Hat Regierung Mitverantwortung für Bluttat im Zug von Ibrahim A.? Höchst brisante Behörden-Interna, die große Medien verschweigen

Es werden immer unglaublichere Details zu der Bluttat im Regionalzug von Kiel nach Hamburg am 25. Januar bekannt. Der staatenlose Palästinenser Ibrahim A. hat dort nach bisherigen Erkenntnissen eine 16-Jährige und einen 19-Jährigen mit einem Messer getötet und sieben Menschen verletzt, einige davon schwer. Der Mann hatte bereits früher andere Menschen mit dem Messer attackiert, ein Opfer sogar lebensgefährlich verletzt. Im Gefängnis deutete er an, einen Terroranschlag begehen zu wollen. Was nichts daran änderte, dass er kurz vor der Tat auf freien Fuß kam. Die Liste der Ungeheuerlichkeiten war schon bisher erschreckend lang.

Was jetzt aber herauskam, würde in einer funktionierenden Demokratie mit kritischer Medienlandschaft ein mittleres Beben verursachen und zu Rücktrittsforderungen führen. Im Deutschland des Jahres 2023 wird allerdings nur ein Bruchteil der Menschen davon erfahren – allen voran zahlende Abonnenten der „Welt“. Deren Artikel mit der politischen Sprengkraft einer Bombe ist leider hinter einer Bezahlschranke versteckt. Er legt nahe, dass die Ampel-Regierung eine Mitverantwortung an der grausamen Tat hat.

Die Quintessenz: Im Zuge ihrer Recherchen zu Brokstedt fanden die Kollegen Unglaubliches heraus. Nämlich, dass das Bundesamt für Migration die Zahl der Mitarbeiter, die deutschlandweit für die Überprüfung von Schutztiteln zuständig sind, stark reduziert hat. Aufgrund einer Ampel-Reform. Der Personalmangel kann mit dafür verantwortlich sein, dass Ibrahim A. zum Tatzeitpunkt noch in Deutschland war und seine Opfer schwer verletzt wurden bzw. ums Leben kamen.

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Subsidiärer Schutztitel

Aber alles der Reihe nach. Als Ibrahim A. mit dem Messer auf seine wehrlosen Opfer losging, hatte er einen sogenannten „subsidiären Schutztitel“. Somit war er als Asylbewerber anerkannt und eine Abschiebung unmöglich. Die käme erst infrage, wenn das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihm diesen Schutztitel aberkannt hätte.

Ein entsprechendes Verfahren hat das BAMF schon länger als ein Jahr vor der Tat eingeleitet. Aber es wurde nie abschließend bearbeitet. Mindestens genauso brisant: Es verstrich viel Zeit, bevor das Verfahren überhaupt eingeleitet wurde. Es ist eine Geschichte von unglaublichem Behördenversagen. „Denn Ibrahim A. war schon in seiner Zeit in Nordrhein-Westfalen, wo er bis 2020 gemeldet war, dreimal verurteilt worden, etwa wegen gefährlicher Körperverletzung“, wie die „Welt“ schreibt: „Doch die dort zuständige Ausländerbehörde Euskirchen schätzte seine Taten offenbar zu gering dafür ein, um das BAMF darüber zu informieren, damit das Bundesamt ein Verfahren zum Entzug des Schutztitels hätte einleiten können.“

Was hätte Ibrahim A. noch tun müssen, damit die Ausländerbehörde im CDU-regierten NRW tätig geworden wäre? Hätte er erst jemanden umbringen müssen? Erst nach dem Umzug von Ibrahim A. in die Schleswig-Holsteinische Landeshauptstadt Kiel im Juli 2021 machte es die Ausländerbehörde dort besser: Sie schrieb an das BAMF. Doch bis dieses reagierte und tatsächlich ein Widerrufsverfahren einleitete, verstrich laut „Welt“ weitere kostbare Zeit. Es dauerte Monate, bis das BAMF am 19. November 2021 reagierte.

