Berliner Abgeordneter will Corona-Politik mit Volksbegehren kippen Staat soll Entschädigung zahlen

Mit einem Volksbegehren in der Hauptstadt will der Abgeordnete Marcel Luthe jetzt die Corona-Politik nicht nur in Berlin ins Wanken bringen. Ein Entschädigungsgesetz, das er über ein Plebiszit durchsetzen will, sieht vor, dass alle Berliner entschädigt werden für die Maßnahmen – etwa die Maskenpflicht, Testpflicht, Berufs- und Arbeitsverbote, Betriebsschließungen oder Quarantäne. Wer davon betroffen war oder ist, soll rückwirkend eine Ausgleichszahlung von 15 Euro pro Tag erhalten. Das wären in den meisten Fällen 6.500 Euro. „Dabei orientieren wir uns einerseits an den Zahlen, die von der Sozialgerichtsbarkeit bisher angenommen wurden, etwa der Mehrbedarf für Masken, und einer angemessenen Entschädigung für die Eingriffe, die die Bürger bisher erdulden mussten“, heißt es auf der Internet-Seite des Volksbegehrens.   

„Den Ausschlag bei mir gegeben hat die bornierte Haltung des Bundesrates, nunmehr eine Impfpflicht über finanziellen Druck durchsetzen zu wollen“, erläutert Luthe: „Da mittlerweile jeder sich schützen kann, der das will, gibt es keine Grundlage für diese staatliche Einmischung mehr. Das Recht, über seinen Körper selbst zu bestimmen und diesen auch womöglich zu schädigen, ist elementarer Bestandteil der Handlungsfreiheit und geht den Staat nichts an.“

In der ersten Phase sind für einen Volksentscheid 20.000 Unterschriften nötig. Luthe, der früher in der FDP war und jetzt Spitzenkandidat der „Freien Wähler“ bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus am Sonntag ist, setzt dabei auf Listen, die aus dem Internet zu laden sind: „Jeder kann sich die auf unserer Webseite ausdrucken, dann etwa ein paar Nachbarn oder Freunde mit unterschreiben lassen, und sie dann einsenden. Schneller und billiger ist direkte Demokratie nicht zu machen“, so Luthe: „Ich bin optimistisch, dass wir die benötigten 20.000 Unterschriften sehr schnell zusammen bekommen.“ Wenn dies gelingt, muss sich das zukünftige Abgeordnetenhaus mit dem Thema beschäftigen. In einem zweiten Schritt ist dann ein Volksentscheid möglich. Dabei können wie bei Wahlen alle Wahlberechtigten in Berlin abstimmen. 

Marcel Luthe, MdA (Freie Wähler)

Den Hinweis, mit einer Gesamtsumme von 20,1 Milliarden Euro an Ausgaben sei das Anliegen des Volksbegehrens nicht finanzierbar, weist Luthe zurück: „Das Volksbegehren ist insoweit kostenneutral, als dass der Schaden ja bereits eingetreten ist. Der Konstruktionsfehler der Maßnahmen liegt darin, dass der Staat zwar die Musik bestellt, die Kosten aber – neben der historisch hohen Steuer- und Abgabenlast – auch noch dem Bürger überträgt. Ich halte diese Politik vor dem Hintergrund der Halbteilungsgrundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts für unhaltbar. Eine Entschädigung ist daher verfassungsrechtlich geboten.“ Luthe bezieht sich damit auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1995, der zufolge der Staat dem Bürger nicht mehr als 50 Prozent des von ihm Erwirtschafteten an Belastung wieder abnehmen darf. (BVerfG, 22.06.1995 – 2 BvL 37/91, BFH/NV 1995, 665). Auf den Einwand, dass Berlin mit einem Entschädigungsvolumen von 20,1 Milliarden faktisch pleite wäre, entgegnete Luthe: „Dann wird sich der zukünftige Senat eben bei seinen sozialistischen Phantasien etwas finanziell einschränken müssen. Oder die Eingriffe beenden müssen. Da aber nur ein Teil direkt ausgezahlt und der Rest als Steuerguthaben vorgetragen wird, schaffen wir so sogar Konjunkturanreize und machen die ausgeuferte Schwarzarbeit unattraktiver.“

Der Berliner Senat hat allerdings bisher gezeigt, dass er im Zweifelsfall auf den Bürgerwillen einfach pfeift. Obwohl sich in einem ebenfalls von Luthe betriebenem Volksentscheid eine Mehrheit der Berliner für den Erhalt des Flughafens Tegel aussprach, ignorierte die rot-rot-grüne Stadtregierung faktisch das Bürgervotum und schloss den Flughafen. Dazu Luthe: „Gegen den Parlamentsbeschluss, der den damaligen Volksentscheid für undurchführbar erklärt hat, hätte eine Fraktion klagen müssen – das ist damals unterblieben. Eine Fraktion der Freien Wähler wird da sicher nicht tatenlos zusehen!“ Besonders pikant: Ausgerechnet die FDP, die den Volksentscheid damals initiierte, ließ dann im Parlament zu, dass der in diesem geäußerte Bürgerwille mit Füßen getreten wurde.

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Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Bild: Shutterstock/Ekaterina Quehl / Boris Reitschuster 
Text: br

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