Anwalt reicht Strafanzeige gegen Swissmedic ein „Substanzen zugelassen, die eine Gefahr für die Bevölkerung bedeuten“

Von Kai Rebmann

Thi Mai-Trang Jost ist 45 Jahre alt und beschreibt sich als lebenslustige und sportlich aktive Frau. Doch das war einmal. Heute sitzt die Sachbearbeiterin aus der Schweiz im Rollstuhl und ist auf fremde Hilfe angewiesen. Sie klagt über geschwollene Gelenke und Schmerzen am ganzen Körper, selbst das Stehen bereite ihr Mühe. „Ich kann nicht mehr ich sein“, konstatiert Jost gegenüber dem Schweizer Rundfunk (SRF) und wünscht sich nichts sehnlicher als ihr altes Leben wieder zurückzubekommen. Das erschütternde Schicksal der Eidgenossin steht dabei nur stellvertretend für das Leid von Millionen zumeist namenlosen Impfopfern auf der ganzen Welt.

Thi Mai-Trang Jost gehört zu den Mandantinnen des Schweizer Rechtsanwalts Philipp Kruse. Der Jurist hat bereits am 14. Juli 2022 im Namen von „sechs mutmaßlich durch mRNA-Impfungen Geschädigten und weiteren Personen“ Strafanzeige gegen drei Verantwortliche bei Swissmedic und fünf Impfärzte des Berner Inselspitals gestellt. Die Vorwürfe gegen die Schweizer Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte wiegen schwer und könnten im Falle einer erfolgreichen Klage eine internationale Lawine ins Rollen bringen. Dem SRF sagte Kruse: „Swissmedic hat Substanzen zugelassen, welche ein Risikopotenzial haben, welche eine Gefahr schaffen für die Schweizer Bevölkerung.“ Die Behörde habe es zudem versäumt, diese Gefahr mittels Produktüberwachung zu kontrollieren. Ferner sei es versäumt worden, die Öffentlichkeit über den wahren Risikogehalt dieser Produkte zu informieren, so der Jurist.

Gesetzliche Mindestvoraussetzungen nie erfüllt

Laut der am 14. November 2022 veröffentlichten Pressemitteilung umfasst die bei der Staatsanwaltschaft eingereichte Strafanzeige rund 300 Seiten und enthält 1.200 Beweismittel. Die Kläger hätten sich jetzt für den Gang an die Öffentlichkeit entschieden, um zu verhindern, „dass noch mehr Menschen durch die neuartigen und gesundheitsgefährdenden mRNA-Impfstoffe zu Schaden kommen.“ Im Kern der Klage geht es um mutmaßliche Verstöße gegen das Schweizer Heilmittelgesetz (HMG), die sich in erster Linie gegen die Verantwortlichen bei Swissmedic richten. Demnach habe die Behörde die neuartigen Arzneimittel zugelassen, obwohl die vom Gesetz verlangten Mindestvoraussetzungen zu keinem Zeitpunkt erfüllt waren (Art. 7; 9a HMG). Zweitens sei es versäumt worden, die mit der Zulassung dieser Produkte verbundenen, erheblichen Risiken adäquat zu minimieren und die Gesundheit der Konsumenten wirksam zu schützen (Art. 3 HMG). Der wohl brisanteste Vorwurf folgt zum Schluss: „Swissmedic hat durch unvollständige sowie durch explizit unwahre Informationen die Öffentlichkeit über das tatsächliche Nutzen-/Risiko-Verhältnis getäuscht (Art. 1 Abs. 2 lit. A und 3 HMG).“

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Philipp Kruse und seine Kollegen sind sich sicher, im Rahmen der Beweisführung aufzeigen zu können, „dass die verantwortlichen Personen bei Swissmedic ihre heilmittelrechtlichen Sorgfaltspflichten in schwerer Weise und dauerhaft verletzt haben, mit gravierenden Folgen für die Gesundheit von jungen, gesunden Menschen und der ganzen Bevölkerung.“ Dr. Michael Palmer betonte auf der Pressekonferenz zudem, dass es sich bei der neuartigen mRNA-Technologie „klarerweise nicht um eine Impfung im eigentlichen Sinn“ handele. Dafür fehle ihr die erforderliche Schutzwirkung. Tatsächlich enthielten diese Stoffe nicht nur gefährliche Substanzen, sondern produzierten diese auch selbst, so etwa das Spikeprotein. Dieses verteile sich in allen Organen und Blutbahnen des Körpers und könne zu Blutgerinnseln und in der Folge zu Thrombosen, Embolien und Schlaganfällen führen, wie in der Pressemitteilung weiter ausgeführt wird.

Charaktermerkmale eines Experimentes am Menschen

Prof. Dr. Konstantin Beck hebt zudem die aktuellen Zahlen des Bundesamts für Statistik (BfS) hervor. Demnach habe die Übersterblichkeit in der Schweiz ab dem Jahr 2021 „dauerhaft über dem Erwartungsmaximum des BfS“ gelegen. Das gelte insbesondere für die jüngeren Altersgruppen. Und auch bei den Geburten scheint sich in der Schweiz ein ähnlicher Negativtrend abzuzeichnen, wie er seit Beginn des Jahres auch in Deutschland zu beobachten ist. In der Pressemitteilung heißt es dazu: „In der Schweiz ist zudem seit April 2022 ein signifikanter und anhaltender Rückgang von Lebendgeburten zu beobachten. Dieser ist präzedenzlos in der Schweizer Geschichte.“ Das Ausmaß dieses Geburtenrückgangs korreliere „sehr deutlich“ mit dem Einsetzen der Impfaktivität in den jüngeren Altersgruppen der Bevölkerung.

Am Ende der Pressemitteilung spricht Philipp Kruse einmal mehr Klartext: „Die befristete Zulassung der mRNA-Impfstoffe weist sämtliche Charaktermerkmale eines Experimentes am Menschen auf – allerdings mit der Besonderheit, dass die Teilnehmer über den Versuchscharakter bis heute nicht korrekt informiert wurden.“ Mit dieser Auffassung hat der Schweizer Anwalt prominente Vorbilder in Deutschland. Auch Ex-SPD-Chefin Saskia Esken („großer Feldversuch“) und Bundeskanzler Olaf Scholz („Versuchskaninchen“) haben in der Vergangenheit mit Aussagen aufhorchen lassen, die durchaus in diese Richtung interpretiert werden können.

Um weiteren Schaden von der Bevölkerung abzuhalten, fordert Kruse von der Staatsanwaltschaft insbesondere die „umgehende Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die verantwortlichen Personen bei Swissmedic“ sowie die „sofortige Sistierung der Zulassung sämtlicher mRNA-Impfstoffe.“ In seinem Fazit fasst der Anwalt seine Vorwürfe wie folgt zusammen: „Swissmedic hat während rund 2 Jahren fehlerhafte Informationen über Nutzen und Risiken der Covid-Impfstoffe verbreitet und aufrechterhalten. Diese Falschinformationen wirkten irreführend für die Bevölkerung sowie für Entscheidungsträger in Politik, Gesundheitswesen und Wirtschaft. Für sämtliche Schäden aus dieser Irreführung tragen die angezeigten Personen von Swissmedic die Verantwortung, insbesondere für die gesundheitlichen Schäden der Opfer.“

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Bild: Shutterstock

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.

Bild: Lucasmello/Shuttserstock

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