Bundespressekonferenz stoppt Liveübertragungen Künftig nicht mehr gestattet

Sehen Sie hier meinen Bericht aus der heutigen Bundespressekonferenz.

Sie waren ein wichtiges Element der Transparenz und der Öffentlichkeit: Die Liveübertragungen aus der Bundespressekonferenz, etwa beim öffentlich-rechtlichen Sender Phoenix und bei privaten Sendern wie der  „Welt“. Entsprechende Ausschnitte habe auch ich regelmäßig für meine Videos aus der Veranstaltung genutzt. Damit ist jetzt Schluss. Der Vorstand des Vereins teilte heute mit, dass ab dem 28. Juni die Übertragungen eingestellt werden. Der Vorstand habe die Entscheidung nun auch mit Blick auf die parlamentarische Sommerpause getroffen, heißt es.

Die Möglichkeit der Liveübertragung war eine Neuerung in Pandemie-Zeiten. Als ich heute die Nachricht las, dass diese nun gestoppt wird, war ich zuerst geschockt. Dann war mein nächster Gedanke: Wenn es wieder in den „Normal-Modus“ geht, sind wenigstens auch die sogenannten „Hygieneregeln“ hinfällig. Etwa, dass Sprecher der Bundesregierung auf dem Podium keine Masken tragen müssen, die Journalisten unten im Saal aber schon – auch wenn sie Fragen stellen. Was diese oft schwer verständlich machte. Mediziner monierten, sie sähen in einer solchen Ungleichbehandlung keinerlei Sinn. Diese Regelung bleibt aber bestehen. Was erstaunlich ist; dass einerseits wieder auf Vor-Corona-Modus umgestellt wird – bei den Liveübertragungen, man andererseits aber im Corona-Modus verbleibt – bei den Masken.

So richtig passt auch nicht zusammen, dass der Bundestag gerade die Verlängerung der „epidemischen Notlage“ für 90 Tage beschlossen hat – und die Bundespressekonferenz ihre „Pandemie-Regeln“ genau so ändert, als sei diese Notlage zu Ende.

Durch die Liveberichte von der Bundespressekonferenz geriet diese regelmäßig in die Schlagzeilen. Vor allem meine Tätigkeit dort wurde in den alteingesessenen Medien massiv kritisiert (siehe Links unten). Durch die Liveübertragungen und das Material daraus, das etwa bei Youtube breit zirkulierte und bis zu einer Million Zuschauer bei einzelnen Videos hatte, war eine große Öffentlichkeit hergestellt. Genau das ist laut Satzung auch die Aufgabe der Bundespressekonferenz. Darin heißt es: „Zweck des Vereins ist es, Pressekonferenzen zu veranstalten und seinen Mitgliedern Möglichkeiten einer umfassenden Unterrichtung der Öffentlichkeit zu verschaffen. Soweit es dazu erforderlich erscheint, vertritt der Verein auch die Interessen seiner Mitglieder.“

Die umfassende Unterrichtung der Öffentlichkeit, wie sie in der Satzung als Vereinszweck vorgeschrieben ist, ist mir aktuell nicht möglich. Mein Youtube-Kanal wurde gesperrt wegen eines Berichts über eine Neunjährige, die von einem Arzt aus Versehen geimpft wurde. Mein Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bezeichnete die Sperrung als „offensichtlich willkürlich und nicht begründet“. Ich will dagegen gerichtlich vorgehen. Meine mehr als 280.000 Abonnenten können damit nicht „umfassend unterrichtet“ werden. Bislang ist mir von einer Reaktion des Vereins auf die Sperrung noch nichts bekannt – obwohl laut Satzung ja der Verein die Interessen seiner Mitglieder bei der umfassenden Unterrichtung der Öffentlichkeit wahrnehmen soll. Vielleicht hat sich der Vorstand ja ohne mein Wissen für mich eingesetzt. Auch die Bundesregierung antwortete heute auf der Bundespressekonferenz auf meine Frage nach der Zensur in den sozialen Netzwerken und die damit verbundenen Einschränkungen der Berichterstattung auf der Bundespressekonferenz sehr ausweichend. Tenor: Uns ist die Meinungs- und Pressefreiheit sehr wichtig, aber Konkretes sagen wir nicht. Dafür will die Bundesregierung jetzt gegen den Messengerdienst „Telegram“ vorgehen. Mehr dazu in meinem Bericht aus der Bundespressekonferenz heute.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Bild: Boris Reitschuster
Text: br


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