Von Kai Rebmann
Jetzt also doch! Nachdem der bundesweit erste Prozess gegen Biontech in Hamburg vor wenigen Wochen kurzfristig noch verschoben werden musste, kam die zu erwartende Lawine heute vor dem Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) ins Rollen. Dort verklagt ein 58-jähriger Ingenieur den neureichen Pharma-Giganten auf 150.000 Euro Schmerzensgeld, dazu auf Schadenersatz in Höhe von bis zu 250.000 Euro. Grund: Der Mann ist auf dem rechten Auge nahezu vollständig erblindet und macht dafür die sogenannte „Impfung“ gegen Corona verantwortlich.
Zahlreiche Beobachter sehen diesen Prozess als wegweisend für die Entwicklung in den kommenden Wochen und Monaten an. Bundesweit sind hunderte ähnlich gelagerte Fälle anhängig. Mittendrin statt nur dabei ist nicht selten Joachim Cäsar-Preller, einer der bekanntesten Anwälte, wenn es in Deutschland um Forderungen auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz gegen Biontech und Co im Zusammenhang mit der mRNA-Gentherapie geht.
Der Jurist vertritt auch in Rottweil die Interessen des Klägers und weist gegenüber der „Welt“ auf eines der zentralen Probleme hin: „Der Staat nimmt in den Covid-19-Prozessen eine Doppelrolle ein, die problematisch ist.“ Dabei ist dies nur eine von zahlreichen Ebenen, die den Prozess um den wohl größten Medizin-Skandal in der Geschichte der Bundesrepublik so speziell und ein Stück weit auch einzigartig machen.
Ebene 1: Auf welcher Seite steht der Staat?
Cäsar-Preller spielt damit auf den Umstand an, dass die Bundesregierung, genauer gesagt Karl Lauterbach, quasi im Glashaus sitzen. Noch im März 2023 hatte der Gesundheitsminister in einer im ZDF gehaltenen Fensterrede erklärt, die Impfopfer könnten sich auf die Hilfe des Staates verlassen. Zudem appellierte Lauterbach an die Hersteller der sogenannten „Impfstoffe“, sich freiwillig an entsprechenden Hilfen zu beteiligen.
Solche und ähnliche Äußerungen dürften in den Rechtsabteilungen der Pharma für herzhaftes Gelächter gesorgt haben. Denn der Staat, hier die Bundesrepublik Deutschland, hat sich per Vertrag nicht nur zur Übernahme aller etwaigen Ansprüche gegen die Hersteller verpflichtet, sondern muss auch sämtliche Prozesskosten tragen, hier insbesondere die Honorare für Anwälte.
Karl Lauterbach steht also einmal mehr vor der Quadratur des Logik-Kreises. Oder anders ausgedrückt: Wer im Glashaus sitzt, sollte tunlichst nicht mit Steinen werfen. Tut der Minister dies aber trotzdem – sprich, verhilft den Impfopfern zum ihnen zustehenden Recht –, so hätte dies für die Bundesregierung höchst unangenehme, weil sehr kostspielige Folgen.
Ebene 2: Der moralische Aspekt
Das Bundesministerium versucht diesen offensichtlichen Interessenskonflikt mit einer lapidaren Argumentation vom Tisch zu wischen: „Regelungen zur Haftungsübernahme in den EU-Verträgen schränken die Ansprüche der Betroffenen nicht ein, und die Gerichte entscheiden über Schadensersatzbegehren auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Zudem, so heißt es in einer entsprechenden Erklärung weiter, würden sich etwaige Ansprüche nicht gegen das Ministerium richten, sondern gegen die Länder.
Im vorliegenden Fall wäre das Baden-Württemberg. Das Haus von Karl Lauterbach tut also so, als sei man bei dem Prozess in Rottweil nicht viel mehr als ein neutraler Beobachter, der mit Spannung der Dinge harrt, die da kommen mögen. Dass dem aber natürlich nicht so ist, belegt eine weitere Klausel aus den Beschaffungsverträgen, die bisher nur wenig Beachtung gefunden hat. Demnach muss das Gesundheitsministerium den Herstellern „Zugang zu Dokumenten und anderen Informationen“ gewähren und bei der Abwehr von Ansprüchen „angemessen“ mitwirken.
Nachfragen, was genau darunter zu verstehen ist, ließ das BMG gegenüber der „Welt“ unbeantwortet, es darf also reichlich spekuliert werden. Spätestens, wenn es sich dabei um personenbezogene Daten handeln sollte, hielte Rechtsanwalt Frank Bernardi dies jedoch für bedenklich. Als „Helikopter-Blick“ bezeichnet der Jurist jedenfalls die Tatsache, dass Biontech und Co dank dieser Klausel die in einem Verfahren gewonnenen Erkenntnisse in weiteren Prozessen verwenden könnten: „Wenn das so wäre, wäre das eindeutig ein Vorteil für die beklagten Impfstoffhersteller.“
Es entsteht also zunehmend der Eindruck, dass das Bundesgesundheitsministerium faktisch gar keine andere Wahl hat, als an der Seite der Pharmariesen zu streiten. Von den Hilfen, die Lauterbach großspurig angekündigt hat, werden die ungezählten Impfopfer also kaum etwas zu sehen bekommen. Ganz im Gegenteil: Der Staat, der seine Bürger durch direkten oder indirekten Druck – Stichwörter: Berufsverbot und Ausgangssperren – zur „Impfung“ genötigt hat, lässt diese mit den Folgen im Regen stehen.
