„Ein Klima der Angst wird geschaffen“ Hausdurchsuchungen bei Kritikern der Corona-Politik

Am Dienstag wurden zeitgleich mindestens acht Hausdurchsuchungen bei Kritikern der Corona-Politik sowie Richtern durchgeführt. Offizieller Grund: Der Vorwurf der Rechtsbeugung gegen den Weimarer Richter Christian Dettmar. Dieser hatte in seiner Sensations-Entscheidung die Masken- und Testpflicht an Schulen für rechtswidrig erklärt (siehe hier). Als Reaktion darauf gab es später eine Durchsuchung seiner Wohnung, seines Büros und seines Autos durch die Polizei, auch sein Smartphone wurde beschlagnahmt. Die Initiative dazu ging von der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft aus, die in Thüringen einer Landesregierung unter Leitung eines „Linken“-Ministerpräsidenten bzw. einem grünen Justizminister untersteht.

Wie das Portal2020 News berichtet, sind heute die Wohnungen und/oder Büroräume von Richter Christian Dettmar, Richter Matthias Guericke, dem Verfahrensbeistand der Kinder, der Mutter der fraglichen Kinder, Prof. Dr. Ulrike Kämmerer, Prof. Dr. Christian Kuhbandner, Prof. Dr. Ines Kappstein und Ulrich Masuth durchsucht worden und deren Handys, Computer sowie diverse Unterlagen beschlagnahmt worden. Das Portal schreibt: „Pikant: die Polizei hat dabei die Original-Gerichtsakte in ihren Besitz gebracht. Betroffen von den Razzien sind auch die Bundestagskandidaten der Partei „Die Basis“ Prof. Ulrike Kämmerer und Ulrich Masuth.“

Der Vorwurf der Rechtsbeugung durch den Weimarer Richter ist juristisch höchst umstritten. Laut Dettmars Anwalt Gerhard Strate wirft die Staatsanwaltschaft dem Richter vor, gegen Paragraf 1666 („Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“) des Bürgerlichen Gesetzbuchs verstoßen zu haben. Die Vorschriften in Absatz 4 dort besagen aber, dass ein Familiengericht auch bevollmächtigt ist, „Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten“ zur Abwendung von Gefahren für Kinder zu treffen. Richter Dettmar sei davon ausgegangen, dass mit „Dritten“ auch öffentliche Institutionen wie Schulen gemeint seien. Dies sei eine „absolut vertretbare Position“, so der Anwalt.

Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe deckt diese Rechtsauffassung. Es zeigt in seinem Beschluss, über den wir hier berichtet haben, auf, dass ein Familiengericht gemäß § 1666 BGB verpflichtet ist, nach pflichtgemäßem Ermessen Vorermittlungen einzuleiten: Ein Familiengericht kann demnach die Prüfung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliege, nicht einfach auf das Verwaltungsgericht verlagern. Das OLG Karlsruhe hatte diesen Beschluss gefasst, weil eine Mutter aus Pforzheim gegen die schulischen Corona-Maßnahmen geklagt hatte. Sie sah, wie die Weimarer Eltern, das körperliche, seelische und geistige Wohl ihrer Kinder gefährdet. Das Pforzheimer Familiengericht wollte den Fall nicht untersuchen und verwies an das Verwaltungsgericht.

Bundesgerichtshof muss entscheiden

Das Oberlandesgericht in Jena sah das dann offenbar genau umgekehrt. Der Familienrichter habe gar keine Zuständigkeit in der Frage gehabt, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Die gerichtliche Kontrolle staatlicher Anordnungen zum Corona-Schutz obliege „allein den Verwaltungsgerichten“. Die Jenaer Richter ließen wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Möglichkeit einer Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu. Nun wird dieser möglicherweise entscheiden müssen, welche der beiden diametral entgegengesetzten Rechtsauffassungen Bestand hat – die aus Jena oder die aus Karlsruhe.

Der Richter Dettmar hatte entschieden, dass die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellt. Und zwar so gravierend, dass sich ohne ein Einschreiten eine erhebliche Schädigung von Kindern mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der Richter erklärte in seiner Entscheidung: „Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender ‘Gegenstände‘).“ Der gesamte Beschluss (Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21) umfasst 178 Seiten und ist eine Generalabrechnung mit den Corona-Vorschriften an Schulen. Sie finden Details hier.

