Der kaum bekannte All-Inklusive-Service für abgelehnte Asylbewerber Exklusiv: Unglaubliche Innenansichten ins Asyl-System

Von Ekaterina Quehl
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Die Entwicklungen der letzten Monate haben ein Problem an die Oberfläche gebracht, das in Fachkreisen seit vielen Jahren bekannt ist: Wir müssen „abschieben im großen Stil“.

Doch nur wenige werden wissen, dass in Deutschland für „abgelehnte Asylbewerber“, also für diejenigen Asylbewerber, deren Asylanträgen nicht zugestimmt wurde und die zur Ausreise verpflichtet sind, ein Regelwerk existiert, das es ihnen ermöglicht, eine Abschiebung mit einer Wiedereinreisesperre als Konsequenz zu vermeiden. Darüber hinaus können sie so auch noch die Ausreise aus Deutschland um Wochen oder Monate hinauszögern. Der Schlüssel zu all dem: Eine „freiwillige Rückkehr“.

Dieser Service der Bundesregierung – denn anders kann man das nicht nennen, aber dazu später mehr – richtet sich an Migranten, die sich in Deutschland aufhalten, in ihr Herkunftsland zurückkehren müssen und auch wollen, aber kein Geld dazu haben. Die Mehrheit davon sind Asylbewerber mit einem Ablehnungsbescheid, also mit einem abgelehnten Asylverfahren.

„Die freiwillige Rückkehr gibt Ihnen die Möglichkeit, in Würde zurückzukehren und Ihren Neustart im Herkunftsland zu planen“, wird im Informationsvideo des Portals returningfromgermany.de erklärt – einem Informationsportal des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge und der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Beide finanzieren und organisieren die freiwillige Rückkehr.

Einst als organisatorische und materielle Unterstützung konzipiert, um mittellosen Migranten die Rückkehr in ihr Heimatland zu ermöglichen, ist die freiwillige Rückkehr mit all ihren Programmen und Leistungen inzwischen zu einer attraktiven Geldquelle für Migranten geworden. Und sie wird im großen Stil seit Jahren missbraucht. Von abgelehnten Asylbewerbern, um ihre Abschiebung zu vermeiden und ihre Ausreise hinauszuzögern, von Migranten, die mit einem Touristenvisum nur für ein paar Monate nach Deutschland kommen und letztlich von Migranten, die hier schon einige Jahre geduldet werden und Deutschland verlassen müssen.

All diese Personengruppen müssen nur in ein entsprechendes Rückkehr-Programm kommen und schon wird ihnen eine Rückreise organisiert, ihre Flugtickets werden bezahlt und sie bekommen auch noch mehrere Hundert Euro pro Person Taschengeld dazu. Mit im Rundum-Sorglos-Paket: Finanzielle Start-Hilfe und unter Umständen auch noch Unterstützung in den ersten Monaten nach der Rückkehr ins Heimatland.

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Ein spezieller Bereich sind sogenannte Reintegrationsprogramme, die den abgelehnten Asylbewerbern helfen sollen, in ihr Herkunftsland wieder reintegriert zu werden. Was man aber nicht anders als absurd bezeichnen kann, denn jeder Bürger wird sich selbst nach einigen Jahren des Aufenthalts in Deutschland bestens in seinem Heimatland auskennen. Selbst ich kann mir nach 20 Jahren in Deutschland nicht vorstellen, dass ich eine Reintegration in Russland bräuchte, sollte ich irgendwann zurückkehren.

Solche Reintegrationsprogramme beinhalten beispielsweise Reintegrationsunterstützung im Bereich Wohnen, Jobsuche oder medizinische Kosten. Aber dazu später mehr.

'Verlorene' Pässe und Fake-Atteste

Nachdem das jeweilige Asylverfahren abgeschlossen wurde und der Asylbewerber vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen „Ablehnungsbescheid“ bekommen hat, geht es noch lange nicht ums Abschieben.

