„Klopf, klopf, klopf“ – wie Berlins Polizei Angst schürt Guter Hass und böser Hass: Missbrauch der Justiz

Gibt es ein Gesetz, das Emotionen verbietet? Hass ist eine Emotion. Heute ist er eine Straftat, wenn es nach dem Willen der Regierung geht. Angela Merkel hat es geschafft, eine Emotion zu kriminalisieren. Und fein die Grenzen zu verwischen zwischen Hass – der zwar unschön sein mag, aber eben nicht illegal – und Straftaten, die aus Hass heraus begangen werden. Die Taktik dahinter ist klar: Man will so heftige und durchaus auch gehässige Kritik an der Regierung kriminalisieren. Dabei muss diese in einer freiheitlichen Demokratie nicht nur ausgehalten werden. Mehr noch – ihre Zulässigkeit unterscheidet eine Demokratie von einem autoritären Regime.

Umso befremdlicher sind die Schlagzeilen, die aktuell in Deutschland zu lesen sind. Etwa in der „Berliner Zeitung“: „Hass im Internet: Große Polizei-Razzia in Berlin, SEK im Einsatz. Rund 70 Polizisten durchsuchten am Mittwoch mehrere Wohnungen im Stadtgebiet. Der Einsatz war Teil eines bundesweiten Aktionstages gegen Hasspostings.“

Regelrecht den Magen umgedreht hat es mir, als ich über die Berichte in den Medien auf folgenden Tweet der Berliner Polizei aufmerksam wurde: „Klopf, klopf, klopf“ hieß es da am Mittwochmorgen.

Twitter-Nutzer Felix Behnke antwortete: „Klopf Klopf Klopf, merkt ihr noch was?! Eure Aufgabe wäre es, die Bürger zu schützen. Euer ‘Klopf Klopf Klopf‘ bedroht den Bürger und schützt das Regime.“

Wenig später twitterte die Polizei die „Auflösung“ zu dem „Klopf Klopf Klopf“-Tweet: „Unser Staatsschutz beim LKA vollstreckt aktuell mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Berlin. Weitere Infos folgen…“

Es folgte folgende Nachricht von der Einsatz-Zentrale direkt auf Twitter:
„Mehr als 60 Einsatzkräfte haben kurz nach 6 Uhr an Wohnungstüren in #Spandau, #Moabit, #Gesundbrunnen, #PrenzlauerBerg, #Mariendorf, #Köpenick & #Hellersdorf geklingelt.“

Und: „Teams von bis zu 6 Einsatzkräften überreichen die Durchsuchungsbeschlüsse, erläutern die Maßnahmen und belehren die Beschuldigten. Die Beweismittel können freiwillig herausgegeben werden, andernfalls wird durchsucht. Unsere Kolleg. machen außerdem das Angebot einer Vernehmung.“

Weiter folgten Tweets im Stakkato – hier nur ein Auszug:
„An 2 Durchsuchungsorten in #Gesundbrunnen & #Köpenick werden unsere Kolleg. von Spezialeinsatzkräften unterstützt und Referentinnen der @GStABerlin begleitet.“ (bemerkenswerte neue Manier des Genderns für Twitter: „Kolleg.“)

„Unsere Durchsuchungen stehen heute im Zusammenhang mit dem 8. bundesweiten Aktionstag gegen #Hasspostings. #Hatespeech ist keine freie Meinungsäußerung. Beleidigung, Volksverhetzung & rassistische Kommentare sind strafbar und werden verfolgt.“

Wie bitte? Im Artikel 5 Grundgesetz steht: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“ Und dann: „Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“. Dass „Hass“ vom Recht auf freie Meinungsäußerung ausgenommen ist, steht da nicht. Die Berliner Polizei pervertiert hier also – ganz im Geiste Merkels und der DDR – das Grundgesetz, indem sie eine Emotion gleichsetzt mit Straftaten. Dass diese Straftaten oft aus genau dieser Emotion heraus begangen werden, macht die Grenzüberschreitung der Berliner Polizei nicht besser. Denn nicht jeder Ausdruck von Hass ist gleich eine Beleidigung.

