Ohrfeige für Söder vom Bundesverwaltungsgericht Bayerns Corona-Ausgangssperre war unverhältnismäßig

Kaum ein Politiker in Deutschland hat sich derart einen Namen gemacht als Wendehals wie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Vom strammen Konservativen, der wegen Franz Josef Strauß in die CSU eingetreten ist, wandelte sich der frühere Redakteur des Bayerischen Rundfunks zu einem politischen Anhängsel von Rotgrün. In der Corona-Politik gab er sich zuerst bundesweit als Einpeitscher und Scharfmacher. Bis er dann als einer der ersten das sinkende Narrenschiff von Karl Lauterbach & Co. verließ und sich plötzlich wieder auf das Grundgesetz besann.

Jetzt bekam der Landesvater, dessen Beliebtheit rund ein Jahr vor der Landtagswahl im Freistaat ungemein geschwunden ist und der wohl nicht zuletzt deshalb den Verfassungsschutz auf die AfD angesetzt hat, eine Ohrfeige aus einem anderen Freistaat: aus Leipzig. Die Richter am dortigen Bundesverwaltungsgericht mussten erstmals darüber entscheiden, ob die strengen Corona-Regeln zu Beginn der Corona-Politik rechtmäßig waren. Und im Fall von Söders Freistaat ist ihr Urteil klar: Die strikte Ausgangssperre, mit der Söder vorgeprescht war, verstieß gegen Recht und Gesetz.

Die Leipziger Richter versuchten sich dabei im Corona-Spagat. Die Kontaktbeschränkungen der Sächsischen Landesregierung zu Beginn der Corona-Maßnahmen seien legal gewesen, die viel strikteren Regeln in Bayern jedoch nicht, entschieden sie am Dienstag. Das höchste Verwaltungsgericht der Bundesrepublik entschied dabei erstmals in Sachen Corona – bisher lagen nur Urteile aus unteren Instanzen vor. „Die Urteile dürften richtungsweisend für weitere anhängige Fälle sein“, schreibt FOL.

Weihnachten steht vor der Tür – hier finden Sie Geschenke, mit denen Sie etwas bewegen.

In den konkreten Fällen ging es um Klagen gegen die Beschränkung auf das Grundrecht der Bewegungsfreiheit in Sachsen und Bayern vom März und April 2020. Im Falle von Sachsen mussten die Richter höchstinstanzlich die Schließungen von Sportstätten und Gastronomie beurteilen. „In dem bayerischen Fall stand die strikte Ausgangssperre auf dem Prüfstand, die ein Verlassen der Wohnung nur aus ‘triftigen Gründen‘ erlaubt hatte“, wie FOL ausführt: „Die Bundesverwaltungsrichter bestätigten beide Male die Vorinstanz und wiesen die Revisionen gegen diese Entscheidungen zurück. Die sächsischen Regeln seien verhältnismäßige und notwendige Schutzmaßnahmen gewesen, so der 3. Senat. Der Freistaat Sachsen habe sich bei seiner Einschätzung der Gefährdungslage auf die Risikobewertung des Robert Koch-Instituts verlassen dürfen.“

Nicht so jedoch Söders Landesregierung: „Die Ausgangssperre, die das Verlassen der Wohnung zwar für Sport und Bewegung gestattete, aber nicht für ein Verweilen an der frischen Luft auf einer Parkbank, sei zu weitgehend gewesen“, heißt es in der Entscheidung laut FOL: „Die Regelungen über das Verlassen der eigenen Wohnung waren nicht verhältnismäßig“, sagte die Vorsitzende Richterin. Auch weniger einschneidende Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum wären in Betracht gekommen.

Wähler müssen entscheiden

Der von Söder geschasste Gesundheitsamtschef und Epidemiologe Friedrich Pürner, der schon früh genau das angemahnt hat, was sich mehr und mehr als richtig herausstellte, verweist auf die besondere Verantwortung von Söder: „Das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts darf nicht ignoriert werden. ‘Wir wussten es nicht besser‘ gilt als Ausrede nicht. Es gab einen Pandemieplan und kritische Stimmen aus dem öffentlichen Gesundheitsdienst. Über beides hat man sich hinweggesetzt. Folgen daraus nun personelle Konsequenzen? Es wäre wünschenswert.“

Tatsächlich steht Söder mit seinem Aktionismus wieder einmal ziemlich nackt da. Zumal der Rechtsverstoß so offensichtlich war, dass selbst die sonst eher gefälligen Verwaltungsrichter im Freistaat schon in vorheriger Instanz gegen den obersten Dienstherren entschieden haben. Das Problem bei dem Urteil ist wohl nur folgendes: Es wird für Söder ohne Folgen bleiben. Es sei denn, die Wähler zeigen sich konsequent und ziehen nächstes Jahr an der Wahlurne die Konsequenz.

Glas halb voll oder halb leer?

Ein guter Tag für den Rechtsstaat ist die Entscheidung in Leipzig aber nur bedingt: Dass die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Sachsen dagegen die Einschränkungen der Grundrechte rechtfertigten, zeigt, dass ihnen der Mut für eine vorbehaltlose Verteidigung des Grundgesetzes und damit auch der Grundrechte fehlt. Nur bei allzu offensichtlichen Verstößen haben sie dazu die Courage. Was im Vergleich zum Bundesverfassungsgericht schon ein Fortschritt ist – das wirkt unter Merkel-Amigo Stephan Harbarth an der Spitze wie die Rechtsabteilung der Bundesregierung.

Mein aktuelles Video:

Uwe Tellkamp sieht DDR-Tendenzen: „Zweiteilung des Verhaltens im Alltag kommt wieder“. Der Bestseller-Autor über Meinungs(un)freiheit und grüne „Erlösungssehnsucht“.

YouTube player
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

amzn

Bild: IMAGO / Sven Simon

mehr zum Thema auf reitschuster.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert