Schon wieder: Kinderschänder auf freiem Fuß Verhöhnung der Opfer und ihrer Angehörigen

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Vor zweieinhalb Monaten, am 7. Oktober, habe ich hier unter der Überschrift „Justiz-Irrsinn: Mörder und Kinderschänder kommt auf freien Fuß“ geschrieben: „Es ist unfassbar! Unsere Justiz ermittelt gegen Regierungskritiker und Journalisten wie mich, der Corona-Maßnahmen-Kritiker Michael Ballweg sitzt in Deutschland in Haft, der kritische Journalist Oliver Janich saß lange auf Betreiben der deutschen Behörden in einem Gefängnis auf den Philippinen. Ende Dezember dann die nächste Nachricht: „Weil er zu lange in U-Haft saß: Unfassbar! Zoes (17) Mörder (19) auf freiem Fuß“.

Jetzt geht der Schrecken weiter: „Ein in Deutschland lebender Afghane hat zwei Kinder sexuell missbraucht. Nach knapp drei Jahren Haft wurde er abgeschoben, kehrte jedoch zurück und kam zur Verbüßung seiner Reststrafe erneut ins Gefängnis. In wenigen Tagen kommt er frei“, schreibt „FOL“.

Dabei ging der Mann offenbar mit einer besonders perfiden kriminellen Energie gegen seine Opfer vor.
Die Staatsanwaltschaft Landau sprach in der Verhandlung von einem planvollen Vorgehen: Der Kinderschänder hat demnach das Mädchen und ihren zwei Jahre jüngeren Bruder zunächst zum Spielen in seine Wohnung gelockt, um dann sexuelle Handlungen von ‚hoher Intensität‘ an ihnen vorzunehmen, wie es in dem Bericht heißt.

Vollständige Verbüßung

Anders als in vielen anderen Fällen (siehe hier) kam der Mann zwar wenigstens nicht mit einer Bewährungsstrafe davon. Allerdings war die Bestrafung ausgesprochen milde. Das Gericht verurteilte ihn zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis. Die Mutter der Kinder empörte sich: „Steuersünder werden schwerer bestraft.“

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Besonders brisant: Nach der Abschiebung im Februar 2021 bekam der Kriminelle eine mehrjährige Einreisesperre. Das hinderte ihn nicht daran, sich erneut illegal nach Deutschland durchzuschlagen. Wann genau das geschah, ist unbekannt, da ja an den Grenzen nicht kontrolliert wird. So befand sich der Wiederholungstäter ungestört wieder im Land. Eine schwer auszuhaltende Tatsache. Erst bei einer zufälligen Polizeikontrolle wurde festgestellt, dass er illegal zurückkehrte. Und er kam zur Verbüßung der Reststrafe wieder hinter Gittern.

Am 13. Februar wird der Kinderschänder nun „nach vollständiger Verbüßung der Strafe“ auf freien Fuß kommen, wie die Staatsanwaltschaft Landau gegenüber „FOL“ bestätigte. Eine Abschiebung nach Afghanistan ist nicht möglich, weil seit dem 11. August 2021 solche Maßnahmen ausgesetzt sind. Wegen der schwierigen Sicherheitslage in dem Land. In Afghanistan leben 40 Millionen Menschen. Darunter unzählige Frauen, alte Menschen und Kinder. Warum kann man diesen zumuten, in Afghanistan zu leben, Straftätern – hier einem Kinderschänder – aber nicht? Diese Frage habe ich auch in meiner Zeit in der Bundespressekonferenz gestellt. Ohne eine befriedigende Antwort zu erhalten.

Rückführung unwahrscheinlich

Da der Kinderschänder nach seiner Abschiebung aus der Schweiz nach Deutschland eingereist ist, könnte er auch in die Eidgenossenschaft zurückgeschickt werden, so „FOL“.  Ob die Schweiz, die derzeit wie die Bundesrepublik nicht nach Afghanistan abschiebt, einer solchen Rückführung zustimmt, ist allerdings fraglich.

Weiter heißt es in dem Bericht: „Die Behörde hat inzwischen bei der zuständigen Strafvollstreckungskammer die Anordnung von Führungsaufsicht beantragt. Dabei handelt es sich um eine Lebenshilfe für den Übergang in die Freiheit. Sie überwacht Straftäter mit ungünstiger Sozialprognose und Schwerkriminelle nach der Haft. Ziel ist es, dass der ehemalige Strafgefangene nicht wieder straffällig wird.“

Ob eine solche „Führungsaufsicht“ wirklich zustande kommt, und ob sie wirklich wirksam wäre, ist fraglich. Dass der Kinderschänder trotz Einreisesperre einfach so nach Deutschland zurückkehren konnte, nur durch Zufall ertappt wurde und bald wieder als freier Mann hier herumlaufen kann, ist nicht nur eine Verhöhnung der Opfer und ihrer Angehörigen. Es ist eine Gefährdung für andere Kinder.

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