Sodann werden die Beamten, die sich inzwischen auch als eine Wahrheitspolizei sehen und glauben, sie könnten entscheiden, wer Journalist ist und wer nicht, gänzlich übergriffig. Sie tweeten:

„#Servicelasttweet „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – auch im Netz, sonst klopft unser #LKA demnächst mal bei Ihnen. #HassistkeineMeinung“.

Das ist Zynismus, wie im DDR-Stil. Hier wird ganz offen damit gedroht, dass bei missliebiger Meinungsäußerung Hausdurchsuchungen als Einschüchterungsmittel eingesetzt werden. In meinen Augen wäre hier sogar zu prüfen, ob es sich nicht um Amtsmissbrauch handelt. Der wird im Gesetz wie folgt definiert: „Ein Beamter, welcher durch Missbrauch seiner Amtsgewalt oder durch Androhung eines bestimmten Mißbrauchs derselben Jemand zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung widerrechtlich nötigt, wird mit Gefängnis bestraft.“ Damit könnte das Vorgehen der Polizei in Berlin ein Fall für den Staatsanwalt sein. Aber die Staatsanwaltschaft untersteht ja dem Justizministerium und ist weisungsgebunden.

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Genauso wie die Polizei. Die viele Jahre ausgerechnet dem früheren SED-Mitglied Andreas Geisel als Innensenator unterstand. Der sie zu einem Politik-Werkzeug getrimmt hat. Der gleiche Geisel, der das Wahl-Desaster zu verantworten hat, und dem eine Stasi-Vergangenheit nachgesagt wird – die aber nie bewiesen werden konnte.

In einer Reaktion auf die Kritik schrieb die Berliner Polizei auf Twitter: „‚Wir leben die freie Meinungsäußerung, aber niemand möchte in einer Gesellschaft leben, in der man vermeintlich anonym & ungestraft gegen Menschen hetzen & Hass verbreiten kann. Deshalb werden wir alle strafrechtlich relevanten Antworten konsequent verfolgen. #HassistkeineMeinung“

Ex-Bild-Chef Julian Reichelt kommentierte diesen Tweet mit drastischen Worten: „Niemand möchte (noch mal) in einem Land leben, in dem eine politisierte Polizei Menschen mit nächtlichem Klopf Klopf Klopf droht. ‘Hass ist keine Meinung‘ ist eine linke Kampfparole. Eine Polizei mit Kampfparolen braucht dieses Land nie wieder. Das ist furchterregend.

Krasse Aussagen

Weiter bringt die Polizei auf Twitter Beispiele für Aussagen, die zu den Ermittlungen geführt haben. Manche sind unappetitlich und gehen über die Schmerzgrenze. Ein 72-Jähriger aus Moabit soll im sozialen Netzwerk VK öffentlich „Islam raus aus Europa und verbieten und alle Moscheen abreißen und alle Moslem kastrieren und sterilisieren“ gefordert haben. Ein 24-Jähriger aus Neukölln soll unter einem Instagram-Beitrag den Kommentar „Du dreckiger hurensohn an alle aus 040 fickt deren Gesicht“ hinterlassen haben. Dass hier ermittelt wird, ist richtig. Aber sind Hausdurchsuchungen notwendig?

