Von Kai Rebmann
Der Standort Deutschland wird nicht zuletzt für Unternehmer zunehmend unattraktiver. Seit Jahren steigende Energiekosten, horrende Steuern oder Fachkräftemangel sind hierfür nur einige der bekanntesten Faktoren. Immer mehr Firmen tragen sich mit dem Gedanken einer Verlagerung oder gar vollständigen Abwanderung ins Ausland, den Schritt in die Selbstständigkeit überlegen sich viele junge Leistungsträger derzeit lieber dreimal.
Vor diesem Hintergrund sollte man eigentlich froh sein, wenn es noch Konzerne gibt, die sich trotz aller Widerstände ganz bewusst für den Standort Deutschland entscheiden. So wie Elon Musk und Tesla zum Beispiel, die die Quittung für diese antizyklische Investition in dieser Woche bekommen haben.
Als die wahrscheinlich höchste aller Hürden hat sich in der tagtäglichen Praxis für viele Unternehmer aber die hierzulande grassierende Bürokratie etabliert. Vor allem Handwerker und Mittelständler ohne eigene Rechtsabteilung kommen vor lauter Paragrafen und Auflagen kaum mehr zu ihrer eigentlichen Arbeit.
Lippenbekenntnisse statt konkreter Lösungen
Politiker jeglicher Couleur versprechen seit Jahren Besserung, stattdessen werden aber immer neue, immer absurder wirkende Regelungen und Bevormundungen geschaffen. Die Medien geben vor, den gewählten Volksvertretern angesichts ihrer leeren Worthülsen auf den Zahn zu fühlen, tun dies dann aber oft nur hinter der Bezahlschranke, sprich mit angezogener Handbremse, so wie ganz aktuell die „Welt“ zum Beispiel.
Das Springer-Blatt offenbart den Lesern, die bereit sind, für eine solche Information zu bezahlen, einige in der Tat mehr oder weniger haarsträubende Beispiele. Exemplarisch seien an dieser Stelle die beiden folgenden Vorschriften genannt:
Im Zuge der Reform des Mutterschutzgesetzes im Jahr 2018 wurde Betrieben jeder Art auferlegt, grundsätzlich für jeden Arbeitsplatz „schwangerschaftsspezifische Gefährdungsbeurteilungen“ vorzunehmen. Dies gilt auch dann, wenn die betreffende Stelle von einem Mann besetzt ist oder in dem betreffenden Betrieb ausschließlich Männer beschäftigt werden, was in bestimmten Berufsfeldern durchaus der Realität entspricht.
Wenn Apotheken für ihre Kunden auch Impfungen anbieten, etwa gegen Grippe oder Corona, so dürfen sie das nur, wenn sie dafür einen separaten Raum vorhalten, der nur für diesen Zweck genutzt wird. Daran ändert offenbar auch die Grundannahme nichts, dass es in Apotheken ganz allgemein deutlich hygienischer zugehen sollte als in einem durchschnittlichen deutschen Betrieb, etwa einer Schreinerei oder Kfz-Werkstatt.
Wer sich selbstständig macht, ist selbst schuld
Zu den branchenübergreifend wohl bekanntesten Ärgernissen mit dem bundesdeutschen Bürokratie-Irrsinn gehört die seit dem Jahr 2020 bestehende Belegausgabepflicht, auch als Bonpflicht bekannt, für jeden Tante-Emma-Laden. Diese besteht grundsätzlich für jeden Betrieb, der mit einem elektronischen Kassensystem arbeitet. Insbesondere im ländlichen Raum sind Selbstständige deshalb dazu übergegangen, entweder „offene Kassen“ zu benutzen oder die mechanische Registrierkasse aus dem Keller hervorzukramen – was dann aber wiederum zu Mehraufwand bei der Buchhaltung führt. Einen Tod scheint man als (Klein)-Unternehmer im Deutschland anno 2024 also in jedem Fall sterben zu müssen.
Sie möchten sich demnächst als Schornsteinfeger selbstständig machen? Auch das will in der Bürokratie-Republik Deutschland wohlüberlegt sein. Als eine der ersten Amtshandlungen wird man es in diesem Gewerbe mit der „Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“ zu tun bekommen. Hinter diesem Wortungetüm verbirgt sich der hydraulische Abgleich für Gasheizungen, der den Schornsteinfegern zusätzliche Dokumentationspflichten und den Eigentümern hohe, dafür aber weitgehend nutzlose Kosten beschert.
Wer sich dagegen für die Krabbenfischerei entscheidet, wird es sich gefallen lassen müssen, dass sein Schiff mit einer Satellitenanlage zur Überwachung der beruflichen Tätigkeit auszustatten ist. Dass der Fang von Krabben hierzulande keiner Quote unterliegt, ist dabei völlig unerheblich – irgendjemand will eben wissen, wer wo wann was und wie viel fängt. Installation und Betrieb einer solchen Anlage schlagen mit Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro zu Buche.
In seltenen Fällen glauben Unternehmer, einen Silberstreif am Horizont zu erkennen, nur um dann bei genauerem Hinsehen wieder eines Besseren belehrt zu werden. So müssen Bauunternehmer grundsätzlich zwar keinen Fahrtenschreiber in Lkw über 3,5 Tonnen installieren, was aber nur auf dem Papier nach einer Entbürokratisierung aussieht. Sobald das betreffende Fahrzeug auch nur ein einziges Mal eine Wegstrecke von mindestens 100 Kilometern zu einer Baustelle zurücklegt, muss das entsprechende Gerät eingebaut werden.
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