Sachverständiger: Impfung mögliche Todesursache bei 15-Jähriger Staatsanwaltschaft erkennt kein Fremdverschulden: weil Einwilligungserklärung zur Impfung vorlag

Von Alexander Wallasch

Nach vielen Wochen quälender Ungewissheit für die Angehörigen sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zum Tod der 15-jährigen Cheyenne B. abgeschlossen. Die Mutter sagte im Interview Ende Dezember 2021:

„Cheyenne hatte eine starke Thrombose im linken Arm, der sehr dick geworden war. Ich persönlich bin überzeugt, dass meine Tochter diese Thrombose wegen der Impfung entwickelt hat und dass sie eine Herzmuskelentzündung hatte.“

Wir sprechen mit der Sprecherin/Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zum aktuellen Stand der Ermittlungen. Zunächst wird uns mitgeteilt, dass das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt wurde. Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wurde mit Entscheidung von Ende der Woche abgesehen, heißt es weiter, die Verfügung dazu sei schon rausgegangen.

Zwar lief bereits ein Ermittlungsverfahren, aber man war noch bei den Vorermittlungen, um zu schauen, ob man gegen konkrete Personen etwas einleiten müsse. Dabei ginge es um mögliche Ärztefehler.

Die Mutter hätte nämlich den Verdacht geäußert, heißt es von der Sprecherin der Staatsanwaltschaft, das bei der Impfung die Injektion nicht in den Muskel, sondern in die Vene gesetzt wurde und dass eine Thrombose im Arm im Zusammenhang mit dem Tod der Tochter stehen könnte.

Zunächst sei dann die Akte von der Staatsanwaltschaft an den Sachverständigen gegeben worden. Auf weitere Nachfrage sagt die Sprecherin, dass das Paul-Ehrlich-Institut nicht involviert gewesen sei.

Im Rahmen der Vorermittlungen hat die Staatsanwaltschaft die Krankenakten sichergestellt und besagtes medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Der Sachverständige sei dann zu dem Schluss gekommen, dass es keine Anhaltspunkte gebe für einen Zusammenhang mit einer versehentlichen intravenösen Injektion und der Thrombose. Er schloss weiter sogar aus, dass es bei besagter Impfung überhaupt zu einer intravenösen Injektion gekommen sein könnte. Die Blutgefäße seien in der für eine Impfung empfohlenen Körperregion viel zu klein, um dort versehentlich intravenös etwas zu spritzen.

Der Sachverständige hat bei der 15-jährigen Cheyenne zwar die Thrombose festgestellt, sieht aber keinen Anhaltspunkt für einen Zusammenhang zwischen der Thrombose und dem Kollabieren der jungen Frau. Der Sachverständige, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft weiter, hätte bei der Verstorbenen gesundheitliche Vorschäden festgestellt – Vorschäden, die möglicherweise als Todesursache in Betracht kommen.

Da es keinen Anhaltspunkt für ein Verschulden Dritter gebe, sagt eine Sprecherin, müsse sie sich, was die Vorerkrankungen angeht, aber bedeckt halten.

Im eingangs erwähnten Interview hatte die Mutter dazu aber schon öffentlich Hinweise gegeben: „Cheyennes Papa war vor sechs Jahren mit 48 Jahren an einer koronaren Herzerkrankung mit Hinterwandinfarkt verstorben.“

Aus Gründen des postmortalen Persönlichkeitsschutzes kann die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf diesen Punkt nicht näher eingehen.

Die Obduktion hat nun Folgendes ergeben: Zum Todeszeitpunkt bestand eine Herzmuskelentzündung. Eine mögliche Ursache dafür sei laut Sachverständigem eine ebenfalls zum Todeszeitpunkt bestehende Lungenentzündung gewesen. Es habe eine bakterielle Superinfektion gegeben.

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagt aber auch, der Sachverständige habe darauf hingewiesen, dass die Herzmuskelentzündung, wie sie bei Cheyenne vorgefunden wurde, auch eine bekannte, aber seltene Komplikation nach Gabe von mRNA-Impfstoffen darstelle. Das sei, wiederholt die Sprecherin, für den Sachverständigen eine grundsätzlich denkbare Komplikation nach der Impfung bei Cheyenne gewesen.

