Die Würde des Hundes ist unantastbar Corona-Irrsinn

„Auf den Hund gekommen“ – unter dieses Motto hätte man den Beitrag von Matthias Heitmann hier stellen können. Er berichtete über Pläne des französischen Hygiene-Großkonzerns Essity. Der will seine Mitarbeiter mit elektronischen Halsbändern zu Corona-konformem Verhalten bewegen: Die Bänder sollen Alarm auslösen, sobald jemand den Mindestabstand zu anderen nicht einhält. Nach der „Leine“ in Form von einem Radius, den man beim Entfernen aus der eigenen Stadt nicht überschreiten darf, drohen nun also auch noch Halsbänder. Die Corona-Maßnahmen offenbaren fast schon regelmäßig ein Ausmaß an Menschenfeindlichkeit und Absurditäten, das einen zuweilen am gesunden Menschenverstand zweifeln lässt. Man beginnt zu ahnen, welche Mechanismen dahinter standen, wenn Menschen in der Geschichte immer wieder die Menschlichkeit vergaßen. Dabei war Angst und deren Schüren meistens der entscheidende Faktor.

Die Liste der Absurditäten ist nun um einen weiteren tragikomischen Punkt reicher, wie wir dank eines sehr aufmerksamen Lesers erfahren haben. Und wieder hat es etwas mit Hunden zu tun – diesmal sogar nicht nur im Sinne von Assoziationen. Wie wir alle wissen, sind Friseure geschlossen. Und es gehört wohl zu einem der Wunder der Neuzeit, dass gewisse Politiker und hochrangige Regierungsbeamte trotz des „Verbots von Friseurdienstleistungen“, das auch in privaten Räumen gilt, unglaublich gut frisiert aussehen. Ich beneide sie darum, dass sie entweder offenbar keinen nennenswerten Haarwuchs haben. Oder ein geniales Händchen beim Selbstschneiden. Oder möglicherweise Friseure unter ihren Verwandten. Wer weiß!

Aber zurück zu den Hunden! Alle, die im Moment unter einer etwas zu langen oder nicht ausreichend gepflegten Mähne leiden wie ich, können nun nämlich die Vierbeiner beneiden. Sie könnten nun das alte Lied „Ich wollt, ich wär ein Huhn“ ummünzen in „Ich wollt, ich wär ein Hund“. Zumindest diejenigen von Ihnen, liebe Leserinnern und Leser, die im grünschwarz regierten Baden-Württemberg residieren. Oder nicht in einem „Hotspot“ leben, in dem eine 15-Kilometer-Kette gilt: Und deshalb ins „Ländle“ reisen dürfen. Denn in der „Fünften Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung vom 23. Januar 2021“ zeigt die Landesregierung in Stuttgart ein Herz für Hunde. Da heißt es:

„2. § 1d wird wie folgt geändert:

„7. Hundesalons, Hundefriseure und vergleichbare Einrichtungen der Tierpflege; Absatz 2 Satz 7 gilt entsprechend.“.

Schauen wir uns nun den § 1d der Verordnung an, so steht dort geschrieben: „Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten, mit Ausnahme von Abholangeboten und Lieferdiensten einschließlich solcher des Online-Handels, wird untersagt. Von der Untersagung sind ausgenommen:“ – sodann folgt eine Liste von „Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke“ über  „Reinigungen und Waschsalons“ bis hin zu „Verkaufsstätten für Tierbedarf und Futtermittelmärkte“. Und genau hier werden nun nach den Waschsalons die Hundefriseure und Hundesalons eingefügt.

Damit herrscht zumindest im Ländle endlich Ordnung. Denn dort lag das Schicksal der Hundehaare offenbar in den Händen der örtlichen Beamten, wie die IHK Hannover schrieb: „Aufgrund dieser sehr konträren Einschätzungen empfehlen wir Inhabern von Hundesalons bzw. Hundefriseuren dringend, die Zulässigkeit der Öffnung und deren Rahmenbedingungen durch das örtliche Ordnungsamt bzw. den Fachbereich Ordnung des zuständigen Landkreises bzw. der Region Hannover beurteilen zu lassen.“

Möglicherweise geht die Änderung in Baden-Württemberg zurück auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Dezember. Das hatte dem Eilantrag einer Hundefriseurin stattgegeben. Die Richter sahen den Mindestabstand und die Hygiene gewährleistet. Anders als bei Friseuren, die direkt am Mann bzw. an der Frau zu Werke schreiten, sei beim Fell- und Krallenschneiden eines Hundes ein gefährlicher Nahkontakt zum Herrchen oder Frauchen vermeidbar. Die Entscheidung sei „nur auf den ersten Blick kurios“, denn ihr sei „eine innere Logik nicht abzusprechen“, schreibt „haufe.de“. Auch die IHK Hannover kann sich mit dieser Sichweise anfreunden: „Dies wäre dann mit einem ‚Außer-Haus-Verkauf‘ vergleichbar und zulässig“.

Innere Logik? Mag sein. Aber das ist dann ein Hinweis darauf, dass mit der äußeren Logik unserer Corona-Politik irgend was nicht so ist, wie es sein sollte.

Aber Logik hin oder her (ich verliere ohnehin gerade meinen Glauben an diese): Der Hund darf zum Friseur, der Mensch nicht.

Ich wollt, ich wär ein Hund.

Nicht mal so sehr wegen der Frisur. Eher, um nicht an diesem ganzen Irrsinn zu verzweifeln. Und daran, wie viele Menschen ihm in vorauseilendem Kadavergehorsam folgen. Und bereit sind, jeden, der auf diese Absurditäten hinweist, als „Corona-Leugner“ zu diffamieren. Aber so ahnt man jetzt, wie das früher war. Wie es dazu kam, dass Menschen als „Klassenfeinde“ oder „Volksfeind“ zum Gegenstand des Volkszorns wurden. Wenigstens sind diesmal die Folgen harmloser. Noch.

PS: „Die Würde des Hundes ist unantastbar“ war ein Leserkommentar auf diesen Beitrag von Annette Manke. Ich fand den so genial, dass ich ihn sofort in die Überschrift übernommen habe. Ich finde dieses Interagieren mit den Lesern enorm wichtig! Und in solchen Fällen bin ich fast etwas neidisch, wenn ich da so übertroffen werden. Annette Manke hat da mit sechs Wörtern mehr ausgesagt als ich mit Tausend Zeichen in meinem Text. Weiter so!

Und nicht vorenthalten will ich Ihnen auch noch diese Bildmontage, die ein Leser hier in den Kommentaren gepostet hat. Arbeitstitel: Reitschuster ist auf den Hund gekommen. Zumindest frisörtechnisch ;-)))

Und hier noch frohe Nachrichten – zumindest, solange mein Youtube-Kanal noch nicht (wieder) zensiert ist:

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Bild: Pixel-Shot/Shutterstock
Text: red

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