Ebene 3: Funktioniert der Rechtsstaat noch?
Richtet man den Blick nun wieder zurück auf das Landgericht in Rottweil, so lässt sich erahnen, in welche Richtung die Reise für den 58-jährigen Kläger und hunderte weiterer Geschädigte gehen dürfte. Wie bisher schon, wenn es vor der deutschen Justiz um Fragen rund um Corona, „Impfung“ und Maßnahmen ging, so zeigt sich auch der hier zuständige Richter Dr. Torsten Hub stramm auf Linie.
Wenig überraschend kam es am ersten Verhandlungstag zu keiner Einigung zwischen den Beteiligten. Warum auch? Biontech wird sich hüten, auf irgendwelche Vergleiche einzugehen. Schließlich hat man ja zumindest aus finanzieller Sicht wenig bis gar nichts zu befürchten – der Staat zahlt ja gerne.
Nicht auszuschließen, dass sich das Gericht auch das Vorgehen gegen kritische Richter in der Vergangenheit als Warnung hat dienen lassen. Denn Richter Hub machte gleich zu Beginn deutlich, dass der Kläger mit einer Niederlage zu rechnen hat. Einem Bericht der „Bild“ zufolge leidet Detlef S. an einem zu hohen Cholesterin-Wert, so dass das Gericht für möglich halte, „dass der Augeninfarkt des Klägers auch auf dessen (individuellen) Risikofaktoren zurückzuführen ist.“
Darüber hinaus verwies Richter Hub auf „eine EU-Behörde“, womit wohl die EMA gemeint ist, die der Corona-„Impfung“ ein „positives Nutzen-Risiko-Verhältnis“ bescheinige. Erschreckend, wie schnell auch in diesem Fall die alten und zumindest für Teile der Bevölkerung längst widerlegten Kamellen aus dem Schrank geholt werden. Letztendlich seien die Hürden für einen möglichen Erfolg des Klägers „extrem hoch“. Dies vor allem deshalb, weil der einwandfreie Nachweis erbracht werden muss, dass die „Impfung“ der alleinige Auslöser des Augeninfarkts war.
Wohlgemerkt, zu diesen Einschätzungen gelangte das Gericht noch bevor auch nur ein Sachverständiger oder sonstiger Zeuge gehört worden wäre. Der SWR berichtet vielsagend, dass mit einer Entscheidung „frühestens Ende September“ gerechnet werde: „Beim Verkündungstermin am 29.9. könnte es aber auch die Entscheidung geben, noch Sachverständigengutachten einzuholen und in die Beweisaufnahme einzutreten.“
Vorgeschichte und Fazit
Detlef S. beschreibt den Beginn seines Leidenswegs in der „Bild“ so: „Am Tag nach der zweiten Impfung hatte ich Konzentrations- und Gedächtnisstörungen – und im rechten Auge sah ich Schatten. Das wurde immer schlimmer. Einen Monat später lag das Sehvermögen nur noch bei drei Prozent.“
Laut einer Diagnose der Uniklinik Tübingen wird diese infolge eines Augeninfarktes erlittene Schädigung dauerhaft sein. Für den Ingenieur hat das weitreichende Folgen. „Ich bin sehr niedergeschlagen. Ich war bis Sommer 2020 Werkleiter bei einem Autozulieferer, wollte 2021 bei einem anderen Arbeitgeber wieder durchstarten. Jetzt bekomme ich wegen meiner Erkrankung nur noch Absagen“, wie Detlef S. zu Protokoll gibt.
Anwalt Joachim Cäsar-Preller verweist zudem auf eine mögliche Ursache, die bis vor kurzem noch als Verschwörungstheorie galt, inzwischen aber Fakt ist: „Die Impf-Charge, die bei meinem Mandanten verwendet wurde, hat mehrere Tote und Schwergeschädigte verursacht.“ Zu den häufigsten Impfschäden, die er im Kreise der bundesweit von ihm vertretenen Mandanten beobachtet hat, zählt der Jurist Thrombosen, Herzerkrankungen und chronische Müdigkeit.
Sollte Detlef S. vor dem Landgericht Rottweil wider Erwarten aber doch noch Recht bekommen, so wäre das nicht weniger als eine Sensation. Denn ein Schuldspruch gegen Biontech und die damit verbundene Verpflichtung zur Zahlung von Schmerzensgeld und/oder Schadenersatz – die dann wiederum am Staat hängenbliebe –, würde das ohnehin schon auf sehr tönernen Füßen stehende Kartenhaus der durch die Bundesregierung(en) in den letzten Jahren betriebenen Impf-Propaganda wohl vollends zum Einsturz bringen.
Und welcher Richter, der in Deutschland etwas auf sich hält, will schon enden wie zum Beispiel Christian Dettmar? Dem als „Sensationsrichter von Weimar“ bekanntgewordenen Juristen wurde schließlich ein kritisches Urteil gegen die Maskenpflicht in Schulen zum Verhängnis. In Rottweil jedenfalls scheint dieser Warnschuss angekommen zu sein…
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Kai Rebmann ist Publizist und Verleger. Er leitet einen Verlag und betreibt einen eigenen Blog.
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