tage, Wochen?

ALTER: Spätestens innerhalb von Tagen.

KURZ: Ich möchte noch zur humanitären Lage vor allen Dingen an der polnischen Grenze nachfragen. Können Sie dazu ein paar Informationen geben?

ALTER: Ich hatte eben schon ausgeführt, dass wir im Moment in Brandenburg eine Situation haben, in der die dort ankommenden Menschen untergebracht und auch versorgt werden können. Wir sehen aber schon, dass die Unterbringungskapazitäten in Brandenburg jedenfalls nicht geeignet sind, um dort diese Zahl der Menschen längerfristig unterzubringen. Deswegen ist ein Anliegen, dass wir die Verteilung in die anderen Bundesländer nach dem Königsteiner Schlüssel möglichst schnell vollziehen können.

Nach dem, was die brandenburgischen Behörden uns mitgeteilt haben, ist die Situation im Moment so, dass sie vertretbar ist, dass alle dort Ankommenden vernünftig untergebracht und versorgt sind.

JOLKVER: Herr Alter, es ist für mich nicht ganz klar, wozu jetzt nach dem Königsteiner Schlüssel zu verteilen ist, wenn innerhalb von wenigen Tagen zumindest diejenigen, die offensichtlich über Polen eingereist sind, schon wieder nach Polen abgeschoben werden können.

ALTER: Dabei muss man jetzt auch wieder unterscheiden. Es gibt möglicherweise diese Fälle. Ich habe keine statistischen Angaben dazu, wo ein klassischer Fall einer unerlaubten Einreise vorliegt. Wenn eine Überstellung nach Polen unmittelbar infrage kommt, dann geschieht das sofort, spätestens am nächsten Tag. Das heißt also, das sind dann keine Personen, die für eine Verteilung in Deutschland infrage kommen. Aber diejenigen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen oder die längerfristig oder mittelfristig zunächst einmal in Deutschland bleiben, werden in einem Standardverfahren gerecht auf die Bundesländer verteilt, und das erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel.

FIETZ (Stellvertretende Regierungssprecherin): Darf ich noch kurz eine Ergänzung zum Europäischen Rat in der kommenden Woche machen? Ich möchte Sie noch darauf hinweisen, dass es am Mittwoch nach der Regierungspressekonferenz gegen 14.30 Uhr an dieser Stelle ein Briefing zum Europäischen Rat mit dem europapolitischen Berater der Bundeskanzlerin, Herrn Corsepius, und Regierungssprecher Seibert geben wird.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

 
Bild: Shutterstock
Text: reitschuster.de

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