Adresse unbekannt

Je weiter man die Geschichte liest, umso unglaublicher wird sie. Und erinnert eher an ein Irrenhaus als an eine funktionierende Verwaltung. „Bis zum März 2022 versuchte dann das BAMF dreimal vergeblich, Ibrahim A. zu kontaktieren, um ihn in seinem Widerrufsverfahren anzuhören. Dies scheiterte daran, dass dem Bundesamt die richtige Adresse nicht bekannt war“, schreibt die „Welt“: „Dem BAMF sei nicht mitgeteilt worden, dass der Mann wegen einer neuerlichen Straftat, einem Messerangriff, in Hamburg im Gefängnis saß.“

Sie glauben, damit ist die Spitze des Behördenversagens erreicht? Mitnichten. „Auch in dem dreiviertel Jahr seit dem letzten erfolglosen Zustellversuch des BAMF und der Tat in Brokstedt gelang es dem Amt nicht, eine Anhörung des Palästinensers zu ermöglichen“, wie das Blatt berichtet: „Für eigene Recherchen nach seinem Aufenthaltsort fehlte dem durch die steigende Zuwanderung stark beanspruchten BAMF offenbar die Kapazität, wie es Beamte aus Zuwanderungsbehörden schildern.“

Dafür haben unsere Behörden die Kapazität, kritische Journalisten wie mich zur Fahndung auszuschreiben und dann auch nach ihnen zu fahnden, in großer Zahl Ärzte wegen Maskenattesten zu drangsalieren und Haftstrafen zu verhängen, mit Tausenden Beamten Kukident-Putschisten zu verfolgen und Regierungskritiker wie Michael Ballweg oder Oliver Janich mit großem Verwaltungsaufwand ins Gefängnis zu bringen – ebenso TV-Gebühren-Verweigerer wie Georg Thiel.

Drastisch reduziert

Der Grund dafür, dass das BAMF so schlecht arbeitet, ist schier unglaublich: Das Amt „hat sein Personal für den Entzug von Schutztiteln nämlich drastisch reduziert“, schreibt die Welt: „Waren Anfang 2020 noch 830 Mitarbeiter mit den Widerrufs- und Rücknahmeverfahren beschäftigt, waren es ein Jahr später nur noch 520, Anfang 2022 nur noch 202 und aktuell sind es 112“. Also eine Verringerung um mehr als das Siebenfache!

Mit anderen Worten: Kriminelle Asylbewerber haben um ein Vielfaches bessere Chancen, ihren Schutzstatus zu behalten – zumindest viel länger als bisher. Damit wird die Sicherheit der eigenen Bevölkerung massiv gefährdet.

Dem BAMF zufolge ist der Grund für  diesen unglaublichen Rückgang vor allem die Abarbeitung der Prüfungsfälle aus den Jahren 2015 bis 2017. Mit anderen Worten: Hunderttausende alte Asylentscheidungen müssen überprüft werden. Dahingehend, ob die Betroffenen zu Unrecht Asyl erhalten haben oder der Grund für das Asyl weggefallen ist. Etwa, weil das Herkunftsland sicherer wurde oder sie schwere Straftaten begangen haben.

Nur noch anlassbezogen

Und jetzt kommt de Hammer: „Die jüngste Verringerung auf aktuell nur noch 112 Mitarbeiter, die für alle Überprüfungen von Schutztiteln in ganz Deutschland zuständig sind, erklärt das BAMF mit einer Reform der Ampel-Regierung“, wie die „Welt“ schreibt. Sie zitiert dazu das BAMF wie folgt: „Mit dem zum 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Gesetz zur Beschleunigung der Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren soll die Widerrufsprüfung nur noch anlassbezogen erfolgen.“ Anlassbezogen heiß dem Bericht zufolge: aufgrund von „Hinweisen von Ausländer-, Sicherheits-, Strafverfolgungs- und Leistungsbehörden an das Bundesamt, beispielsweise zu schweren Straftaten oder Hinweisen auf Täuschungshandlungen“.

