Frankreich droht Kritikern der mRNA mit Gefängnis Bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe

Von Kai Rebmann

„Der Ausbruch der nächsten Pandemie ist nur eine Frage der Zeit.“ Sätze wie diese waren in dieser Woche in der französischen Nationalversammlung zu vernehmen. Und sie sollen ein hochumstrittenes Gesetz rechtfertigen, das am Mittwoch in erster Lesung mit 151 zu 73 Stimmen auf den Weg gebracht wurde.

Eine Mehrheit um das Lager von Präsident Emmanuel Macron und der Sozialdemokraten will jegliche Kritik an „medizinischen Behandlungen“ verbieten, die nach dem „Stand der Wissenschaft offensichtlich geeignet“ sind, um Krankheiten zu behandeln bzw. „schwerwiegende Folgen für die physische oder psychische Gesundheit“ abzuwenden.

Auch wenn die mRNA-„Impfstoffe“ in dem Gesetz nicht ausdrücklich genannt werden, dürfte klar sein, worauf diese Initiative abzielt. Offensichtlich hat man aus den Erfahrungen der Corona-Jahre gelernt und möchte künftige Debatten um etwaige Impfpflichten oder ähnliche Maßnahmen schon im Keim ersticken. Politiker aus der Opposition bezeichnen das Gesetz bereits als „Artikel Pfizer“ und sehen einen „Kampf gegen die Alternativmedizin“.

Abweichende Meinungen unerwünscht

In dem Papier geht es um die „Verstärkung des Kampfes gegen sektiererische Abweichungen“ („Renforcer la lutte contre les dérives sectaires“). Gemeint sind damit augenscheinlich von der Wissenschaft – oder dem, was als „die Wissenschaft“ gilt – abweichende Meinungen, ausdrücklich auch solche von Fachleuten wie Ärzten oder Pflegepersonal.

Im Zentrum der Kritik steht Artikel 4 des Gesetzes und dort die Absätze 2 und 4. Unter Absatz 2 heißt es: „Die Aufforderung zum Abbruch oder Verzicht einer therapeutischen oder prophylaktischen medizinischen Behandlung wird mit einem Jahr Freiheitsstrafe und 15.000 Euro Geldstrafe bestraft, wenn dieser Abbruch oder Verzicht als vorteilhaft für die Gesundheit der adressierten Personen dargestellt wird, obwohl dies nach dem Stand der Wissenschaft offensichtlich geeignet ist, für sie [die adressierte Personen] in Anbetracht der Krankheit, an der sie leiden, schwerwiegende Folgen für ihre physische oder psychische Gesundheit zu haben.“

Im Klartext: Jede andere Behandlungsform als die von „der Wissenschaft“ empfohlene, kann im schlimmsten Fall zu einer Strafverfolgung führen. Selbst Ärzte, die ihren Patienten zum Beispiel von einer mRNA-„Impfung“ abraten, können auf Grundlage dieses Gesetzes künftig ins Visier von Polizei und Staatsanwaltschaft geraten. Der Text bezieht sich nicht nur auf therapeutische Behandlungen bereits bestehender Krankheiten, sondern ausdrücklich auch auf „prophylaktische medizinische Behandlungen“.

Opposition befürchtet ‚Mord an der Freiheit‘

Doch damit noch nicht genug: Unter Absatz 4 heißt es weiter: „Wenn die in den ersten beiden Absätzen beschriebene Aufforderung Wirkung gezeigt hat, erhöhen sich die Strafen auf drei Jahre Freiheitsstrafe und 45.000 Euro Geldstrafe.“

Spätestens hier wird klar: Absatz 2 beschreibt alleine den Versuch, einem Dritten entweder von einer bestimmten Behandlung – zum Beispiel einer „Impfung“ – abzuraten oder eine alternative Behandlung zu empfehlen – zum Beispiel die Stöcker-Impfung. Absatz 4 beschreibt die möglichen strafrechtlichen Folgen, falls es nicht nur beim Versuch geblieben ist, sondern der Dritte der Empfehlung – zum Beispiel seines Arztes oder Apothekers – gefolgt ist.

Vor dem Hintergrund der offensichtlichen Tragweite dieses Gesetzestextes kann auch die Heftigkeit der politischen Debatte kaum überraschen, die darüber in Paris geführt wird. Thomas Ménagé, Abgeordneter des Rassemblement National von Marine Le Pen sieht damit eine „freiheitsfeindliche Entwicklung“ und einen „Libertizid“ auf Frankreich zukommen.

Jean-François Coulomme vom Linksaußen-Bündnis La France Insoumise begrüßt zwar die Bekämpfung aus seiner Sicht „gefährlicher sektiererischer Entwicklungen“, warnt andererseits aber davor, damit auch „Praktiken der ergänzenden Pflege oder die Inanspruchnahme von phytotherapeutischen Produkten“ zu kriminalisieren.

Und aus den Reihen der Macron-Partei kommen Stimmen, die die Kritiker des Gesetzes schon als eine „beschämende Allianz gegen die Wissenschaft“ diffamieren.

Bezeichnend: Wo eine juristische, gesellschaftliche und nicht zuletzt auch politische Aufarbeitung der Corona-Jahre längst überfällig wäre, wird der Weg genau in die entgegengesetzte Richtung bereitet. Kritiker der mRNA-„Impfung“ – oder was immer da in Zukunft noch kommen möge – sollen künftig offenbar noch leichter mundtot gemacht werden können. Ausschlaggebend dafür, ob eben diese Kritik straffrei geübt werden darf, soll demnach die Meinung der Wissenschaft sein – der „richtigen“ Wissenschaft wohlgemerkt.

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