Ballweg: Jetzt bricht das Gericht sein Schweigen… ...aber leider nur formell

Am Dienstag habe ich hier berichtet, dass das Oberlandesgericht Stuttgart die Untersuchungshaft von Michael Ballweg verlängert hat. Die Anwälte erhoben schwere Vorwürfe gegen das Gericht und die Staatsanwaltschaft – wie bereits zuvor. Da sich beide Behörden bisher nicht öffentlich näher zu den Vorwürfen geäußert haben – oder ich bislang unfähig war, solche Äußerungen zu finden, habe ich sofort am Dienstag folgende Presseanfrage an die Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Stuttgart geschickt – mit identischem Text:
„Die Verteidiger von Michael Ballweg erheben in einer Presseerklärung schwere Vorwürfe gegen Sie:  https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/verteidigerteam-michael-ballweg-bleibt-auch-nach-sechs-monaten-rechtswidrig-in-untersuchungshaft/
Ich bitte Sie um eine Stellungnahme zu diesen Vorwürfen.“

Die Generalstaatsanwaltschaft hat auf die Anfrage nicht geantwortet. Bisher keinerlei Reaktion bekam ich – trotz Nachfrage – auch auf eine Presseanfrage von mir vom 15. Dezember 2022 an die Justizvollzugsanstalt Stuttgart, in der Ballweg einsitzt. In meinen Augen verstößt die Justizvollzugsanstalt damit gegen das Gesetz — was an Dreistigkeit kaum zu überbieten wäre. Denn § 4 des Gesetzes über die Presse (Landespressegesetz) vom 14. Januar 1964 besagt: „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“

Anders dagegen das Oberlandesgericht. Es antwortete zeitnah. Gerne gebe ich Ihnen die Antwort des Gerichts auf meine Anfrage hier wieder:

„Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat mit Beschluss vom 02.01.2023 im Rahmen der Sechs-Monats-Haftprüfung (§§ 121, 122 Strafprozessordung) entschieden und die Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet. Nach der aktuellen Sach- und Beweislage ist der Beschuldigte bei bestehender Fluchtgefahr weiterhin des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Die Untersuchungshaft steht dabei zu der Bedeutung der Sache und der zu erwartenden Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung nicht außer Verhältnis und die Ermittlungen wurden seit der Festnahme des Beschuldigten am 29.06.2022 durchweg mit der gebotenen Beschleunigung zügig geführt. Mithin liegen die Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus vor.

Eine weitere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht findet in drei Monaten statt, wenn eine Hauptverhandlung bis dahin nicht begonnen hat, oder der Haftbefehl aus anderen Gründen bis dahin nicht aufgehoben worden ist (§ 122 Abs. 3 S. 3 Strafprozessordnung).
Allgemeine Rechtsbehelfe gegen den Haftbefehl (Antrag auf Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde) bleiben unberührt.“

So erfreulich es heute leider schon ist, wenn eine Behörde sich überhaupt an die Pressegesetze hält und Presseanfragen beantwortet – so bedauerlich ist es, dass hier nicht auf die konkreten Vorwürfe eingegangen wird und die Antwort extrem allgemein gehalten ist. Klar kann einiges sicher mit Rücksicht auf den Datenschutz oder die Persönlichkeitsrechte nicht beantwortet werden. Vorwürfe, dass etwa rechtliches Gehör nicht gewährt wurde, könnte man einfach mit Verweis auf das Datum, an dem dies geschah, und ggf. die Umstände entkräften – ohne hier Persönlichkeitsrechte zu gefährden. Auch auf die Vorwürfe, dass „sämtliche von der Verteidigung vorgetragenen Sachfragen zu einer angeblichen Fluchtgefahr vollständig ignoriert wurden“, könnte das Gericht in meinen Augen eingehen und sie ggf. entkräften. Genauso wie auf den Vorhalt der Anwälte, es habe „Vortrag, Belege, Nachweise, Zeugenangebote und Bitten um Vorlage von Ermittlungsakten oder Übersendung von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft vollständig ignoriert.“

Wünschenswert gewesen wäre auch eine Antwort auf den Vorwurf der Anwälte, der Beschluss des Oberlandesgerichts beinhalte „überhaupt keine Begründung und setze sich über eine floskelhafte Wiedergabe des Gesetzes hinaus weder mit dem Inhalt der Akte noch mit dem Vortrag der Verteidigung auseinander.“

Diesen Vorwurf könnte man auch bezüglich der Antwort auf meine Presseanfrage erheben. Man könnte auch bösartig sagen, dass es faktisch eher eine Nicht-Beantwortung ist als eine Antwort. Was nicht gerade dazu beiträgt, das Vertrauen in das Gericht zu stärken und das in die Anwälte zu verringern.

Ich kenne die Akten nicht, und kann mir kein abschließendes Urteil erlauben. Die ganzen Umstände, das Schweigen der Justiz bzw. die faktische Antwortverweigerung bestärken mich aber in meiner großen Skepsis, was das Vorgehen gegen Michael Ballweg angeht.

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Bild: Shutterstock

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