„Die nächste Etappe ist das Verwaltungsgericht. Gegen abgelehnte Anträge wird Klage erhoben“, berichtet eine Mitarbeiterin einer Rückkehr-Beratungsstelle, die anonym bleiben möchte. Alle im System „Asyl“ wissen, dass die Mehrheit der Asylanträge abgelehnt werden und die Mehrheit der Klagen gegen abgelehnte Asylanträge verloren wird. Es geht im Grunde nur um das Hinauszögern der Rückreise ins Heimatland. Und dafür gibt es viele Wege. Ein rechtmäßiger Weg ist es, eine Klage gegen den Ablehnungsbescheid zu erheben. Unrechtmäßige sind in der Regel zahlreiche Tricks, die in den Asylbewerber-Communities bekannt sind, aber auch in den zuständigen Ämtern. Dazu gehören beispielsweise Atteste, die nachweisen, dass man aus gesundheitlichen Gründen reiseunfähig ist, „verlorene“ Identitätspapiere und vieles mehr. Keinen wundert es mehr, dass Atteste immer wieder von den gleichen Ärzten vorgelegt werden oder dass sich die „verlorenen“ Pässe schnell wieder finden, sobald sich jemand doch für eine freiwillige Rückkehr entschieden hat.

Hauptsache, es gibt eine Erklärung oder einen Nachweis, die plausibel aussehen, und die „Akte ist sauber“, wie man im Fachjargon sagt. Solange der Aufenthalt verlängert wird, bekommt der (abgelehnte) Asylbewerber weiterhin Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder die Grundsicherung. Von Ihren Steuergeldern bezahlt, versteht sich.

Reintegration ins Heimatland

Doch irgendwann kommt der Punkt, an dem mit keinen Mitteln und Tricks mehr eine Ausreise verhindert werden kann. Entscheidet man sich nicht für eine freiwillige Rückkehr, droht eine Abschiebung. Sobald er die Entscheidung getroffen hat, wird der potenzielle freiwillige Rückkehrer mit offenen Armen von den zuständigen Beratungsstellen begrüßt und liebevoll organisatorisch und finanziell rund um seinen Rückkehr-Wunsch umsorgt.

Praktisch sieht es so aus, dass der zuständige Berater für die freiwillige Rückkehr sämtliche Schritte für eine Rückreise organisiert. Er kümmert sich um die sogenannte Passbeschaffung und Reisedokumente, wenn der Pass bei der Einreise nach Deutschland „von den Schleppern weggenommen“ oder „verloren wurde“ und sich dann doch nicht wieder findet. Er übernimmt Verhandlungen mit den jeweiligen Botschaften. Er vereinbart über die IOM, welche Leistungen, wie lange und über welches Rückkehrprogramm der Rückkehrer bekommen wird. Und schließlich organisiert er die Rückreise selbst, inklusive Flugtickets und Auszahlung des Bargeldes.

„Das REAG/GARP Programm hilft Ihnen in Ihr Herkunftsland zurückzukehren oder in ein anderes Land weiterzuwandern. Es unterstützt Sie bei der Organisation der Reise und übernimmt die Kosten für das Reiseticket. Weitere Unterstützung zur Reintegration gibt es für viele Länder durch das Programm StarthilfePlus.“, wird auf returningfromgermany.org erklärt.

„Wieviel Hilfe Sie erhalten können, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und anderen Faktoren ab.

So könnten Sie unterstützt werden:

  • Flug- oder Busticket,
  • Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder (Bus-)Bahnhof,
  • Geld für die Reise (Reisebeihilfe): 200 EUR pro Person* (100 EUR pro Person unter 18 Jahren),
  • Medizinische Unterstützung: während der Reise (zum Beispiel Rollstuhlservice, medizinische Begleitperson) und im Zielland (maximal 2.000 EUR für bis zu drei Monate nach Ankunft),
  • Einmalige Förderung: 1.000 EUR pro Person (500 EUR pro Person unter 18 Jahren, pro Familie maximal 4.000 EUR)“.

Wenn also eine Familie mit zwei Kindern ausreisen möchte, kann sie Flugtickets, den Weg zum Flughafen, 600 Taschengeld, 2000 Euro für Arztkosten und bis zu 4000 Euro als einmalige Förderung auf die Hand bekommen. In vielen Herkunftsländern können Menschen Monate, wenn nicht Jahre von solchen Summen leben. Dieses Geld zu erhalten, ist alleine schon lukrativ genug, um nach Deutschland zu kommen – um dann nach ein paar Monaten oder Jahren in das Heimatland zurückzukehren.

Der Berater überprüft ebenfalls, ob der Rückkehrwillige in ein Reintegrations-Programm kommen kann. Solche Programme gibt es für über 50 Zielländer. Sie bieten finanzielle Unterstützung, Unterstützung im Bereich Wohnen und Unterstützung für „Personen mit Langzeitduldung“, bei den zwar die Notwendigkeit einer Reintegration noch irgendwie erklärt werden müsste. Doch bei genauerem Betrachten stellt es sich heraus, dass „Langzeitduldung“ lediglich bedeutet, dass jemand  „nachweislich seit mindestens zwei Jahren in Deutschland geduldet wird“. Es reichen also schon ein paar Jahre Aufenthalt aus, um in das Herkunftsland „reintegriert“ werden zu dürfen.