„Es mag hier im Detail noch juristischen Klärungsbedarf geben, eine Rechtsbeugung ist aber ausgeschlossen, wenn sich ein Richter einer vertretbaren Rechtsauffassung anschliesst, vorliegend dürfte diese sogar die einzige sein, die dem hohen Gut der Kindswohlsicherung Rechnung trägt“, schreibt das Portal 2020News: „Umso befremdlicher ist das massive Vorgehen der Staatsanwaltschaft Erfurt. Diese hat am heutigen Tage nicht nur erneut eine Hausdurchsuchung bei Richter Dettmar durchgeführt. In ihrem Auftrag ist die Polizei zeitgleich bei vier mutmasslichen Zeugen der vorgeblichen Straftat vorstellig geworden und hat dort Arbeitsmittel und Dokumente beschlagnahmt.“

Betroffen sei zudem Richter Guericke, der in Weimar ebenfalls eine massnahmenkritische Entscheidung getroffen hatte. Er hat keine Verbindung zum Verfahren von Richter Dettmar. „Eine Hausdurchsuchung wurde demnach auch bei dem Verfahrensbeistand, der die Interessen der Kinder vertritt, durchgeführt“, so das Portal 2020News: „Die Mutter, die das Verfahren gemäss § 1666 BGB angeregt hatte, hat soeben gegen den die Zuständigkeit von Richter Dettmar verneindenden Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts Beschwerde beim BGH einlegen lassen. Der Verfahrensbeistand hatte sich grade die Original-Gerichtsakte kommen lassen. Die Akte lag noch ungeöffnet im Posteingang und ist von der Polizei aus den Kanzleiräumlichkeiten entfernt worden. Eine mögliche Vernichtung von Beweismitteln steht zu befürchten.“

‘Im Büro die Mitarbeiter genötigt‘

Weitere Hausdurchsuchungen betrafen die Gutachter, auf die der Weimarer Richter zurückgriff. So wurden laut 2020News die Privaträume von Frau Prof. Kämmerer und ihr Büro durchsucht: „Im Büro wurde die Mitarbeiterin genötigt, der Mitnahme von Unterlagen zuzustimmen. Bemerkenswerterweise befand sich unter den von der Polizei beschlagnahmten Dokumenten auch das Buch ‚Das PCR-Test-Desaster‚ von Illa. ‘Das ist ein ausgesprochen ungewöhnlicher Vorgang,‘ so Frau Prof. Kämmerer. ‘Ich habe schon in diversen Verfahren als (sachverständige) Zeugin ausgesagt. Normalerweise wird man zu einer Aussage vorgeladen und dann von der Polizei oder vom Gericht befragt. Es ist unglaublich, dass die Polizei ohne Not einfach alle möglichen Unterlagen, mein Handy und meinen Computer beschlagnahmt und sich so Zugang zu meiner gesamten Korrespondenz auch in meiner Eigenschaft als Spitzenkandidatin der Partei dieBasis für die Bundestagswahl verschafft.'“

Bereits Mitte Juni fand eine Hausdurchsuchung bei dem Impfexperten Prof. Dr. Stefan Hockertz statt. Er ist einer der bekanntesten Kritiker der aktuellen Impfkampagne. Interviews mit ihm wurden wiederholt in den sozialen Medien zensiert, etwa auf meinem Kanal auf Youtube. Offiziell wurde die Hausdurchsuchung mit dem Verdacht von Steuerstraftaten begründet. Hockertz weist das zurück und spricht von einem politischen Hintergrund: Der Professor kontert mit Galgenhumor: „Jetzt fehlen nur noch Festnahmen. Und öffentliche Hinrichtungen der Corona-Kritiker.“

Aber die sind wohl gar nicht nötig. Kritiker warnen, dass mit den Durchsuchungsaktionen Angst bei Kritikern der Corona-Maßnahmen ausgelöst wird. Diese sind zum Teil auch anderen Unannehmlichkeiten ausgesetzt, wie etwa der offenbar systematischen Kündigung von Bankkonten, die auch mich als kritischen Journalisten erfassten. Zudem erfolgen massive und beinahe synchrone Diskreditierungs- und Verleumdungsaktionen, etwa durch steuerlich begünstigte Portale und Medien, die von staatlichen Hilfen oder Anzeigen profitieren. Viel spricht dafür, dass hier ganz gezielt ein Klima der Angst geschaffen wird. Viele Kritiker der Corona-Maßnahmen in Deutschland denken bereits darüber nach, das Land zu verlassen oder haben dies bereits getan.

PS: Auch wenn es eine Wiederholung ist, und nicht die erste – es wäre sträflich, hier nicht die Warnung der viel zu früh verstorbenen DDR-Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley hinzuzufügen.

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!

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Bild: Shutterstock
Text: br


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