„Die Meinungsfreiheit endet, wo die eigene Berufsgruppe kritisiert wird“ EXKLUSIV: So soll ein Arzt mundtot gemacht werden

Von Kai Rebmann

Oktober 2021: In Würzburg findet der Kongress „Welt im Wandel“ statt. Zu den dort angebotenen Programmpunkten zählt unter anderem eine Podiumsdiskussion mit dem Titel „Diese 10 Tricks der Ärzte musst du wissen. Ein Arzt packt aus über das Geschäft mit der Krankheit“. Zu Gast ist unter anderem Dr. Dr. Gerd R., ein pensionierter Medizinier aus Thüringen.

Wir erinnern uns, der Herbst 2021 war so etwas wie der Kulminationspunkt der Corona-Jahre und die Diskussion um eine wie auch immer geartete Impfpflicht war in vollem Gange. Ebenso gab es aber schon zu dieser Zeit ernstzunehmende Hinweise darauf, dass die verfügbaren Impfstoffe, anders als damals noch vielfach behauptet, alles andere als „sicher“ und „nebenwirkungsfrei“ sind.

Eine Besucherin wollte in Würzburg daher wissen, welchen Grund es für Ärzte gebe, ihre Patienten gegen Corona zu impfen. Gerd R. antwortete darauf: „Es ist aber tatsächlich wirklich so einfach, es geht um Geschäft. Der Pensionär soll sich zudem dahingehend geäußert haben, dass es nicht mehr viele Ärzte gebe, die einen vernünftigen Job machten, dies seien wohl keine 20 Prozent mehr. Weiter gebe es auch Kollegen, die nicht aus wirtschaftlichen Interessen gegen Corona impften, bei denen geschehe dies dann aus „blanker Unkenntnis“ heraus.

So jedenfalls wirft es die Landesärztekammer Thüringen ihrem Mitglied vor und erließ mit Datum vom 23.08.2023 einen Rügebescheid samt Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro. Der vorgeworfene Sachverhalt wird von Gerd R. gegenüber reitschuster.de zwar eingeräumt, bei der rechtlichen Bewertung der Angelegenheit gehen die Meinungen jedoch weit auseinander.

Zunächst hat der Arzt noch Einspruch gegen die Rüge erhoben, welcher jedoch mit Schreiben vom 24.02.2024 zurückgewiesen wurde. Der Schriftwechsel, insbesondere die Begründung der Ärztekammer Thüringen für ihre Rüge, liegt reitschuster.de vor. Auf anwaltlichen Rat hin habe er sich dann entschieden, auf weitere Schritte wie etwa eine Klage gegen die Ärztekammer zu verzichten.

Besonders bitter stößt R. vor allem auf, dass er das Opfer eines Denunzianten geworden sei. Er hätte sich gewünscht bzw. erwartet, dass der Anzeigenerstatter zunächst das direkte Gespräch mit ihm gesucht hätte. Doch dazu habe dem „Kollegen“ offensichtlich der Mut gefehlt, wie R. bedauert.

Aber auch die Begründung zur Rüge bzw. der Zurückweisung des Einspruchs gegen selbige hat es in sich. Und das ganz unabhängig davon, wie man zu den getätigten Äußerungen, die an sich ja unbestritten sind, stehen mag. Gerd R. beruft sich hierbei auf das Grundgesetz im Allgemeinen und die darin verankerte Meinungsfreiheit, während die Landesärztekammer Thüringen immer wieder auf die eigene Berufsordnung (BO) verweist, insbesondere auf das unter Paragraf 29 BO verankerte Kollegialitätsprinzip.