Bis Ende 2022 war das BAMF von Gesetz wegen verpflichtet, in einer „Regelüberprüfung“ jede einzelne Anerkennung von Asylbewerbern alle drei Jahre erneut zu überprüfen. Der Hintergrund dafür: Schon nach drei bis fünf Jahren haben alle, die eingereist sind, Anspruch auf einen Daueraufenthaltstitel, wenn sie sich um Integration bemühen oder zumindest glaubhaft diesen Eindruck vermitteln. Mit anderen Worten: Schon nach so kurzer Zeit kann jeder, der zu Unrecht Asyl bekommen hat, zum Dauer-Einwanderer werden. Die bisherige „Regelüberprüfung“ sollte da zumindest ansatzweise einen Riegel vorschieben. Die „Ampel“ hat diesen Riegel beseitigt.

Den Logik-Widerspruch, den ich hier sehe (ich lasse mich gerne des Gegenteils belehren) klärt die „Welt“ nicht auf: Ein Wegfall der Standardabfrage hätte ja eigentlich dazu führen müssen, dass für Fälle von kriminellen Asylbewerbern wie der von Ibrahim A. mehr Personal zur Verfügung stünde. Es sei denn, Standard-Abfragen und Prüfungen von Kriminellen werden in einer anderen Abteilung erledigt, und diese wurde generell verkleinert. Was ja nochmal perfider wäre.

Fakt ist: Die „Ampel“ hat mit ihrer Politik dafür gesorgt, dass die Zahl der Mitarbeiter, die für solche äußerst wichtigen und sicherheitsrelevanten Überprüfungen zuständig sind, massivst abgebaut wurde. Was gefährlichen Kriminellen wie Ibrahim A. ermöglicht(e), weiter die Menschen in diesem Land zu gefährden.

Verantwortung? Nicht doch!

Ein öffentlicher Aufschrei in den großen Medien? Eine Thematisierung durch die Union als größter Oppositionspartei? Rücktrittsforderungen? Wenigstens eine breite öffentliche Diskussion? Rechtfertigungsdruck für die Verantwortlichen?

Fehlanzeige.

Olaf Scholz versprach im Bundestag: „Wer kein Bleiberecht erhält, muss Deutschland verlassen“. Gleichzeitig wird unter seiner Regierung die Abteilung zur Bearbeitung und Entzug von Schutztiteln personell so reduziert, dass auch denjenigen, die ihr Bleiberecht verwirkt haben, dieses nur sehr viel schwerer und später entzogen werden kann. Zufall? Oder hält Scholz hier die Bevölkerung zum Narren?

Hier mein Video-Kommentar zu der schrecklichen Tat.

PS: Meine Korrektorin schrieb mir nach Prüfung dieses Textes, dass sie zu der Bluttat im Zug vor einiger Zeit folgenden Kommentar bei „Focus“ geschrieben hatte – der nicht veröffentlicht wurde wegen „Verstoß gegen die Netiquette“. Offenbar umschreibt man bei meinem alten Arbeitgeber heute so die Zensur unbequemer Meinungen:
Ihr Beitrag: Es war nicht nur ein Messermord, …
sondern ein Terrorattentat! In der Haft sagte er „Es gibt nicht nur einen Anis Amri, es gibt mehrere. Ich bin auch einer“. Was muss hier eigentlich passieren, bis man die Dinge beim Namen nennt?! Der Attentäter hatte die Absicht, Deutsche zu ermorden, bereits in der Haft nicht nur gefasst, sondern auch öffentlich verkündet, indem er sich als „ein Anis Amri“ bezeichnete. Die beiden jungen Menschen waren ein willkürliches Opfer des Angriffs auf unsere Lebensweise.

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Bild: nitpicker/Shutterstock

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