JRS-Programm (Joint Reintegration Services) bietet zum einen Kurzzeit-Unterstützung wie eine „Post Arrival Package/Post Return Package“ für bis zu drei Tage nach der Ankunft. Darunter fallen „Flughafenabholung, notwendige Übernachtungen, Weitertransport zum Zielort sowie Medizinischer Zusatzbedarf.“ Zum anderen gibt es Langzeit-Unterstützung in Form des „Post Return Package“ – bis zu 12 Monaten nach der Ausreise“, bei dem zwar „grundsätzlich nur Sachleistungen“ wie Wohnungssuche oder Beratung zu Arbeitsmöglichkeiten gewährt werden. Doch hier kann das Geldäquivalent mehrere tausend Euro für eine Familie betragen:

„Die Höhe der Unterstützung orientiert sich an folgenden Beträgen:

  • Freiwillige Rückkehr (Hauptantragsteller/in): 2.000 EUR,
  • jedes weitere Familienmitglied: 1.000 EUR,
  • Kurzzeitunterstützung innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft einmalig 615 EUR,
  • Rückgeführte Personen: 1.000 EUR“

Einmal Geld holen und zurück

Eine große Zielgruppe für freiwillige Rückreise sind die bereits erwähnten Migranten, die visafrei oder mit einem Touristenvisum bis zu drei Monate in Deutschland bleiben dürfen. Das sind zum Beispiel türkische Staatsangehörige. Sie beantragen Asyl, um Sozialleistungen nach dem Asylbewerberlesitungsgesetz zu bekommen und – wissentlich, dass sie höchstwahrscheinlich einen Ablehnungsbescheid bekommen werden – stellen einen Antrag auf freiwillige Rückkehr. Nehmen sie noch frühzeitig ihren Asylantrag zurück, bekommen sie eine „Belohnung“ zu den regulären Rückkehr-Hilfen dazu. „Sie reisen ohne Ablehnung schnell aus, damit sie bei einer Aufenthaltszeit von unter drei Monaten bleiben. Mit ‚Mitnahme‘ der Rückkehrhilfen plus 500€ für frühzeitige Ausreise.“, sagt die Insiderin aus der Rückkehrberatung.

Im letzten Jahr sind 7.877 Menschen deutschlandweit über das System der freiwilligen Rückkehr ausgereist. Das kann wie eine sehr geringe Zahl erscheinen, wenn man bedenkt, dass sich aktuell knapp 280.000 ausreisepflichtige Migranten in Deutschland aufhalten. Doch schaut man auf die Zahl der Abschiebungen – 12.945 im Jahr 2022, dann sind 7.877 freiwillige Ausreisen viel. Die meisten dieser Menschen haben das System ausgenutzt und viel Geld vom Staat erhalten, einige von ihnen mehrere tausend Euro. Alleine schon solche Beträge sind lukrativ genug, um nach Deutschland zu kommen – um dann nach ein paar Monaten oder Jahren in das Heimatland zurückzukehren. „Na, klar… sie veräppeln uns doch…“, bestätigt die Insiderin aus der freiwilligen Rückkehrberatung die Vermutung, dass das System von vielen missbraucht wird. Doch vorwerfen kann man es ihnen nicht, denn das System Asyl lässt neben vielen anderen auch diese Form des Missbrauchs zu. Und solange es das zulässt, geht es beim Scholz’schen „im großen Stil“ vielmehr um Ausnutzung eines löchrigen Systems als um dessen Optimierung. Und das alles auf Kosten der Steuerzahler.

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Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Ekaterina Quehl ist gebürtige St. Petersburgerin, russische Jüdin und lebt seit 20 Jahren in Deutschland. Pioniergruß, Schuluniform und Samisdat-Bücher gehörten zu ihrem Leben wie Perestroika und Lebensmittelmarken. Ihre Affinität zur deutschen Sprache hat sie bereits als Schulkind entwickelt. Aus dieser heraus weigert sie sich hartnäckig, zu gendern. Sie arbeitet für reitschuster.de.

Bild: Screenshot Erklärvideo returningfromgermany.de

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