Wird die Steueridentifikationsnummer mit dem Impfstatus verknüpft? Impfpflicht und Impfregister

Von Mario Martin

Mit der möglichen Einführung einer allgemeinen Impfpflicht steht die Frage im Raum, ob gleichzeitig ein nationales Impfregister eingeführt werden muss.

Das Impfregister ginge Hand in Hand mit dem von der WHO beauftragten länderübergreifenden digitalen Impfpass, der von T-Systems, einer Telekom-Tochterfirma, entwickelt wird.

Das Impfregister würde einen zentralen Datensatz bilden. Durch die Erfassung der Daten könnten Menschen gezielt angesprochen werden, um sie auf Impftermine hinzuweisen, über Verordnungen zu informieren oder ihnen wichtige Informationen zu den Impfungen zu geben.

Besonders gern wird von Befürwortern ins Feld geführt, dass Verdachtsfälle zu Impfschäden über das Register viel besser auswertbar seien. Der Deutschlandfunk stellt dieses hehre Ziel dabei in den Mittelpunkt seines Berichts und will das Register den Lesern damit schmackhaft machen. Es klingt wie ein Köder, um die chaotische Lage bei Impfschäden unter Kontrolle zu bekommen.

Dazu kommt die gebetsmühlenartige Wiederholung der Versicherung, das Impfregister müsse vor allem den Anforderungen des Datenschutzes genügen. Wie sehr ein Staat am Datenschutz interessiert ist, der seine Bürger permanent dazu nötigt, ihren Impfstatus Dritten zu offenbaren, ist fraglich.

Impfregister seit 2016 im Gespräch

Kürzlich meldete sich der Vorsitzende des Branchenverbandes der deutschen Informations- und Telekommunikationsbranche (Bitkom), Dr. Bernhard Rohleder, zu Wort: “Unabhängig davon, ob und wie eine Impflicht kommt, brauchen wir in Deutschland ein digitales Impfregister, wo in pseudonymisierter Form hinterlegt wird, wer wann und womit geimpft wurde. Eine solche sichere und datenschutzgerechte Erfassung ließe sich sehr kurzfristig umsetzen und ist besser als jede Lösung auf Papier.”

Es gibt allerdings auch gewichtige Stimmen, die sich gegen die Einführung aussprechen. Der FAZ sagte der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Gassen: „Der Aufbau eines nationalen Impfregisters würde Monate, vielleicht auch Jahre dauern, damit wäre uns im Moment nicht geholfen.“

Die Idee zu einem Impfregister wurde bereits 2016 vom RKI geprüft. Damals habe sich „der Mehrwert eines zentralen Impfregisters einschließlich der Erhebung personenbezogener Daten nicht abbilden“ lassen, teilte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) im Sommer mit, berichtet die Wirtschaftswoche.

Wie in so vielen Fällen, erwies sich die Corona-Pandemie als Katalysator, um umstrittene Vorhaben voranzutreiben. Ende 2020 erhielt das RKI vom BMG den Auftrag, ein nationales Impfregister zu entwickeln.

Vorbild Österreich

Also Vorbild für das Impfregister werden die skandinavischen Länder und Österreich genannt, wo ein Impfregister bereits existiert. Erfasst werden dabei jeweils die persönlichen Daten der geimpften Person wie Name, Alter, Geschlecht. Dazu werden das Datum der Impfung, der Impfstoff inklusive Chargennummer sowie Angaben zur Impfstelle und der impfende Arzt erfasst. Die Erfassung kann von den Menschen nicht umgangen werden, da die Meldung verpflichtend ist.

„Eine Abmeldung vom elektronischen Impfpass ist im öffentlichen Interesse an einer vollständigen Dokumentation nicht vorgesehen“, heißt es auf der Website der ELGA GmbH, die das Softwareprojekt für die Regierung durchführt.

Politik in der Frage noch uneinig?

Die Stimmen aus der deutschen Politik zur Einführung des digitalen Impfregisters erwecken den Anschein des Widerspruchs. Während die CDU innerhalb ihres Gesetzentwurfs zu einem “Impfmechanismus” die Erschaffung eines Impfregisters vorsieht, kommen Warnungen aus dem von Karl Lauterbach geführten Gesundheitsministerium. Die Impfpflicht könne auch ohne Register kommen. Man sorgt sich vor dem bürokratischen Aufwand, der durch das Register entstehe.

Konkreter wird da die Bundestagsabgeordnete Ottilie Klein von der CDU. Sie sagte in einem Interview, man plane die Einführung des Registers bis zum Herbst.

Hier kritisierte sie ebenfalls den Gesetzentwurf der Ampel zur Impfpflicht ab 18, der kein derartiges Instrument vorsieht. Brisant ist ihre Aussage, das Register mit der Steueridentifikationsnummer der Menschen verknüpfen zu wollen. Eine Prüfung zur Machbarkeit sei gerade im Gange.

Krankenschwester meldet Erfassung per Elster

In den letzten Tagen erreichte uns die Zuschrift einer Krankenschwester aus Oberfranken, die mitteilte, die Erfassung des Impfstatus im Zuge der am 15. März in Kraft getretenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht würde über ein ELSTER-Formular des Finanzamts erfolgen. ELSTER ist ein Werkzeug zur Übermittlung der digitalen Steuererklärung an die Finanzämter.

Sollte sich dies bewahrheiten, würden die von Ottilie Klein gemachten Äußerungen jetzt schon der Realität entsprechen.

Bisher hieß es, der Impfstatus der ungeimpften Personen würde an das zuständige Gesundheitsamt übermittelt, damit dort im konkreten Fall eine Abwägung getroffen werden könne. Letztlich ist es das Gesundheitsamt, das über die Durchsetzung der Maßnahme entscheidet.

Eine Zusammenführung des Impfstatus mit den anderen persönlichen Daten einer Person ist ein zentrales Ziel nicht demokratisch legitimierter Organisationen, wie der Rockefeller Stiftung, Accenture, Microsoft, der EU-Kommission, des Weltwirtschaftsforums und anderer supranationaler Akteure, die sich schon seit Jahren für die Einführung einer ID2020 stark machen.

Bereits im März 2020 äußerte Bill Gates: “Schlussendlich werden wir ein Zertifikat für die brauchen, die entweder genesen oder geimpft sind, weil wir nicht wollen, dass Menschen beliebig durch die Welt reisen, in der es Länder gibt, die es (das Virus) leider nicht unter Kontrolle haben. Man will diesen Menschen nicht die Möglichkeit komplett nehmen, zu reisen und zurückzukommen. Deshalb wird es schließlich eine Art digitalen Immunitätsbeleg geben, der die globale Öffnung der Grenzen ermöglichen wird.”

Die Vorbereitungen für die ID2020 laufen auch in Deutschland schon eine Weile, wie ein im Januar 2021 beschlossenes Gesetz belegt, das die Steueridentifikationsnummer zu einer umfassenden Bürgernummer machen soll.

Nachtrag: Ein freundlicher Leser konnte den Verdacht inzwischen bestätigen. In Bayern werden die Meldungen zum Impfstatus über das Elster-Unternehmenskonto durchgeführt.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben immer die Meinung des Autors wieder, nicht meine. Ich schätze meine Leser als erwachsene Menschen und will ihnen unterschiedliche Blickwinkel bieten, damit sie sich selbst eine Meinung bilden können.

Mario Martin ist Ökonom und arbeitet als Software-Projektmanager in Berlin.

Bild: Shutterstock
Text: mm

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