Die Mutter hatte im Interview erwähnt, dass Cheyenne, nachdem sie am Esstisch umgefallen sei, fast neunzig Minuten reanimiert wurde auf dem Weg ins Krankenhaus:

„Cheyenne hatte einen Tubus und lag im Koma. Sie bekam Bluttransfusion, der HB-Wert ist gesunken. Sie musste „bebeutelt“ werden, weil der Tubus auch mal verstopft war. Der Tubus geht ja bis zur Lunge. (…) Der Professor hatte mir mitgeteilt, dass Cheyennes Großhirn durch die Reanimation massiv geschädigt wurde. Sie sollte dann extubiert werden, aber das selbstständige Atmen hat nicht richtig funktioniert. Sie hat etwas mitgeatmet, aber nicht genug. (…) Das Herz war wohl auch durch die Reanimation sehr in Mitleidenschaft gezogen worden. Sie hatte auch eine Herzkatheteruntersuchung gemacht bekommen.“

Quelle: privat 

Und weiter sagt die Sprecherin, die Komplikation einer Herzmuskelentzündung nach mRNA-Impfung stände aber auch in den Aufklärungsblättern des RKI (Robert Koch-Institut). Vor der Impfung sei dahingehend eine Einwilligungserklärung unterschrieben worden. Und damit sei die Staatsanwaltschaft, was ein vorwerfbares Verhalten gegenüber Ärzten angeht, aus dem Rennen. Der Sachverständige habe weiter gesagt, was die tatsächliche Todesursache angehe, da seien weitere Untersuchungen erforderlich, um das abschließend beurteilen zu können.

Aber die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren mittlerweile eingestellt, denn selbst wenn die Impfung ursächlich für den Tod der 15-jährigen Cheyenne sei, so sei doch im Vorfeld die Einwilligungserklärung unterschrieben worden.
Weil die Staatsanwaltschaft hier keinerlei Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden sieht, wird es keine weitere Ermittlungen geben, das wäre nicht mehr vom gesetzlichen Auftrag der Staatsanwaltschaft gedeckt.

Aufgrund der Einwilligungserklärung ist der Vorwurf der Körperverletzung vom Tisch, deshalb dürfe die Staatsanwaltschaft nicht mehr ermitteln. Man sei auch kein Untersuchungsausschuss, der es sich zur Aufgabe setzt, alles zu erfahren, was passiert ist. Die Staatsanwaltschaft sei berufen zu ermitteln, wenn es Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten gibt.

StaatsvirusDas Verfahren wurde aufgrund der Anzeige der Mutter eingeleitet und das sei nun erledigt mit dem Tenor der Überschrift: Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wird abgesehen. Auf Nachfrage, ob es während der Pandemie für den Zuständigkeitsbereich Nürnberg-Fürth vergleichbare Fälle gab, kann die Sprecherin das nicht bestätigen/erinnern.

Die Mutter hat jetzt die Möglichkeit, sich zu beschweren. Nach Beschwerde wird bei der Staatsanwaltschaft noch einmal geprüft, ob Anlass besteht, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Ansonsten würde, wenn eine Beschwerde komme, die Akte der vorgesetzen Behörde vorgelegt, in dem Fall der Generalstaatsanwaltschaft – das sei der übliche Gang der Dinge bei Beschwerden, so die Sprecherin.

Wir fragen nochmal nach: Selbst wenn die Impfung mit hoher Wahrscheinlichkeit schuld wäre, hätte die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, weil die Einwilligungserklärung zur mRNA-Impfung unterschrieben wurde? Die Sprecherin betont, dass es gar nicht der gesetzliche Auftrag sei, man dürfe jetzt gar nicht weiter ermitteln. Dann hätte man keine Kapazitäten mehr frei, um andere Straftaten zu verfolgen. Das sei mitunter sehr bedauerlich, aber man hätte einen gesetzlichen Auftrag.

Ungefragt bleibt hier, wie es überhaupt zur Einwilligungserklärung kam, inwieweit der öffentliche Druck auf die Mutter wirkte und inwieweit hier überhaupt von einer echten Einwilligung die Rede sein kann. Für die Mutter der 15-jährigen Cheyenne jedenfalls ist das Verfahren erst abgeschlossen, schreibt sie, wenn ein neutrales Gutachten zweifelsfrei feststellt, dass die Impfung nichts mit dem plötzlichen Tod zu tun hat.

Einen möglichen Zusammenhang zwischen Impfung und Herzmuskelentzündung als Todesursache allerdings hatte der Sachverständige der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth bereits festgestellt.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine.

Alexander Wallasch ist gebürtiger Braunschweiger. Er schrieb schon früh und regelmäßig Kolumnen für Szene-Magazine. Wallasch war 14 Jahre als Texter für eine Agentur für Automotive tätig – zuletzt u. a. als Cheftexter für ein Volkswagen-Magazin. Über „Deutscher Sohn“, den Afghanistan-Heimkehrerroman von Alexander Wallasch (mit Ingo Niermann), schrieb die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung: „Das Ergebnis ist eine streng gefügte Prosa, die das kosmopolitische Erbe der Klassik neu durchdenkt. Ein glasklarer Antihysterisierungsroman, unterwegs im deutschen Verdrängten.“

Bild: Shutterstock
Text: wal

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