„Massivster Angriff auf Meinungsfreiheit in der Geschichte der USA“ Gericht untersagt US-Regierung „dystopisches Wahrheitsministerium“

Ein Gastbeitrag von Richard Taylor
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Die Begründung des vorläufigen Urteils des von Donald Trump ernannten Bundesrichters Terry Doughty im Bezirk Westlouisiana beginnt bereits mit einem Zitat, dass das Herz jedes Kämpfers für Meinungsfreiheit erfreut: „Ich lehne vielleicht ab, was Sie zu sagen haben, aber ich werde Ihr Recht, es zu sagen, mit meinem Leben verteidigen“, paraphrasierte die britische Autorin Evelyn Beatrice Hall 1906 Voltaire. Ein Grundsatz der Aufklärung, der den westlichen Bundesregierungen und anverwandten „Nicht“-Regierungsorganisationen seit 2016 immer mehr abhanden gekommen ist. So hatten z.B. ausgerechnet „Journalisten“ sich verschworen, Boris Reitschuster aufgrund unangenehmer Fragen aus der Bundespressekonferenz ausgesperrt zu bekommen.

Geklagt hatten seit Mai 2022 die Staatsanwälte der Bundesstaaten Louisiana und Missouri, der Herausgeber der konservativen Nachrichtenseite Gateway Pundit Jim Hoft, sowie die Corona-Lockdown-Kritiker der Great Barrington Declaration Dr. Martin Kulldorf und Dr. Jay Bhattacharya der New Civil Liberties Alliance.

Zu den Beklagten zählen Präsident Joe Biden, die Sprecherin des Weißen Hauses Karine Jean-Pierre, Heimatschutz-Minister Alejandro Mayorkas, die Cybersecurity & Infrastructure Security Agency (CISA) und deren Chefin Jen Easterly, das Gesundheitsministerium HHS und das National Institute of Allergy & Infectious Diseases (NIAID) des Dr. Anthony Fauci, die Centers for Disease Control & Prevention (CDC), die Pharma-Behörde FDA, das Justizministerium, das FBI, und das US-Außenministerium.

'Massivster Angriff auf die freie Meinungsäußerung in der Geschichte der USA'

Die Kläger werfen ihnen vor, „durch öffentliche Druckkampagnen, private Treffen und andere Formen der direkten Kommunikation in Bezug auf das, was die Beklagten als „Desinformation“, „Falschinformation“ und „Fehlinformation“ bezeichneten, mit Social-Media-Plattformen zusammengearbeitet und/oder sie dazu gezwungen haben, unliebsame Meinungen, Standpunkte und Inhalte auf Social-Media-Plattformen zensiert zu haben“, so Richter Doughty in seiner vorläufigen Urteilsbegründung. Dies sei ein Verstoß gegen den Ersten Zusatzartikel der US-Verfassung, der es der US-Regierung verbietet, die Meinungsfreiheit zu unterdrücken.

Auch in Deutschland heißt es nach Artikel 5 GG: „Eine Zensur findet nicht statt“. Trotzdem versuchen die Bundesregierung und die EU aktuell, zusammen mit sogenannten „Nicht“-Regierungsorganisationen eine verfassungswidrige Zensur von angeblicher „Desinformation“ und „Hassrede“ einzuführen, ohne diese dabei zu definieren.

„Wenn die Behauptungen der Kläger zutreffen, handelt es sich im vorliegenden Fall wohl um den massivsten Angriff auf die freie Meinungsäußerung in der Geschichte der Vereinigten Staaten“, so Doughty in seinem vorläufigen Urteil. „Bei ihren Versuchen, angebliche ‚Desinformation‘ zu unterdrücken, wird der Bundesregierung und insbesondere den hier genannten Angeklagten vorgeworfen, das Recht auf freie Meinungsäußerung, das im Ersten Zusatzartikel der US-Verfassung festgehalten ist, offenkundig ignoriert zu haben.“

„Den Klägern dürfte es in der Sache gelingen, nachzuweisen, dass die Regierung ihre Macht genutzt hat, um die Opposition zum Schweigen zu bringen“, resümiert Richter Doughty, unter anderem bei Themen wie: Zensur von Kritik der Corona-Impfstoffe; Zensur von Kritik der Corona-Maskenpflicht und Lockdowns; Zensur der Corona-Laborursprungstheorie; Kritik an der Rechtmäßigkeit der US-Präsidentenwahl 2020; Zensur von Kritik gegen die Politik von Präsident Biden; Zensur von wahrheitsgemäßen Berichten über Beweise für Korruption und Schmiergeldzahlungen auf Hunter Bidens Laptop; und Zensur von Kritik der aktuellen Regierung. „Alle diese Themen wurden nachweislich unterdrückt“, so Doughty.

'Ein nahezu dystopisches Szenario, das einem 'Wahrheitsministerium' ähnelt'

Es sei „bezeichnend, dass jedes Beispiel und jede Kategorie zensierter Sprache konservativer Natur war“, so Doughty. „Diese gezielte Unterdrückung konservativer Ideen ist ein perfektes Beispiel für die Diskriminierung politischer Äußerungen. Amerikanische Bürger haben das Recht, sich an einer freien Debatte über die wichtigen Themen zu beteiligen, die das Land betreffen.“

„Obwohl dieser Fall noch relativ jung ist und das Gericht ihn derzeit nur im Hinblick auf die Erfolgsaussichten der Kläger in der Sache prüft, zeichnen die bisher vorgelegten Beweise ein nahezu dystopisches Szenario. Während der Corona-Pandemie, einer Zeit, die durch weit verbreitete Zweifel und Unsicherheit gekennzeichnet ist, scheint die Regierung der USA eine Rolle übernommen zu haben, die einem Orwellschen „Wahrheitsministerium“ ähnelt.

