„Karlsruhe“ und „Berlin“ spielen trickreich über Bande Merkwürdige Harmonie

Ein Gastbeitrag von Josef Kraus

Man wird den Verdacht nicht los, dass es in Sachen „Klima“ zwischen Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ein trickreiches Spiel über Bande gab. Allein die zeitliche Koinzidenz legt das nahe. Denn es liegen nur ganze drei Werktage zwischen der Veröffentlichung des „Klima“-Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (29. April 2021) und einer Initiative des Merkel-Kabinetts (5. Mai 2021) zu einer strengeren Neufassung des Klimaschutzgesetzes. Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt!?

Der Reihe nach: Mit Beschluss vom 24. März 2021, veröffentlicht am 29. April 2021, hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes (KSG) vom 12. Dezember 2019 insofern mit dem Grundgesetz-Artikel 20a unvereinbar seien, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlten. Der Gesetzgeber ist nunmehr verpflichtet, Vorkehrungen gegen Klimalasten zu ergreifen und die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen bis zum 31. Dezember 2022 für Zeiträume über 2030 hinaus näher zu regeln.

Das BVerfG sieht die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführer (wörtlich „Beschwerdeführenden“), zum Teil „Fridays-for-Future“-Aktivisten und zum Teil in Bangladesch und Nepal lebend, durch das geltende KSG in ihren Freiheitsrechten verletzt. Denn das KSG würde die Reduktion von Emissionen auf Zeiträume quasi tatenlos auf die Jahre nach 2030 verschieben und danach Freiheitsrechte künftiger Generationen einzuschränken drohen. Das BVerfG nennt als solche Beeinträchtigungen etwa Hitzewellen, Wald- und Flächenbrände, Wirbelstürme, Starkregen, Überschwemmungen, Lawinenabgänge oder Erdrutsche. Das begründe eine Schutzverpflichtung in Bezug auf künftige Generationen. Zudem könne es, so das BVerfG, zu Einschränkungen von Eigentumsrechten kommen, wenn etwa landwirtschaftlich genutzte Flächen und Immobilien, etwa aufgrund steigenden Meeresspiegels oder wegen Dürren, Schaden nähmen. Und, so das BVerfG, könnte sich der Staat seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Emissionenpolitik anderer Staaten entziehen. Vielmehr dürfe Deutschland anderen Staaten keine Anreize setzen, das erforderliche Zusammenwirken zu unterlaufen.

Schließlich: Den jetzt lebenden Generationen dürfe nicht zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde. Denn späteren Generationen drohten sonst „gravierende Freiheitseinbußen.“

'Hyper-Aktionismus bei den Regierenden

So weit, so gut? So weit, so schlecht? Es ist schon erstaunlich, wie sich hier höchstrangige Juristen als Klimaexperten geben. Und es ist höchst fraglich, ob zukünftige, womöglich noch nicht einmal geborene Generationen als Rechtsträger gelten können.

Erstaunlich aber ist vor allem, wie die Politik auf dieses Urteil reagiert hat. Kanzlerin Merkel meinte, noch in dieser Legislaturperiode auf Karlsruhe zu reagieren „steht uns gut an.“ Klimaschutz sei im Sinne der Generationengerechtigkeit. Bayerns Ministerpräsident Söder (CSU) hält das Urteil für „wuchtig, aber richtig.“ CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte, die für 2022 und 2023 geplanten Anhebungsschritte auf 30 und 35 Euro pro Tonne CO2 zu überspringen. Stattdessen solle im nächsten Jahr direkt ein Sprung auf einen CO2-Preis von 45 Euro gemacht werden, der eigentlich erst 2024 vorgesehen wäre.

Man scheint sich wie die Freitagshüpfer von „Fridays for Future“ über das Karlsruher Urteil zu freuen. Und wie von Sinnen wird denn auch sofort noch in den letzten Wochen der Legislaturperiode („Karlsruhe“ setzt als Termin den 31. Dezember 2022) d’raus los verschärft. In der Woche vom 10. Mai soll es im Kabinett bereits einen neuen Gesetzesentwurf geben. Es ist eine CO2-Reduktion von 65 Prozent bis 2030 angedacht. Zuletzt wollte man 55 Prozent. Bis 2040 sollen die CO2-Werte um 85 bis 90 Prozent reduziert werden, bevor Deutschland bis 2045 klimaneutral wird.

Demnächst gar Klima-Lockdowns?

Und dann? Wird es Freiheitseinschränkungen wie bei „Corona“ geben, wenn die Ziele nicht erreicht werden? „Karlsruhe“ hat ja darüber nachgedacht. Wie auch SPD-„Gesundheitsexperte“ Lauterbach. Er hatte schon Ende 2020 den Bogen von „Corona“ zur Rettung des Weltklimas geschlagen und gemeint: Da es niemals eine Impfung gegen CO2 geben werde, „benötigen wir Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels, die analog zu den Einschränkungen der persönlichen Freiheit in der Pandemie-Bekämpfung sind.“ Demnächst also nicht nur Corona-, sondern auch Klima-Lockdowns? Regierungssprecher Seibert wand sich bei der Bundespressekonferenz am 5. Mai 2021 selbst auf dreimaliges Nachfragen von Boris Reitschuster nichtssagend um diese Frage herum.

Und dann noch die Lüge „Generationengerechtigkeit“

Mit der Zukunft zukünftiger Generationen argumentieren Politik und Bundesverfassungsgericht. Ja, das ist eine wichtige moralische Dimension. Aber ist es eine rechtliche Dimension, wenn zukünftige (gar noch ungeborene) Generationen zum Rechtsträger gemacht werden? Und sind es nicht andere Einschränkungen der Freiheiten junger Menschen, wenn sie zukünftig keinen Job in einem de-industrialisierten Deutschland finden? Wenn sie immer nur zu Schuldgefühlen und immer neuen Hypochondrien erzogen werden? Wenn sie Billionen-Schuldenlasten zu tragen haben, die ihnen eine Politik des Jahres 2021 aufhalst? Wenn es zu Blackouts kommt? Wenn die Energiepreise unerschwinglich werden? Wenn Atomstrom aus Frankreich eingekauft werden muss? Ist es „Zukunft“ für zukünftige Generationen, wenn dieses Land zugepflastert und verschandelt ist von Wind- und Solarparks? Ist das Generationengerechtigkeit???

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Gastbeiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Und ich bin der Ansicht, dass gerade Beiträge von streitbaren Autoren für die Diskussion und die Demokratie besonders wertvoll sind. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen, und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Josef Kraus (*1949), Oberstudiendirektor a.D., Dipl.-Psychologe, 1987 bis 2017 ehrenamtlicher Präsident des Deutschen Lehrerverbandes, 1991 bis 2013 Mitglied im Beirat für Fragen der Inneren Führung beim Bundesminister der Verteidigung; Träger des Bundesverdienstkreuzes am Bande (2009), Träger des Deutschen Sprachpreises 2018; Buchautor, Publizist; Buchtitel u.a. „Helikoptereltern“ (2013, auf der Spiegel-Bestsellerliste), „Wie man eine Bildungsnation an die Wand fährt“ (2017), „Sternstunden deutscher Sprache“ (2018; herausgegeben zusammen mit Walter Krämer), „50 Jahre Umerziehung – Die 68 und ihre Hinterlassenschaften“ (2018), „Nicht einmal bedingt abwehrbereit – Die Bundeswehr zwischen Elitetruppe und Reformruine“ (2019, zusammen mit Richard Drexl)
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