Am Ende geht es also um die nicht unwichtige Frage, ob ein Arzt auch dann seine Meinung noch frei äußern darf, wenn er dabei den eigenen Berufsstand kritisiert. Oder etwas zugespitzt formuliert: Steht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland über der Berufsordnung der Landesärztekammer Thüringen – oder umgekehrt? Gerd R. hat seine Antwort darauf während der vergangenen Monate gefunden und formuliert diese so: „Die Meinungsfreiheit endet, wo die eigene Berufsgruppe kritisiert wird.“

Die Landesärztekammer Thüringen räumt der eigenen Berufsordnung ohnehin einen sehr hohen Stellenwert ein. Sie stellt unter anderem fest: „Die Freiheit der Meinungsäußerung ist nur innerhalb der allgemeinen Gesetze gewährleistet. Vorliegend beschränkt die betreffende Berufspflicht wirksam die freie Meinungsäußerung.“ Dadurch solle sichergestellt werden, dass „unsachliche und herabsetzende Äußerungen generell sowie Beanstandungen der ärztlichen Tätigkeit vor Patienten oder Nichtärzten“ zu unterlassen seien.

Mit anderen Worten: Kritik ist – wenn überhaupt – nur innerhalb des Kollegenkreises bzw. der eigenen Berufsgruppe erwünscht. Welche Möglichkeiten hat ein Arzt dann aber, wenn er auf einen, zumindest in seinen Augen, vorherrschenden Missstand aufmerksam machen will?

Die Landesärztekammer merkt dazu an: „Kollegialität ist eine Grundeinstellung des Umgangs miteinander, die auf Hilfsbereitschaft sowie gegenseitige Unterstützung und Rücksichtnahme aufbaut. Unsachlichkeit kann sich aus der Art, dem Inhalt und der Form der Kritik ergeben; die inhaltliche Richtigkeit ist unbedeutend, sofern sie nicht erwiesenermaßen oder bewusst unwahr ist.“

Mit dieser Formulierung öffnet sich die Landesärztekammer selbst Tür und Tor, jede unliebsame Kritik mit dem Etikett der „Unsachlichkeit“ versehen zu können, selbst wenn diese sogar zutreffen könnte – denn die inhaltliche Richtigkeit ist offenbar „unbedeutend“.

Man kann im Fall von Dr. Dr. Gerd R. womöglich über die Wortwahl diskutieren und ihm vielleicht auch vorwerfen, die Dinge etwas überspitzt oder auch populistisch formuliert zu haben. Aber eine bewusste Lüge oder dass er erwiesenermaßen die Unwahrheit gesagt hat?

Zur Erinnerung: Im Kern warf der Arzt vielen seiner Kollegen vor, entweder aus Unkenntnis oder aus wirtschaftlichen Interessen gegen Corona geimpft zu haben. Hierzu folgende rhetorischen Fragen und Anmerkungen des Autors:

Wer hat in den Impfzentren geimpft? Welche Anreize waren es, die selbst pensionierte Ärzte oder Medizinstudenten dazu brachten, sich als „Impfarzt“ zur Verfügung zu stellen? Weshalb haben sich Ärzte und andere Angehörige von Gesundheitsberufen teilweise sogar beurlauben lassen, um sodann im nächsten Impfzentrum anzuheuern? Geschah das nur aus purer Nächstenliebe oder steckte doch noch mehr dahinter?

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Wie viele Ärzte haben sich selbstständig aus wirklich unabhängigen und gerne auch mehreren Quellen über die Impfstoffe informiert? Wie viele – eigentlich vor jeder Impfung verpflichtend vorgeschriebene – Aufklärungsgespräche, die diese Bezeichnung auch wirklich verdienen, also mindestens 15 Minuten gedauert haben, wurden vor den Corona-Impfungen durchgeführt? Wie soll dies insbesondere bei den Massenimpfungen nach dem „Waschstraßen-Prinzip“ gewährleistet gewesen sein?

Die Antworten auf all diese Fragen werden natürlich auch die Verantwortlichen in der Landesärztekammer Thüringen kennen. Umso schmerzhafter ist es da natürlich, wenn ausgerechnet einer der eigenen Kollegen den Finger in die Wunde legt.

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