„Die Kläger haben schwerwiegende Beweise zur Untermauerung ihrer Behauptung vorgelegt, dass sie Opfer einer weitreichenden und weit verbreiteten Zensurkampagne geworden seien. Dieses Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Aussichten ihrer Klage aufgrund ihres Anspruchs auf Meinungsfreiheit nach dem Ersten Zusatzartikel gegen die Beklagten hoch sind. Daher ist unverzüglich eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagten zu erlassen.“

Das US-Außenministerium sagte am Mittwoch „bis auf weiteres“ alle Treffen mit der Firma Facebook ab, so die Washington Post. Offenbar traf sich das State Department wöchentlich mit Facebook und anderen Internetfirmen, um „Hackerangriffe“ und „Wahlvorbereitungen 2024“ zu besprechen. „Wir warten noch ab, ob CISA auch absagt“, so eine Quelle bei Facebook in Bezug auf die Cybersecurity and Infrastructure Security Agency (CISA) des US-Heimatschutzes.

Am 26.6.2023 veröffentlichte der „Untersuchungsausschuss zur Instrumentalisierung der Bundesregierung“ des Justizausschusses des US-Abgeordnetenhauses ihren Bericht zur „Munitionierung“ der Cybersicherheitsagentur der US-Regierung CISA: „Wie sich eine ‚Cybersicherheitsagentur‘ mit den Internetriesen und ‚Desinformationspartnern‘ verschwor, um US-Bürger zu zensieren“. Darin stellte der Ausschuss fest, das die Biden-Regierung CISA benutzt hat, um in der Corona-Pandemie und danach unliebsame Meinungen in Zusammenarbeit mit den Internetriesen als „Desinformation“ zu zensieren.

Dabei bildete CISA einen Ausschuss für „Falschinformation, Desinformation und Fehlinformation“ (MDM – Misinformation, Disinformation and Malinformation). Zu „Fehlinformation“ zählten u.a. Aussagen, die zwar „auf Fakten basierten“, aber „im falschen Kontext benutzt werden, um zu manipulieren, schaden oder in die Irre zu führen“, so der CISA-„Leitfaden für MDM“. Das heißt, die US-Regierung zensierte zusammen mit Internetfirmen faktisch richtige Informationen, weil sie ihr nicht passten.

Faktenbasierte Aussagen zensiert, die „im falschen Kontext“ benutzt werden

Als MDM-Ausschussmitglied Suzanne Spaulding sich Sorgen machte, „dass jemand bald merken wird, dass es uns gibt und anfangen wird, Fragen zu stellen“, gründete die Bundesagentur CISA im Oktober 2020 im Vorfeld der US-Wahlen eine „Nicht“-Regierungsorganisation namens Center for Internet Security (CIS), um die Zensuraktivitäten der Bundesregierung auszulagern und zu verschleiern.

„Eine Äußerung als ‚Falschinformation‘ oder ‚Desinformation‘ zu bezeichnen, hebt nicht das Recht auf Meinungsfreiheit auf“, so der Bericht des Untersuchungsausschusses. „Gemäß unserer Verfassung ist es der Bundesregierung streng verboten, die politische Meinungsäußerung der Bürger zu beschränken – auch nicht unter Umgehung der Verfassung, indem die Zensur an Dritte ausgelagert wird.“

In Deutschland wird eine ähnliche Rolle wie die von CISA vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ausgefüllt, das sich laut Twitter-Files mit Internet-Firmen absprach, um zu angeblichen „Online-Kampagnen“ zu „sensibilisieren“, wie die Junge Freiheit berichtete. Die Bundesregierung spricht sich mit teils steuerfinanzierten „Nicht“-Regierungsorganisationen wie Correctiv, Amadeu-Antonio-Stiftung, HateAid, Stiftung Neue Verantwortung und Das Nettz ab, um auf eine ähnliche Weise wie in USA ihre mutmaßlich verfassungswidrige Zensurkampagnen an NGOs auszulagern.

Laut BSI sei „das Format der Cyber-Sicherheitswarnung“ ein „Standardformat, mit dem das BSI seine Zielgruppen regelmäßig über IT-sicherheitsrelevante Vorgänge informiert“. Das legt den Verdacht nahe, dass das BSI ähnlich wie CISA regelmäßig mit den Internetfirmen über die Zensur der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierte Meinungsfreiheit kommuniziert.

Im Oktober 2022 begann ZDF-„Komiker“ Jan Böhmermann eine politisierte Kampagne gegen den damaligen BSI-Präsidenten Arne Schönbohm, der daraufhin von Innenministerin Nancy Faeser strafversetzt wurde. Ende April musste das Innenministerium zugeben, dass an Böhmermanns Diffamierungskampagne nichts dran war.

„Ich gehe davon aus, dass die Kampagne gegen den damaligen Präsidenten des BSI Schönbohm dazu diente, einen Spitzenbeamten einer wichtigen Behörde, der wegen seines CDU-Parteibuches und seiner politischen Überzeugung der politischen Linken verhasst war, auf eine dreiste Art und Weise kaltzustellen“, so der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen zu reitschuster.de.

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