Corona macht krank, Corona kann töten.
Corona ist schlimm, verändert die Gesellschaft und das Leben. Darüber berichten wir. Geschichten, die es nicht in die Medien schaffen.
Wir geben Zahlen einen Namen und eine Seele. Die Serie „Kollateralschaden“ basiert auf Berichten Betroffener der Coronapolitik. Damit keiner sagen kann: „Das haben wir nicht gewusst!“
Herr Doktor fälscht die Totenscheine
Von Johanna und Frank Wahlig
Mehrmals fälscht ein Krankenhausarzt, Dr. M., in Bayern auf Anweisung des Chefarztes Totenscheine. Die Patienten waren an Krebs, Herz- oder Kreislaufleiden gestorben. Dr. M. soll den Totenschein auf „Corona“ umschreiben. Nachträglich. Ihn plagt das Gewissen. Dann reicht es ihm. „Das ist Urkundenfälschung!“, sagt er und verweigert diesen Dienst. Leserinnen unserer Kolumne, deren Angehörige in Kliniken mit negativem Coronatest „an oder mit Corona“ verstorben sein sollen, bestätigen diesen Verdacht. Die Frage nach dem „Warum?“ ergibt sich aus der Frage: „Wem nützen die falschen Corona-Toten?“
Provision auf Totenschein
Im Coronajahr 2020 gibt es keine pandemiebedingte Übersterblichkeit. Das bestätigen Bundesämter und Statistiker, wie Göran Kauermann von der LMU München in FOCUS Online bestätigt. „Wir haben bei der Auswertung der Todeszahlen der Vorjahre im Vergleich zum letzten Jahr gesehen, dass es über das ganze Jahr hinweg betrachtet durchschnittlich in ganz Deutschland kaum eine nennenswerte Übersterblichkeit gab.“
Auch die Grippetoten sind „ausgestorben“. Die Gesundheitsämter in Berlin melden für die Grippesaison 2020/21 seit Herbst fünf bestätigte Grippefälle.
Seit 2020 steht „Corona“ im Totenschein.
Ältere Menschen verbringen ihre letzten Tage und Wochen oft in Heimen und Kliniken. Allein. Erhalten die Angehörigen dann Nachricht vom Ableben des Angehörigen ist die Überraschung manchmal groß. Nicht Krebs, Herz-, Kreislaufversagen steht nach langer, bekannter Krankheit im Totenschein: Die Zahl der alten Menschen, bei denen „Corona“ bzw. „Covid-19“ im Totenschein steht ist hoch. Auch nach mehreren negativen Corona-Tests.
Juristin Cornelia aus Bayern, Unternehmerin Iris aus Brandenburg, eine Altenpflegerin aus Berlin: Ihre alten und kranken Angehörigen starben mit vielen Grundleiden trotz negativer Coronatests gemäß Totenschein an „Covid-19“.
Straftat per Totenschein
Das Fälschen von Totenscheinen kann als Ordnungswidrigkeit oder Falschbeurkundung nach §271 StGB angesehen werden. Freiheitsstrafe: drei Monate bis zu fünf Jahre. Die betreffenden Ärzte stehen also mit einem Bein im Gefängnis: Wenn eine Therapie der Covid-19-Erkrankung im Vorfeld nicht stattgefunden hat, weil die Erkrankung möglicherweise gar nicht vorgelegen hat. Dies wäre dann gar als Unterlassung einer entsprechenden Behandlung auszulegen. Und wenn nachträglich eine Provision für eine möglicherweise nicht vorhandene Erkrankung erzielt werden sollte, so wäre dies gar als Betrug nach §263 StGB zu bewerten.
Wem nützen die falschen Corona-Toten?
Das kriminelle Verhalten der Ärzte scheint erwünscht. Die Corona-Todeszahlen hoch zu halten nützt in der allgemeinen pandemischen Lage zum einen den Regierenden und der Politik. Je beeindruckender die Infektions- und Todeszahlen, desto höher ist die Akzeptanz der staatlich verordneten Coronamaßnahmen. Ob beim Gesundheitsamt vor Ort, im Land oder im Bund.
„Möglicherweise möchten sich Ärzte und Kliniken auch bei der Pharmaindustrie beliebt machen“, mutmaßt Dr. M., der Arzt aus Bayern. „Sie tanzen nach der Pfeife der Pharmalobby“, sagt er. Im vorauseilenden Gehorsam.
Der Arzt aus Bayern wurde fünfmal angehalten, Totenscheine nachträglich „auf Corona“ umzuschreiben. Von der Klinikleitung. Dann verweigert er den Dienst dieser „manipulativen Leichenschau“ und rät dem Chefarzt, diese Straftat selbst zu begehen.
Kliniken und Bestatter verdienen mit
Nicht nur die Krankenhausärzte stellten nachträglich Covid-Totenscheine aus, sagt Dr. M. Auch Hausärzte, Klinikleitungen und Gesundheitsämter unterstützen dabei. „Wenn die Totenscheine manipuliert werden, dann stimmen die Infektionszahlen nicht und die Todeszahlen auch nicht“, sagt der Arzt aus Bayern.
Offizielle Anweisungen und Abrechnungen für gefälschte Totenscheine gebe es natürlich nicht, sagt der Krankenhausarzt. Stirbt ein Patient aber an oder mit Corona, erhalten Kliniken, wie etwa die Charité, rückwirkend 40 bis 80 Euro für eine nachträglich erkannte Infektion. Provision per Totenschein. Ob für die nachträglich als „infiziert“ gemeldeten Patienten rückwirkend eine „Corona-Behandlung“ abgerechnet wird? Darüber gibt es keine Auskunft. Ob die nachträglich als „infiziert“ gemeldeten Patienten in die Statistik einfließen wie die „falschen Corona-Toten“? Der Verdacht liegt nahe! Als letztes Glied in der Fälschungskette verdienen auch die Bestatter mit. Die Kosten für die „letzte Reise“ steigen mit jedem „Corona-Totenschein“.
Wer aus seinem beruflichen oder privaten Leben einen „Kollateralschaden“ melden möchte: Vertraulich und persönlich, per E-Mail an [email protected]
Text: Johanna und Frank Wahlig
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