Grenzwertig wird es bei anderen Aussagen, die von der Polizei zitiert werden: „Für 500 Euro breche ich Nasen“ kommentierte ein 38-Jähriger aus Spandau unter einem Youtube-Video. Wäre der Mann, bei dem nun die Polizei vor der Tür stand, Propagandist beim ZDF und offiziell „TV-Komiker“ wie Jan Böhmermann, wäre die Aussage wohl als Scherz durchgegangen. Böhmermann hetzt regelmäßig; erst kürzlich montierte er Menschen mit anderer Meinung als seiner in ein RAF-Fahndungsplakat und diffamierte sie so als Mörder. Reaktion der Justiz? Nicht bekannt. Auch Aussagen wie diese gehen bei Böhmermann als Humor durch: „Kinder sind zurzeit gemeingefährlich. Was Ratten in der Zeit der Pest waren, sind Kinder zurzeit für Covid-19.“

ARD-Komikerin Kebekus beschimpfte und zeigte Til Schweiger vor Millionenpublikum als Arschloch – nur weil er ein Selfie mit mir gepostet und mich gelobt hatte.

Auch bei folgenden Aussagen Prominenter über Ungeimpfte ist nichts von Ermittlungen oder „Hassrede-Razzien“ bekannt:

  • „Impfgegner sind Bekloppte“.
  • „Kein Impfgegner wird wie ein Staatsfeind behandelt. Er darf nur, hoffentlich bald, nicht mehr unter Leute gehen, weil er ein gefährlicher Sozialschädling ist.“
  • „Wäre die Spaltung der Gesellschaft wirklich etwas so Schlimmes? Sie würde ja nicht in der Mitte auseinanderbrechen, sondern ziemlich weit rechts unten. Und so ein Blinddarm ist ja nicht im strengeren Sinne essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes.“
  • „In Deutschland reicht es nicht, den Ungeimpften auf die Nerven zu gehen, da muss man mehr tun“
  • „Ungeimpfte brauchen nun Peitsche statt Zuckerbrot“
  • „Nur die Ungeimpften, die Deserteuren gleichen, sind zu bestrafen!“

Spätestens hier wird offensichtlich: Es geht um Politik. Es wird unterteilt in guten Hass, der politisch nützlich ist, und in bösen Hass. Die Polizei wird für politische Zwecke missbraucht. In Zeiten, in denen sie personell hoffnungslos überfordert ist, ihr bei der Bekämpfung der Clan-Kriminalität die Kapazitäten fehlen und sogar verurteilte Frauenmörder und Kinderschänder auf freien Fuß kommen, weil die Justiz derart überlastet ist, dass sie Fristen nicht einhalten kann.

Wie bitte ist es zu erklären, dass die Berliner Polizei seit über einem Jahr nichts unternimmt gegen einen Mann, der von seinem Balkon aus einen Blumentopf in Richtung meines Kopfes warf, weil ihm meine journalistische Arbeit nicht passt – während die gleiche Berliner Polizei aber eine Hausdurchsuchung macht bei jemandem, der postet, „Für 500 Euro breche ich Nasen“. Während die gleiche Polizei Zeit hat, wegen zweier unbedenklicher Artikel auf meiner Seite Verwandte sowie Freunde und Hausmeister zu befragen und mit Inbrunst zu ermitteln, obwohl diese Ermittlungen von Anfang an haltlos waren und dann auch eingestellt wurden?

Pimmel-Gate

So richtig es ist, kriminelle Aussagen, gerade auch solche, die auf Hass beruhen, zu verfolgen: Die Instrumentalisierung von Hausdurchsuchungen zur Einschüchterung scheint inzwischen geradezu eine neue Taktik unserer Regierung zu sein. Wenn die Polizei um 6 Uhr morgens in eine Wohnung stürmt, in der zwei kleine Kinder schlafen, weil der – bei Stürmung abwesende – Bewohner einen Politiker auf Twitter als „Pimmel“ bezeichnete, ist jedes Maß abhanden gekommen. (siehe meinen Beitrag „Pervertierung des Rechtsstaates: Hausdurchsuchungen als Schikane – Wie Justiz und Regierung ein Klima der Angst schaffen“).

Hier geht es ganz klar um Einschüchterung. Ich will keine Gleichsetzung betreiben, die wäre absurd. Aber dennoch komme ich nicht umhin, festzustellen, dass es der gleiche Geist ist, der in der DDR sein Unwesen trieb, der hinter dem Vorgehen der Justiz steckt.

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