Kuscheljustiz hat Vergewaltigung auf dem Gewissen Unglaublicher Fall in Berlin

Zugegeben: Die Überschrift ist provozierend. Aber ich finde: Angesichts des Falles, um den es geht, ist es wichtig, wachzurütteln. Vor allem, weil der Fall leider alles andere als eine Ausnahme ist.

Aber der Reihe nach. Ein 25-jähriger Syrer soll „am Freitagnachmittag bei einer 78-jährigen Rentnerin in Moabit geklingelt, sich Zugang zur Wohnung verschafft und sie dann gewürgt haben“, berichtet der Tagesspiegel. Der die Nationalität des Mannes verschweigt und dafür wie üblich merkwürdige Sprachkonstellationen wählt. Da inzwischen auch die Redewendung „ein Mann“ von kritischen Lesern als Synonym für „ein Ausländer“ verstanden wird (weil sonst „ein Deutscher“ da stehen würde), wählte das rot-grüne Blatt den Begriff „Angreifer“ für seine Überschrift („Er hatte eine Rentnerin gewürgt: Angreifer kommt frei – und soll dann Frau in Berlin vergewaltigt haben“).

Die alte Dame konnte um Hilfe schreien und den Syrer so in die Flucht schlagen. Die Polizei konnte ihn festnehmen. Eine Bereitschaftsstaatsanwältin setzte ihn am Samstagmorgen aber schon wieder auf freien Fuß: Da kein „dringender Tatverdacht“ bestanden haben soll, ließ die Staatsanwältin den 25-Jährigen nicht dem Haftrichter vorführen.

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In einem Land, in dem ein Regierungskritiker wie Michael Ballweg, viele, viele Monate in Untersuchungshaft sitzt, wegen Vorwürfen, die später ein Landgericht nicht einmal ausreichend für eine Prozess-Eröffnung hält. Oder Ärzte wie Heinrich Habig anderthalb Jahre in Untersuchungshaft sitzen, weil sie ihren Patienten halfen, sich gegen staatliche Diskriminierung und Nötigung zu wehren.

Kaum auf freiem Fuß soll der Syrer in dem Asylbewerberheim (für die Sprachkünstler beim Tagesspiegel eine „Geflüchtetenunterkunft“) in Lichterfelde eine Mitbewohnerin vergewaltigt haben. Laut Polizei hat er sie am Samstagvormittag an der Tür zu ihrem Zimmer überwältigt, die Tür sodann versperrt und die Frau sodann sexuell missbraucht. Mitbewohner hörten die Hilferufe der Frau und gingen in das Zimmer. Der 25-Jährige flüchtete daraufhin wie schon bei der Rentnerin.

Vom Tagesspiegel zur Einschätzung der Staatsanwältin befragt, den Mann auf freiem Fuß zu lassen, teilte die bereits zitierte Sprecherin der Staatsanwaltschaft mit, der Vorgang werde nun intern geprüft. Es habe Unstimmigkeiten bei der Identifikation des Mannes durch die Wahllichtbildvorlage gegeben.

Die von dem Mann ausgehende Gefahr hätte auch bei einer anderen Bewertung des Tatverdachts eine untergeordnete Bedeutung gespielt, da von einer einmaligen Tat schlecht auf eine Wiederholungsgefahr geschlossen werden könne, so die Sprecherin laut Tagesspiegel.

Angesichts derartiger doppelter Maßstäbe in unserer Justiz fehlen einem einfach die Worte. So hart bei politischen Verfahren gegen alle vorgegangen wird, die nicht brav auf Staatslinie sind, so sehr wird bei Gewaltverbrechen und insbesondere Sexualdelikten weggesehen, insbesondere, wenn sie von Migranten verübt werden.

Fest steht: Hätte die Staatsanwältin anders entschieden und den Syrer nicht sofort wieder auf freien Fuß gesetzt – die Frau wäre nicht vergewaltigt worden. Man darf gar nicht daran denken, wie viele Gewaltverbrecher und Sexualtäter bis hin zu Kinderschändern und Frauenmördern in diesem Land beinahe regelmäßig auf freien Fuß gesetzt werden. Genauso viel Verantwortung wie die Justiz trägt aber auch die schweigende Mehrheit, die diese Zustände hinnimmt und die verantwortlichen Parteien an den Wahlurnen immer brav wiederwählt.

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