Grundrechte 2021: Demo verboten, Gegendemo erlaubt Der Rechtsstaat auf gefährlichen Abwegen
Laut Grundgesetz sind die Grundrechte unveräußerlich. In der Corona-Republik gelten sie selektiv. Wer für die staatlichen Maßnahmen demonstrieren will, darf das. Kritiker derselben dagegen nicht – so wie dieses Wochenende in Kassel.