Tod nach Impfung: Italien zahlt 77.000 Euro Erstmals Entschädigung für Impfgeschädigte

Von Daniel Weinmann

Francesca Tuscano bekommt Anfang April vergangenen Jahres eine Dosis des AstraZeneca-Vakzins verabreicht. Nur wenige Stunden nach der Impfung bekommt die 32 Jahre alte Lehrerin starke Kopfschmerzen. Am Tag darauf fanden ihre Eltern sie bewusstlos auf. Nicht einmal 24 Stunden später, am 4. April 2021, stirbt sie auf der Intensivstation des Krankenhauses San Martino in Genua.

Die gerichtsmedizinische Untersuchung ergab, dass Tuscano an den Nebenwirkungen der Covid-19-Impfung starb. Fachärzten und Gerichtsmedizinern zufolge steht die plötzliche Hirnthrombose in einem unmittelbaren und ursächlichen Zusammenhang mit der Verabreichung des Impfstoffes.

David
Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Die Hinterbliebenen erhalten eine Entschädigung von 77.468,53 Euro. Die Familie hält den Betrag allerdings für zu gering und strengt nun eine Zivilklage gegen den italienischen Staat an. Es war das erste Mal, dass ein italienisches Gericht den Staat zur Zahlung einer Entschädigung wegen Impfschäden mit einer Strafe belegt. Besonders perfide: Als Lehrerin unterlag Tuscano zum Zeitpunkt der Impfung der berufsbezogenen Impfpflicht für Personen, die in Kindergärten, Schulen und Hochschulen tätig sind.

Eine ganze Reihe weiterer Fälle beschäftigt derzeit die Gerichte. Meist handelt es sich um junge Frauen, die – wie Francesca Tuscano – kurz nach der Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff schwer erkrankten oder verstarben.

Auf die Gerichte könnte eine immense Klagewelle zurollen

Die italienische Regierung hat bereits im Januar einen mit 150 Millionen Euro dotierten Fonds zur Entschädigung von Personen eingerichtet, die durch die Covid-Impfung geschädigt wurden (reitschuster.de berichtete). In diesem Jahr stehen 50 Millionen Euro und im kommenden Jahr weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Sollte ein Vakzin Schäden verursachen, müsse der italienische Staat den betroffenen Personen Schmerzensgeld zahlen, erklärte damals der Präsident des italienischen Verfassungsgerichts Giancarlo Coraggio. Die Entschädigungspflicht seitens des Staates bezieht sich indes nicht ausschließlich auf Pflichtimpfungen, sondern auch auf Impfungen, die der Staat nur empfiehlt, wie im Fall der Corona-Impfstoffe.

Auf die Gerichte könnte eine Klagewelle zurollen, da die Impfpflicht für über 50 Jahre alte Italiener noch bis zum 15. Juni gilt. Ihren Zweck hat die von der Regierung Draghi verfügte Repressalie gleichwohl nicht erfüllt: Behörden zufolge wurden bislang 1,2 Millionen Bescheide zur Zahlung des einmaligen Bußgeldes in Höhe von 100 Euro versendet, weitere 600.000 werden in Kürze verschickt. Es ist die größte Strafaktion gegen unbescholtene Bürger in der Geschichte Italiens.

Enteignung von Vermögenswerten für die Entschädigung von Impfgeschädigten

Auch hierzulande ist eine Entschädigung geplant (reitschuster.de berichtete). Am 12. Dezember 2019 wurde das neue Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch (SGB XIV) vom Deutschen Bundestag verabschiedet, das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Mit „Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe“ ist darin der neue Entschädigungstatbestand überschrieben. Die Impfnebenwirkungen könnten die Bundesbürger teuer zu stehen kommen.

Um die Mittelbeschaffung für den Fall überbordender Zahlungen zu sichern, wurde nämlich auch das Lastenausgleichsgesetz ausgeweitet. Dieses ermöglicht zur Finanzierung möglicher „sozialer Entschädigungen“, Ausgleichsabgaben von allen Bürgern und Firmen in Deutschland in Form einer Vermögensabgabe zu verlangen.

Dies bedeutet: Die Bundesregierung kann ab Anfang 2024 eine Enteignung von Vermögenswerten der Bevölkerung für die Entschädigung von Impfgeschädigten verfügen.

Warum das Bundesverfassungsgericht vor dem Hintergrund der aktuellen Vorgänge in Italien vor zwei Tagen die partielle Impfpflicht als rechtmäßig und verfassungsgemäß beurteilt hat, dürfte sich wohl nur den acht Richterinnen und Richtern des Ersten Senats erschließen.

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Daniel Weinmann arbeitete viele Jahre als Redakteur bei einem der bekanntesten deutschen Medien. Er schreibt hier unter Pseudonym.

Bild: Shutterstock
Text: dw

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