GEZ-dreist: Nach Anzeige gegen mich legt WDR noch einen drauf Gebührensender außer Rand und Band

Der Westdeutsche Rundfunk WDR hat mich im November 2020 angezeigt und so massive Polizeiaktionen gegen mich ausgelöst. So wurde ich etwa zur Fahndung ausgeschrieben, was zu einem Polizeibesuch in meinem Mietshaus und zum Festhalten an der Grenze führte (siehe hier). In meinen Augen waren die Vorwürfe von Anfang an den Haaren herbeigezogen und offensichtlich abwegig. Die Staatsanwaltschaft hat sie, nachdem das Verfahren fast anderthalb Jahre wie ein Damokles-Schwert über mir hing und ich ein halbes Jahr gar nicht wusste, was mir vorgeworfen wird, eingestellt. Erst durch die Einsicht in die sage und schreibe 300 Seiten dicke Akte erfuhr ich, wer mich angezeigt hat. Ich schickte daraufhin dem WDR eine Presseanfrage. Die Antwort hat mich umgehauen – es ist eine Antwort-Verweigerung. Und der Vorwurf gegen mich wird – obwohl auch von der Staatsanwaltschaft als falsch befunden – wiederholt. Besonders heftig: All diese Arroganz und Dreistigkeit wird mit Zwangsgebühren finanziert. Lesen Sie hier meinen Briefwechsel mit dem WDR, der auch Gebühren-Verweigerer hinter Gitter bringt und seine Gebührenzahler als „Umweltsäue“ beschimpfen lässt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

der WDR hat am 23.11.2020 gegen mich Strafanzeige stellen lassen.

Ich habe dazu folgende Fragen:

1.) Wie viel Honorar zahlten Sie dem Anwalt?
2.) Wie wurde das Honorar aufgeteilt zwischen Ihnen und Ihren Mitarbeitern?
3.) Warum griffen Sie nicht auf Ihre hauseigenen Juristen zurück, sondern nahmen kostenpflichtig externe juristische Hilfe in Anspruch?
4.) Warum wurde, wie Ihr Anwalt schreibt, ein Gutachten über einen Twitter-Tweet für Ihre Anzeige erstellt?
5.) Wie viel kostete dieses Gutachten?
6.) Wie war die Aufteilung der Kosten für dieses Gutachten zwischen Ihnen und den beiden Mitarbeitern?
7.) Wer in Ihrem Haus hat die Entscheidung zur Erstattung der Anzeigen getroffen?
8.) Wer in Ihrem Haus hat die Entscheidung getroffen, dass ein Anwalt mit der Anzeige beauftragt wird?
9.) Wer hat diesen Anwalt ausgewählt?
10.) Gab es eine Ausschreibung für diesen Auftrag an einen Anwalt?
11.) Falls es keine Ausschreibung gab – wie wurde die Wirtschaftlichkeit sichergestellt?
12.) Haben Sie Alternativ-Angebote von anderen Anwälten eingeholt?
13.) Was war die finanzielle Basis für den Auftrag? Wie hoch war der vereinbarte Stundensatz?
14.) Wurde bei Erteilung des Auftrags an den Anwalt eine Deckelung der Honorarkosten vereinbart?
15.) Wie oft arbeiten Sie mit dem Anwalt zusammen?
16.) Ich habe zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass Ihre Mitarbeiter auf der Demonstration waren und mich sofort von diesem Verdacht distanziert. Ich konnte sogar nachweisen, dass es nicht Ihre Mitarbeiter waren, die auf der Demonstration gefilmt wurden. Warum haben Sie dennoch gegen mich Anzeige erstattet?
17.) Bedauern Sie das Erstatten der Anzeige, nachdem die Staatsanwaltschaft nun klar machte, dass sie unberechtigt war und das Verfahren einstellte?
18.) Planen Sie eine Entschuldigung bei mir?
19.) Planen Sie, die mir entstandenen Anwaltskosten zu erstatten?

Mit freundlichen Grüßen
Boris Reitschuster


Sehr geehrter Her Reitschuster,

vielen Dank für Ihre Anfragen, die wir schnellstmöglich beantworten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jochen Reinhardt

WDR Kommunikation | CvD

Westdeutscher Rundfunk


Sehr geehrter Herr Reitschuster,

der WDR hat Anzeige gegen Sie erstattet, da Sie fälschlich verbreitet haben, WDR-Reporter hätten bei Dreharbeiten eine Szene inszeniert, was nicht der Wahrheit entsprach. Eine solche Inszenierung würde unseren journalistischen Grundsätzen und der journalistischen Ethik widersprechen, darum hat sich der WDR gegen diese falsche Nachrede gewehrt. Zu juristischen Einzelheiten äußern wir uns nicht.

Freundliche Grüße
Ihr Team der WDR Kommunikation
[email protected]


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke für Ihre Antwort, auch wenn Sie leider ausweichen und man eigentlich nicht von einer Antwort sprechen kann, sondern eher von einer Verweigerung einer solchen sprechen muss.

Sie schreiben, Sie würden sich „zu juristischen Einzelheiten“ nicht äußern. Das halte ich für ein Wegducken.

Sie beantworten aber leider auch die Fragen von mir nicht, die gar nicht juristisch sind. Etwa die Fragen nach den Kosten für die Anwälte, nach den Kosten des Gutachtens, nach der Kostenaufteilung zwischen WDR und Mitarbeitern für diese Ausgaben, und nach den Gründen für das Beauftragen externer Anwälte statt der hauseigenen Rechtsabteilung. Als mit Zwangsgebühren finanzierte Anstalt sind Sie hier Ihren Zwangsgebührenzahlern besondere Rechenschaft schuldig – ebenso als öffentlich-rechtliche Körperschaft. Bitte beantworten Sie also die diesbezüglichen Fragen.

Sie schreiben: „Der WDR hat Anzeige gegen Sie erstattet, da Sie fälschlich verbreitet haben, WDR-Reporter hätten bei Dreharbeiten eine Szene inszeniert, was nicht der Wahrheit entsprach.“ Sie unterstellen mir – mit Ihrem Schreiben erneut – eine falsche Nachrede.

Das ist geradezu dreist. Denn die Staatsanwaltschaft hat ja das Verfahren, das durch Ihre Anzeige wegen „übler Nachrede“ initiiert wurde, eingestellt. Insofern wäre hier zu prüfen, ob nicht Sie hier „üble Nachrede“ betreiben, indem Sie mir erneut „üble Nachrede“ unterstellen, was ja auch nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht zutrifft.

Bitte erklären Sie mir, wo ich behauptet haben soll, dass WDR-Reporter bei Dreharbeiten die einschlägigen Szenen inszeniert haben sollen – in meinen beiden Artikeln, auf die Sie sich beziehen, weise ich diesen Verdacht ja explizit zurück. Umso rätselhafter ist für mich nicht nur die Anzeige, sondern auch Ihr weiteres Festhalten an dem Vorwurf, auch nachdem ihn die Staatsanwaltschaft widerlegt hat.

Ich freue mich auf Ihre Ausführungen und bin sehr gespannt.

Mit hochachtungsfreien Grüßen

Boris Reitschuster

Diejenigen, die selbst wenig haben, bitte ich ausdrücklich darum, das Wenige zu behalten. Umso mehr freut mich Unterstützung von allen, denen sie nicht weh tut!


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